Hauptverwaltungsausschusses vom 15.07.2021

20 Jul

In der Sitzung des Hauptverwaltungsausschusses am letzten Donnerstag wurden folgende Punkte besprochen:

  • Streethockeyplatz: Der gemeindliche Jugendpfleger und zwei junge Nutzer des Platzes haben über ihre Situation am Platz berichtet. Nach einer ausführlichen Diskussion in der auch die schriftliche Beschwerde von Anliegern zur Sprache kam, wurden folgende Ergebnisse festgehalten:
    • Die Verwaltung beschafft die Verordnungen für öffentliche Plätze aus den Nachbarkommunen und macht daraus einen Vergleich.
      Der Jugendpfleger und die Jugendlichen machen Alternativvorschläge für andere Orte.
    • Die Müllbehälter sollten an schönen Tagen täglich kontrolliert werden und die Aufstellung einer gelbe Tonne wird überprüft.
  • Der Jugendpfleger hat über seine Arbeit und das Ferienprogramm berichtet. Die Vereine verhalten sich hier noch etwas zurückhaltend.
  • Die Dammstraße wird zur Fahrradstraße, der Beschluss wurde gefasst. Nachdem mehrere Jugendliche in der Sprechstunde bei Landrat Sailer waren, erfolgte eine neue Prüfung durch die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises. Ein Umbau ist nicht erforderlich und Fußgängerverkehr und KFZ Verkehr wird frei gegeben.
    • Die beiden ausstehenden Aktionen (Verkehrszählung und Informationsveranstaltung) sind damit nicht mehr notwendig.
  • Der behindertengerechte Zugang am Pfarrheim Diedorf (ebenfalls Zugang für die Pfarr- und Gemeindebücherei) wurde umgebaut. Der Markt Diedorf bezuschusst dies mit dem laut Zuschussrichtlinien für Kirchen maximalen Prozentsatz von 10 %.
  • Die Zuschussanträge der beiden Kirchen (Herz-Mariä und St. Adelgundis) für die Außensanierungen werden auf Grund der aktuellen Haushaltslage des Marktes mit 5 % bezuschusst.
  • Die Vereinbarung über den Betrieb der Kindertageseinrichtung zwischen Markt Diedorf und Herz-Mariä Kirche wurde einstimmig genehmigt. Darin ist auch der freiwillige Zuschuss des Marktes für das ungedeckte Defizit geregelt. Dieses wurde auf den Satz, der bei den anderen Einrichtungen bereits gilt, angepasst.
  • Für die Anbringung von Zick-Zack-Linien auf Gemeindestraßen wird es bis zur nächsten Sitzung einer Vorlage für einen grundsätzlichen Beschluss geben.
  • Die Toiletten an den Friedhöfen sind wieder geöffnet. Sie erhalten aber, da sie leider nachts missbraucht, häufig verunreinigt und beschädigt wurden eine zeitgesteuerte Schließung.
  • Bei der Ausfahrt aus der Ziegelei wird die Anbringung eines Spiegels zum Fahrradweg geprüft.
  • Mit der Stadt Neusäß soll Kontakt aufgenommen werden, um eine Lösung für die Sanierung der Dammstraße ab Neusäßer Flur zu finden
  • Der Heckenschnitt war wie so oft Thema: Leider sind an mehreren Stellen Fußwege nicht vollständig nutzbar. Hecken sind bis an die Grundstücksgrenze zurück zu schneiden.
  • An der Kreuzung B300/Keimstraße ist die Straße stark beschädigt. Es wird geklärt, ob dafür die Bundesstraßenbaubehörde, oder der Markt Diedorf zuständig ist und dann soll es repariert werden.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihre CSU Fraktion

Thomas Rittel, Horst Heinrich, Christoph Schwarzholz, Elisabeth Lohner, Michael Breitsameter, Johanna Jiresch-Spengler, Thomas Wetzel

Hauptverwaltungsausschusses vom 20.4.21

25 Apr

In der Sitzung des Hauptverwaltungsausschusses am letzten Dienstag wurden folgende Punkte besprochen:

