Bauausschutzsitzung vom 26.4.2022

12 Mai

Folgende Tagesordnungspunkte wurden behandelt:

  1. Genehmigung der 20. Sitzungsniederschrift vom 24.03.2022
  2. Bauanträge:
  • In zwei Fällen, lag von biburger Eigentümern der Wunsch vor, das bestehende Gebäude zu erweitern. In einem Fall soll ein Dachgeschosses zur Errichtung von zwei Kinderzimmern mit Bad und Küche im Genehmigungsfreistellungsverfahren errichtet werden. Hierzu musste kein Beschluss gefasst werden. 

Im anderen Fall soll ein Einfamilienhauses zu einem Zweifamilienhaus erweitert werden, wozu der Bauausschuss seine Zustimmung erteilte.

  • Ebenso in zwei Fällen, soll ein Einfamilienhaus errichtet werden. So wurde dem Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Biburg zugestimmt, wie auch dem Antrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses in Diedorf.
  • Für drei bereits behandelte Bauanträgen lag jeweils ein Tekturantrag vor. Einmal beim zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Anhausen. Wegen des Wegfalls der Förderung der KfW-Häuser, wurde der Plan geändert und verkleinert.

Der andere Tekturantrag betraf den Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und zweiter Wohneinheit in Willishausen. Die Veränderung zum ursprünglichen Bauantrag liegt in die Höhenlage des Nullpunkts, wodurch sich auch die Oberkante des Carports um einige Zentimeter erhöhte.

Beim dritten Tekturantrag handelt es sich um das Vorhaben zur Errichtung eines Reitplatzes, Reithalle, Pferdeboxen, Maschinenhalle, Hofladen, überdachte Führanlage und Mistlegeauf in Diedorf. Der Tekturantrag wurde wegen der Veränderung und Positionierung einzelner Gebäudeteile nötig. Das gemeindliche Einvernehmen wurde dazu erteilt, aber noch kein Bescheid ausgestellt.

  • Bei einer formlose Anfrage zur Bebauung eines Grundstücks mit Wohngebäuden in Anhausen wurden 2 Alternativen vorgelegt: Eine  Doppelhausbebauung oder eine Einzelhausbebauung. Es geht hauptsächlich um die Befreiung zur Überschreitung der Baugrenze. Wegen der Grundstücksgröße und dem Aufkommen der Fahrzeuge, stimmte der Bauausschuss mehrheitlich für die Einzelhausbebauung.
  • Weiterhin wurde dem Antrag auf isolierte Befreiung bzgl. der Baugrenze zur Errichtung eines Carports in Biburg zugestimmt und der Markt Diedorf wurde als baurechtlicher Nachbar zur Errichtung einer Grenzgarage in Diedorf beteiligt. Der Vorgang wurde durch die Beschwerde eines Nachbarn im Landratsamt gemeldet. Die Garage überschreitet die zulässige Grenzbebauung um 2cm. Da das Landratsamt selbst keinen Handlungsbedarf sieht, ist die Gemeinde gefordert Stellung zu beziehen. Der Bauausschuss einigte sich darauf, der dem Vorgehen des Landratsamts zu folgen.
  1. Bekanntgaben
  • In der Sitzung am 24.03.2022 wurde die Verwaltung gebeten, die baurechtliche Zulässigkeit eines hohen Gebäudes in der Erlenstraße in Willishausen zu prüfen. Bzgl. des Abfangens des Hanges hat das Landratsamt hat vorgeschlagen, den Hang mit L-Steinen abzufangen. Weil die Nachbarn ihr Grundstück dadurch nicht ausreichend geschützt sehen, liegt der Vorgang momentan (wieder) bei der Bauaufsicht.
  • Im Heuweg in Biburg sind die Bautätigkeiten für den Dreispänner im Gange. Augenscheinlich fällt schwer, nachzuvollziehen, an welcher Stelle die vorgesehene Anzahl an Garagen/Stellplätzen errichtet werden soll. Herr Gleixner wird der Sache nochmals nachgehen.
  1. Anfragen

Auf die Frage, weshalb der Fußweg in Anhausen vom kurzen Weg in die Mühlenstraße geschlossen ist, wurden die derzeitigen Bauarbeiten des anliegenden Neubaus ursächlich aufgeführt.

Die Frage, ob in der MZH in Anhausen Wasser eindringe, konnte Herr Jüngst verneinen. Das Er meinte, dass vor Monaten, zwischen Alt- und Neubaukurzfristig Wasser eingedrungen sei, doch das ist behoben worden.

