Im öffentlichem Teil der 60. Bauausschusssitzung vom 24.02.2026 fanden folgende Anträge Zustimmung:
sowie der
– Antrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses in Anhausen in der Föhrenstraße
Abermals abgelehnt werden musste der Antrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses in Anhausen in der Maienstraße. Dieses Vorhaben wurde bereits im Bauausschuss 2025 besprochen, jedoch wegen zu geringer Stellplatzzahl abgelehnt. Der Bauwerber hat neugeplant. Es sollen nunmehr 4 WE errichtet werden. Das als Vollgeschoss geplante Dachgeschoss überschreitet die zulässige Geschosszahl des Bebauungsplanes. Mittels „Duplexparker“ konnte die Stellplatzzahl erhöht werden. Im Souterrain befinden sich zwei Wohnräume mit Badezimmer, die jeweils mit dem oberen Stockwerk verbunden sind. Es wurden Nachbarschaftsunterschriften gegen das Projekt vorgelegt. Im Bauausschuss war man sich einig, dass sich dieses Vorhaben nicht in dieUmgebung einfügt und v.a. die GFZ zu stark überschreitet.
Den eingereichten Voranfragen (zur Errichtung eines Wochenendhauses in Diedorf in der Kreutbergstraße und zur Errichtung eines Einfamilienhauses in Anhausen Am Feldkreuz konnte das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt werden.
Dem Wunsch zur Verlängerung eines 2022 erteilten Vorbescheid zur Errichtung von 3 Häusern, 2 Garagen und 1 Doppelgarage in Biburg in der Augsburger Straße entsprach der Bauausschuss.
In Form der Beteiligung des Marktes Diedorf als Nachbargemeinden stellte
– die Stadt Bobingen die 1. Änd. des Bebauungsplans Nr. 58 „Gewerbegebiet zw. der Lindauer Straße und der Max-Fischer-Straße,
– die Gemeinde Gessertshausen die 33. Teiländerung des FNP für den Bereich „Nahwärmeversorgung“,
– die Gemeinde Kutzenhausen den Bebauungsplan Nr. 35 „Freiflächenfotovoltaikanlage Buch“ und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Ortszentrum, Neubau einer Werkhalle für Maschinenbau“ vor.
Alle vier Vorhaben wurde ohne Einwände zur Kenntnis genommen.
Ihre Fraktion der CSU Diedorf