  • Die Kurzzeitparkplätze am Bahnhof werden auf alle 11 Plätze erweitert.
  • Am Forstweg ist mit einem Anwohner die Diskussion über die Rechtmäßigkeit des angeordneten Verkehrsspiegels entstanden. Der HVA hat die Umsetzung der Anordnung bekräftigt und stellt die Sicherheit über persönliche Bedenken.
  • Das Schild „Durchfahrt verboten“ im Bereich des Kursana wird nicht durch ein weiteres Schild „Sackgasse, keine Wendemöglichkeit“ ergänzt, auch wenn Verkehrsteilnehmer das Sperrschild ignorieren und am Straßenende in Nöte beim Wenden kommen.
  • Aktuell werden an diversen Stellen im Ortsgebiet „Zick-Zack-Linien“ auf den Straßen angebracht, um verkehrsrechtlich eindeutige Regelungen zu verdeutlichen. Es wurde durch einen Bürger beantragt, den gefassten Beschluss für die Flurstraße aufzuheben. Dem stimmt das Gremium zu und wird künftig nur noch in Ausnahmefällen derartige Anordnungen erlassen.
  • Die versuchsweise Anordnung des Absoluten Halteverbotes in der Gessertshauser Straße in Anhausen bleibt bestehen. Eine endgültige Entscheidung wird erst im September getroffen. Die Anwohner werden gebeten, ihre Fahrzeuge in den eigenen Grundstücken abzustellen.
  • Die grundsätzlichen Zusagen für die Kinderbetreuungsplätze im nächsten Kindergartenjahr werden den Familien zugestellt. Eventuell können einzelne Wünsche auf Grund der Buchungszeiten nicht vollständig erfüllt werden. Das vordringliche Problem sind immer noch fehlende Fachkräfte für die Kindertagesstätten. Als „Stellenanzeige“ wird ein Banner über die B300 gespannt.
  • Die Schülerzahlen in der Grund- und Mittelschule steigen wieder, damit fehlen Räume als Klassenzimmer oder die Mittagsbetreuung. Evtl. muss eine Containerlösung geschaffen werden in der vielleicht sogar ein Raum als Notunterkunft für einen Waldkindergarten integriert werden kann.
  • Leider konnte die Stelle für den Bufdi im DieZ auf Grund der Teilzeitlösung nicht besetzt werden. Der Ausschuss stockt die Stelle auf eine Vollzeitstelle auf und bezieht die Jugendarbeit zusätzlich ein. Damit erhält der Jugendpfleger auch Unterstützung.
  • Der Antrag auf Sperrung der Verbindungsstraße von Willishausen nach Biburg wird in der nächsten Sitzung nach einer Prüfung durch die Verwaltung thematisiert.
  • Der Jugendpfleger geht auf die Problematik mit den Jugendlichen am Streethockeyplatz, am Sinnesgarten und im Bürgerpark ein. Er ist aktuell auch an den Wochenenden vor Ort und steht im engen Kontakt mit den Jugendlichen. Bei Problemen wie Ruhestörung oder Vandalismus kann neben einem Anruf bei der Polizei auch auf ihn zugegangen werden, er nimmt alle Bedenken und Vorwürfe ernst. Von der Beauftragung eines Sicherheitsdienstes rät er ab, da damit die Jugendlichen nur die Örtlichkeit wechseln würden.Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung
    Ihr CSU Fraktion
    Thomas Rittel, Horst Heinrich, Christoph Schwarzholz, Elisabeth Lohner, Michael Breitsameter, Johanna Jiresch-Spengler, Thomas Wetzel

Erste Bauausschusssitzung 2021

28 Jan

In der ersten Bauausschusssitzung im neuen Jahr konnten einige Anliegen der Bürger*nnen behandelt werden.

  • So wurde der Errichtung einer Werbeanlage in Biburg auf einem Privatgrund zugestimmt.
  • Nicht nur dem Antrag zur Errichtung eines Stadels in Willishausen konnte zugestimmt werden, sondern auch dem Antrag zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle in Biburg.
  • Den Bauherren von 2 Einfamilienhäusern konnte in Diedorf die Genehmigung von der Marktgemeinde ausgesprochen werden. Dabei wurde jeweils darauf hingewiesen, dass bei den Garagen Flachdachbegrünungen erwünscht sind. Ebenso konnte einem Antrag in Willishausen einstimmig zugestimmt werden.
  • Auch der formlose Anfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Diedorf das gemeindliche Einvernehmen zugesichert werden.
  • Ein Antrag zur Erneuerung eines Wochenendhauses in Diedorf wurde diskutiert. Da es sich um ein waldnah bestehendes Gebäude handelt und die das Vorhaben rechtlich abgesichert ist, stimmte der Bauausschuss dem Antrag zu.  Möchte jedoch gesichert haben, die Haftungsfrage in Katastrophenfällen gesichert ist.
  • Einem Tekturantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses in Willishausen, wurde mehrheitlich zugestimmt. Das Bauvorhaben wurde bereits am 05.03.2020 behandelt und erhielt am 23.06.2020 vom Landratsamt die Genehmigung.
  • Wiederholt lag ein Antrag zur Errichtung einer Werbetafel in Diedorf vor. Der Bauausschuss lehnte diesen Antrag einstimmig ab und bleibt damit bei seiner vorhergehenden Haltung.
  • Nicht eindeutig war, wie mit dem Nachweis der Stellplätze für eine Gaststätte im Zuge eines Pächterwechsels in Diedorf am Rathausplatz umzugehen ist. Von den nachzuweisenden 10 Stellplätze wurden einst, im Zuge eines Umbaus zur Generierung von Restaurantaußenflächen davon abgewichen. Im nun vorgelegtem Stellplatznachweis sind 3 Stellplätze, wegen seiner bautechnischen Art, nur als Mitarbeiterplätze möglich. Letztlich stimmte der Bauausschuss diesem Nachweis mit einer knappen Mehrheit zu, fordert jedoch einen Gesamtstellplatznachweis ein. Damit soll nachgewiesen werden, dass weitere 4 Stellplätze keiner deren Nutzungseinheiten zugeordnet sind.
  • Erneut liegt eine formlose Anfrage zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage in Diedorf im Bebauungsplan Nr. 4 „An der Kohlstattstraße“ vor. Dieses Vorhaben sieht 8 Wohneinheiten vor und lag dem Bauausschuss bereits 2020 vor. Nun wurde das 3. Geschoss abgewandelt und erhielt eine kleinere Grundfläche als das darunterliegenden Geschosses. Ebenso wurde ein Flachdach geplant. Einstimmig stellt der Bauausschuss dieser formlosen Anfrage sein gemeindliches Einvernehmen in Aussicht, allerdings mit der Auflage der Dachbegrünung. 
  • Nach der Vorstellung und Diskussion der Erstentwürfe für den Bebauungsplan Nr. 36 „Südwestlich des Mergelwegs durch die Planerin in der vergangenen Marktratssitzung, konnte die 1. Änderung, der 2 Planungsvarianten vorgestellt werden. Frau Theine setze die dort gefassten Änderungswünsche in der jeweilige Variante um.

