Molkereiweg 3
86420 Diedorf
Wer handelt für Sie, wenn Sie nicht können?
durch Krankheit oder Unfall können Sie ausfallen oder zum Betreuungsfall werden.
Wer entscheidet dann über Ihr Vermögen, medizinische Behandlungen oder Ihr Unternehmen?
LEIDER besteht in Deutschland nicht automatisch die Möglichkeit, dass Sie durch den Ehepartner oder Familienangehörige vertreten werden können. Das Betreuungsgericht bestellt dann einen gerichtlichen Betreuer. Selbst wenn das Gericht Ihren Partner als gerichtlichen Betreuer bestellt, sind Sie ab diesem Zeitpunkt rechtlich zwei getrennte Personen.
Wollen Sie, dass evtl. ein Fremder über Ihr Vermögen, medizinische Behandlungen oder Ihr Unternehmen entscheidet oder Ihr Partner plötzlich nicht mehr frei handeln darf?
Nur mit rechtskonformen Vollmachten können Sie selbstbestimmt bleiben.
Näheres erläutert Ihnen dazu Markus Rauwolf von Juradirekt