Ergebnisse der Bauausschusssitzung vom 10. September 2024

18 Sep

I. Die Bauausschusssitzung vom 10.09.2024 begann der Beschlussfassung zu den eingereichten Bauanträgen:

  • Erneut wurde ein Antrag auf Abweichung von der gemeindlichen
    Stellplatzsatzung zur Errichtung einer Garage in Diedorf gestellt. Es liegt ein
    Beschluss vor, der einen Mindestabstand von 3m zum öffentlichen
    Verkehrsgrund vorsieht. Nach Diskussion möchte der Bauausschuss beim
    Beschluss bleiben.
  • Dem Antrag auf Abbruch und Neubau einer Grenzgarage in Willishausen,
    konnte anstandslos zugestimmt werden.
  • Dem Antrag zur Errichtung eines Schuppens zur Holzlagerung in Anhausen,
    mit den beantragten Befreiungen vom Bebauungsplan konnte ebenso
    zugestimmt werden, wie dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung
    eines Doppelcarports in Anhausen.
  • Dem Antrag zum Ausbau eines Wintergartens wurde einstimmig zugestimmt.
  • Antrag auf Nutzungsänderung eines Wohnhauses mit Arztpraxis in ein
    Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten in Diedorf. Die Zustimmung des
    Bauausschusses erfolgt mit dem Zusatz, dass Stellplätze nicht direkt vor dem
    Eingang vorzuweisen sind.

II. Folgenden formlosen Anfragen konnte die gemeindliche Zustimmung in Aussicht gestellt werden:

  • zur Errichtung eines Doppelhauses in Anhausen (mit 6:3 Gegenstimmen) mit
    dem Zusatz, dass die vorzuweisenden Stellplätze „keine gefangenen
    Stellplätze“ sein dürfen. Ebenso dürfen diese nicht direkt vor der Haustüre
    platziert werden.
  • zur Errichtung eines Einfamilienhauses in Diedorf. Die Baugrenzenüberschreitung erscheint hinnehmbar zu sein.
  • zur Errichtung eines Einfamilienhauses in Diedorf im Mergelweg und der
    Überschreitung der östlichen Baugrenze für das Errichten einer Garage.
  • zur energetischen Sanierung und Aufstockung eines Wohnhauses mit dem
    Ziel der Erweiterung auf 3 Wohneinheiten in Diedorf.
  • zur möglichen Bebauung eines Grundstücks mit einem Doppelhaus in Diedorf.
    Es sind zwei Varianten vorgeplant worden: eine Variante mit weniger
    Grundfläche (dafür höherer Firsthöhe und Dachneigung) und einer mit höherer
    Grundfläche. Für den Bauausschuss sind beide Varianten denkbar.

III. Dieser TOP entfiel mangels rechtzeitiger Bereitstellung der Unterlagen

IV. Die erneute Beteiligung der Nachbargemeinden bzgl. der Änderung der
Planung im Bereich der „Tierklinik Gessertshausen“ wurde anstandslos zur
Kenntnis genommen.