Ökologischen Aspekte wurden ebenso beraten wie das Einrichten einer verkehrsberuhigten Zone, die Fassadengestaltung, die Zulässigkeit kein privaten Stellplätze am Straßenrand und die Realisierung dauerhafter Blühstreifen. Die Zielsetzung für das Klientel, welches durch das Baugebiet angezogen werden soll spielte auch eine Rolle in der Diskussion.

Letztlich sprach sich der Bauausschuss dafür aus, nur noch die Planungsvariante 2 mit Einfamilienhäusern weiter zu verfolgen. Dies entspräche dem Trend nach dem Wunsch im eigenem Haus zu wohnen.

  • Im Baurecht wird eine neue Satzung zum Abstandsflächenrecht erscheinen. Der Bauausschuss sprach sich dafür aus, die laufenden Anträge noch die alten Regelungen zu behandeln

Das Einheimischenmodell kommt in Diedorf

16 Nov

Wieder einen Schritt weiter: Das Einheimischenmodell kommt in Diedorf

Mit 15 Stimmen aus CSU, BU, FW, den Grünen und der SPD wurde der Antrag angenommen.

Begründung zum Antrag:

Seit Jahren steigen auch in der Marktgemeinde Diedorf die Preise für Baugrundstücke stetig und exorbitant.

Diese Entwicklung macht es immer mehr Einheimischen, und da in erster Linie jungen Familien mit Kindern, unmöglich, in ihrer Heimatgemeinde Baugrund zu erwerben. Der Druck, aus der Gemeinde, in der sie verwurzelt sind, und in welcher sie in gewachsenen Sozialbeziehungen leben, wegzuziehen steigt, je höher die Grundstückspreise sind.

Schon seit vielen Jahren versuchen Kommunen dieser Entwicklung durch Einheimischenmodelle entgegenzuwirken, allerdings stand dies bis 2017 nicht in Einklang mit europäischem Recht. Erst Mitte 2017 erzielte die Bundessregierung gemeinsam mit dem Land Bayern eine Einigung mit der Europäischen Kommission, der EuGH erklärte das Einheimischenmodell für grundsätzlich rechtens, sofern die gemeinsam mit der Europäischen Kommission erarbeiten Leitlinien befolgt werden. Damit konnte auch das seit 2007 in diesem Zusammenhang laufende Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland eingestellt werden.

Somit ist nun, unter Beachtung dieser Leitlinien eine rechtssichere Ausgestaltung eines Einheimischenmodells in Diedorf möglich und sollte in dieser Wahlperiode auch angegangen werden.

Ein Einheimischenmodell ermöglicht nicht nur auch weniger vermögenden ortsansässigen Familien den Erwerb eines Baugrundstückes und damit den Verbleib in ihrer Heimatgemeinde, es verfolgt auch das Ziel einer ausgewogenen Bevölkerungsstruktur, da nicht nur wohlhabende Auswärtige sich den Kauf eines Grundstückes in der  Gemeinde noch leisten können, und fördert dadurch auch den sozialen Zusammenhalt innerhalb dieser Gemeinde. Einer erzwungenen Abwanderung von Einheimischen wird damit entgegengewirkt.

Und damit leistet ein Einheimischenmodell auch einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung von §1 Abs. 6 Satz 2 BauGB:

Mit freundlichen Grüßen

Horst Heinrich

Einheimischenmodell Antrag 2020