Zum Sachstand bzgl. des Neubaugebiets im Schenkental konnte keine neue Aktivität

Ihre CSU Fraktion
Thomas Rittel, Horst Heinrich, Christoph Schwarzholz, Elisabeth Lohner, Michael Breitsameter, Johanna Jiresch-Spengler, Thomas Wetzel

Hauptverwaltungsausschuss

8 Apr

In der Sitzung des letzten Hauptverwaltungsausschusses wurden folgende Punkte besprochen:

  • Im nächsten Kindergartenjahr kann nach dem derzeitigen Stand jedem angemeldeten Kind ein Betreuungsplatz angeboten werden.
  • Der Bedarf an Betreuungsplätzen ist aber laut den Prognosen für die nächsten Jahre so groß, dass wir mindestens einen neuen viergruppigen Kindergarten benötigen. Für die derzeitigen Containerstandorte wurde auch nur eine befristete Betriebserlaubnis erteilt. Diese Plätze sind zusätzlich zu berücksichtigen.
  • Die Kindergartenbeiträge werden im nächsten Jahr erhöht und den anderen Trägern wird empfohlen, eine analoge Anpassung vorzunehmen.
  • Den Vereinbarungen über den Betrieb der Kindertageseinrichtungen zwischen den Pfarrkirchenstiftungen St. Adelgundis, St. Martinus und dem Markt Diedorf wurde von unserer Seite einstimmig zugestimmt.
  • Der Beschluss über die Zick-Zack-Linien aus der letzten Sitzung bleibt trotz Einwänden der Anwohner in der gefassten Form bestehen. Es wird künftig sehr kritisch geprüft, ob neue Linien angebracht werden sollen. Das Gremium ist vielmehr der Auffassung angebrachte Zick-Zack-Linien zu entfernen.
  • Im Bereich der Oberen Lettenbergstraße wird ein Halteverbot angeordnet, da die Entsorgungsbetriebe die Straßen häufig nicht mehr befahren können.
  • Im Bereich der Schmutterwiesen zwischen Willishausen, Biburg und Diedorf wird die Beschilderung rechtskonform angepasst.
  • Die Beschilderung mit Zone und Tempo 30 im OT Willishausen, Hausen und Oggenhof wurde beschlossen. Im Bereich der Buswendeschleife in Hausen bleibt ebenfalls 30 km/h.
  • Das Thema Jugendplatz wurde durch das Gremium in Erinnerung gerufen.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihre CSU Fraktion
Thomas Rittel, Horst Heinrich, Christoph Schwarzholz, Elisabeth Lohner, Michael Breitsameter, Johanna Jiresch-Spengler, Thomas Wetzel

20. Bauausschusssitzung vom 24.03.2022

31 Mrz

Folgendes wurde im der 20. Bauausschusssitzung am 24.03.2022 behandelt:

Die Niederschriften der beiden vergangenen Sitzungen konnten genehmigt werden. Anschließend wurden die Bauanträge besprochen.

  • Einem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Büro-Einheit und PKW-Garage in Anhausen konnte noch nicht entsprochen werden. Eine Entscheidung kann erst getroffen werden, wenn zu folgenden Punkten Klarheit hergestellt ist:
  • Besteht noch Gültigkeit der Baubauungszusage aus den 80igern
  • Stellungnahme des Kreisbaumeisters
  • Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes, da sich das Grundstück im/am Überschwemmungsgebiet befindet
  • Kann akzeptiert werden, dass die Bebauung des angefragten Grundstücks gleichzeitig impliziert, dass das zwischenliegende Grundstück zum Altbestand zum Innenbereich wird.

In der Bauausschusssitzung vom 16.11.2021 wurde der Antrag zur Bebauung der gesamten Straßenseite wegen der Lage im Überschwemmungsgebiet und der momentanen Haushaltslage der Marktgemeinde abgelehnt.

