Fragen und Antworten zum Abkochgebot

6 Aug

Wichtige Mitteilung an alle Haushalte!

Das Trinkwasser im Bereich der Marktgemeinde Diedorf (alle Ortsteile) weist bakterielle Verunreinigungen auf. Befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:

  • Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
  • Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
  • Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
  • Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.

Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist. Bitte schalten Sie Ihr Radio an und achten Sie auch auf Lautsprecherdurchsagen. Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.

Falls Sie Fragen haben, rufen Sie an: 
Markt Diedorf – Gemeindewerke Tel.-Nr.: 08238/3004-49

FAQ Abkochgebot
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Aktuelle Information der Marktgemeinde Diedorf