I. Die Bauausschusssitzung vom 10.09.2024 begann der Beschlussfassung zu den eingereichten Bauanträgen:
- Erneut wurde ein Antrag auf Abweichung von der gemeindlichen
Stellplatzsatzung zur Errichtung einer Garage in Diedorf gestellt. Es liegt ein
Beschluss vor, der einen Mindestabstand von 3m zum öffentlichen
Verkehrsgrund vorsieht. Nach Diskussion möchte der Bauausschuss beim
Beschluss bleiben. - Dem Antrag auf Abbruch und Neubau einer Grenzgarage in Willishausen,
konnte anstandslos zugestimmt werden. - Dem Antrag zur Errichtung eines Schuppens zur Holzlagerung in Anhausen,
mit den beantragten Befreiungen vom Bebauungsplan konnte ebenso
zugestimmt werden, wie dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung
eines Doppelcarports in Anhausen. - Dem Antrag zum Ausbau eines Wintergartens wurde einstimmig zugestimmt.
- Antrag auf Nutzungsänderung eines Wohnhauses mit Arztpraxis in ein
Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten in Diedorf. Die Zustimmung des
Bauausschusses erfolgt mit dem Zusatz, dass Stellplätze nicht direkt vor dem
Eingang vorzuweisen sind.
II. Folgenden formlosen Anfragen konnte die gemeindliche Zustimmung in Aussicht gestellt werden:
- zur Errichtung eines Doppelhauses in Anhausen (mit 6:3 Gegenstimmen) mit
dem Zusatz, dass die vorzuweisenden Stellplätze „keine gefangenen
Stellplätze“ sein dürfen. Ebenso dürfen diese nicht direkt vor der Haustüre
platziert werden. - zur Errichtung eines Einfamilienhauses in Diedorf. Die Baugrenzenüberschreitung erscheint hinnehmbar zu sein.
- zur Errichtung eines Einfamilienhauses in Diedorf im Mergelweg und der
Überschreitung der östlichen Baugrenze für das Errichten einer Garage. - zur energetischen Sanierung und Aufstockung eines Wohnhauses mit dem
Ziel der Erweiterung auf 3 Wohneinheiten in Diedorf. - zur möglichen Bebauung eines Grundstücks mit einem Doppelhaus in Diedorf.
Es sind zwei Varianten vorgeplant worden: eine Variante mit weniger
Grundfläche (dafür höherer Firsthöhe und Dachneigung) und einer mit höherer
Grundfläche. Für den Bauausschuss sind beide Varianten denkbar.
III. Dieser TOP entfiel mangels rechtzeitiger Bereitstellung der Unterlagen
IV. Die erneute Beteiligung der Nachbargemeinden bzgl. der Änderung der
Planung im Bereich der „Tierklinik Gessertshausen“ wurde anstandslos zur
Kenntnis genommen.