Ergebnisse Hauptverwaltungsausschuss vom 01. Februar 2024

12 Feb

In der Sitzung des letzten Hauptverwaltungsausschusses vom 01. Februar 2024 wurden folgende Punkte besprochen:

  • Zum Kindergartenjahr 2024/2025 werden die Gebühren in allen Kinderbetreuungseinrichtungen moderat angepasst. Dies bedeutet, dass die Eltern für den Kindergartenplatz neben der Förderung des Freistaates einen monatlichen Beitrag in der Höhe von 15 – 81 € zu bezahlen haben, je nach Buchungsdauer. Für die Krippen und den Hort kann die Eigenbeteiligung nicht beziffert werden, da die Förderung je nach Einkommen individuell berechnet werden muss.
  • Mit H. Rösner haben wir einen neuen Jugendpfleger für Diedorf. Dieser startet mit geregelten Öffnungszeiten am Jugendtreff neben dem Gymnasium bei denen er vor Ort ist. Er wird auch die Koordination des Sommerferienprogramms übernehmen und ist dafür auf Angebote aus den Vereinen angewiesen.
  • Die Verkehrssituation in der Friedhofstraße bleibt wie bisher, ein verkehrsberuhigter Bereich wird nicht eingeführt.
  • Die Idee, in der Lindenstraße einen weiteren „Zebrastreifen“ zu installieren ist auf Grund der dafür notwendigen Änderungen weder sinnvoll noch umsetzbar.
  • In der Gewerbestraße wird die Zone 30 ausgeweitet. Künftig beginnt diese bei der Pestalozzistraße bzw. bei der B 300.
  • An der Straße „Am Anger“ wird ein Verkehrsspiegel angebracht, da auf Grund der Parksituation vor dem Bürgerhaus Willishausen die Einfahrt in die Deubacher Straße aktuell sehr gefährlich ist. Auch die Polizei hat diesen Spiegel empfohlen.
  • Das Parkverbot in der Schmutterstraße bleibt als Versuch aktuell stehen. Einige Anwohner befürworten dies, andere sprechen sich dagegen aus. Da dort zahlreiche Fahrradfahrer und Schüler unterwegs sind erscheint das Parkverbot die Verkehrssituation zu verbessern.
  • Da leider häufig die Parkflächen vor den Feuerwehrhäusern durch „Dauerparker (Anhänger, Wohnmobile, …) belegt sind haben unsere Einsatzkräfte Probleme. Vor allen Feuerwehrhäusern gilt künftig ein Parkverbot von dem nur Einsatzkräfte ausgenommen werden, sofern sie bei einer Übung oder im Einsatz sind.
  • Der Versuch mit dem Parkverbot im Marienburger Weg wird beendet. Hier setzen wir auf die Vernunft der Anwohner, ihre Fahrzeuge in den Garagen bzw. auf den vorgesehenen Stellplätzen abzustellen. Es ist zwingend erforderlich, dass eine Restfahrbahnbreite neben dem parkenden Fahrzeug von 3,05 m bleibt. Bei Kurven wird es sogar damit für Einsatz- oder Müllfahrzeuge schwierig.

 

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihre CSU Fraktion
Thomas Rittel, Horst Heinrich, Christoph Schwarzholz, Elisabeth Lohner, Michael Breitsameter, Johanna Jiresch-Spengler, Thomas Wetzel