  • Bei einem Antrag auf Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten und einem Carport Willishausen konnte der Bauausschuss dem Bauwerber grünes Licht geben, auch wenn das Gebäude 2m höher als im Bebauungsplan zulässig, werden wird. Da das Vorhaben der beabsichtigten Innenraumverdichtung entspricht und die Nachbarschaftsunterschriften vorliegen, kann diese Befreiung gegeben werden. Sofern auch der Kreisbaumeister zustimmt, kann der Bau gestartet werden.
  • Dem Antrag zur nachträglichen Genehmigung eines Balkons Willishausen konnte positiv entsprochen werden, da die Nachbarunterschriften vorliegen. Zudem ist die Angelegenheit bereits vom Landratsamt geprüft worden.
  • Ebenfalls mit positiver Entscheidung konnte der Tekturantrag zur Erweiterung eines Einfamilienhauses zu einem Mehrgenerationenhaus Willishausen entschieden werden. Lediglich wünschte sich der Bauausschuss, dass das geplante Flachdach die Auflage zur Dachbegrünung erhalten solle.
  • In Bauwerber aus Anhausen stellte einen Antrag auf Abbruch einer bestehenden DHH, um auf dem gleichen Grundstück eine neue, größere Doppelhaushälfte mit integriertem Carport zu errichten. Zwar kommt das Gebäude aus der Baulinie heraus und näher zur Straße heran, kann dennoch die geforderte Stellplätze nachweisen und konnte positiv entscheiden werden.
  • Auf dem Gelände des DieZ soll der Lagerschuppen saniert werden und ein Nutzungsänderung hin zum veranstaltungsraum erhalten. Hierfür muss eine Abweichung von der Abstandsfläche erfolgen. Es konnte unter der Vorbedingung, dass eine Nachbarschaftsunterschrift noch eingeholt wird, die Zustimmung erteilt werden.
  • Der formlosen Anfrage zur Errichtung einer Dachterrasse Anhausen zur Südseite konnte die gemeindliche Zustimmung in Aussicht.
  • Abermals stand die formlose Anfrage zur Bebaubarkeit eines Grundstückteils in Willishausen als Tagesordnungspunkt an. Die Gemeinde fragt an, ob man noch bei der Entscheidung bliebe, dass das hintere Grundstück bebaubar sein könnte. Bei den bisherigen anderen Vorschlägen ist der Kreisbaumeister wegen der schwierigen Zufahrt nicht mitgegangen. Das Grundstück befindet sich zudem in einer Hanglage, so dass sich der Bauausschuss nicht vorstellen kann, mehr als ein weiteres Gebäude errichten zu lassen.
  • Ein Bauwerber möchte in Biburg ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage errichten. Da die Nachbarschaft unterschriftlich zustimmt, dass die Gesamtlänge der Bebauung um 1m überschritten wird, konnte auch der Bauausschuss zustimmen.

Zwei Anfragen zur Errichtung einer Einbeziehungssatzung mit unterschiedlicher rechtlicher Situation standen auf der Tagesordnung:

  • Für zwei Flurnummern in Biburg wird die Errichtung einer Einbeziehungssatzung angefragt. Bei den Grundstücken handelt es sich, um bereits bestehende Grundstücke, in dessen hinteren Teil neue Gebäude errichtet werden sollen. Die neu entstehenden Gebäude fügen sich in die Umgebung im Sinne einer Ortsabrundung ein. Daher wurde Empfehlungsbeschluss an den Marktrat gefasst zur Dachgestaltung als Walmdach, zu Einfriedungen ohne Festsetzungen und zu einem Aufstellungsbeschluss für den Marktgemeinderat sobald das Entwässerungskonzept abgestimmt ist.
  • Eine erneute Anfrage für eine Einbeziehungssatzung zweier Flurnummern eines Antragstellers im Außenbereich in Anhausen wurde vorgetragen. Der Antragsteller hatte die Errichtung einer Einbeziehungssatzung 2016 in Betracht gezogen, jedoch keine klare Absage erhalten. Nachdem die Fläche 2019 im Flächennutzungsplan mit aufgenommen wurde, wurde eher das Ziel eines Baugebietes verfolgt, was der Bauausschuss jedoch mit Hinblick auf die Haushaltslage ablehnte. Der Kreisbaumeister sieht, laut Auskunft der Gemeinde, bei diesen Flächen keine Zulässigkeit einer Einbeziehungssatzung, da die beiden Grundstücke sich aus der Ortsabrundung heraus bewegen. Dieser Sachverhalt steht der Genehmigung der anfragten Satzung entgegen.

Anfragen:

– Herr Rittel fragt nach dem Sachstand vom Baugebiet „Schenkental“: Das zuständige Ingenieurbüro habe Kapazitätsprobleme, aber der Prozess sei am Laufen.

– Herr Dressler möchte wissen, ob die extrem hohe Bebauung in der Buchen-/Erlenstraße den Vorschriften entspräche. Hier agieren sowohl Herr Hafner als auch das Landratsamt bereits.

– Bei dem Bautätigkeiten am Heuweg in Biburg zum genehmigten 3-Spänner schreiten voran. Frau Kargl wundert sich, wo die Garagen gesetzt werden sollen. Das Verkehrsaufkommen wird dort dichter werden, weshalb der Bauausschuss zunächst sogar eine Tiefgarage für nötig hielt. Hier wird der Vorgang nochmals geprüft werden.