Die erste Sitzung des Bauausschusses nach der Sommerpause

30 Sep

Die erste Sitzung des Bauausschusses nach der Sommerpause hatte etliche Punkte im öffentlichen Teil

  1. Die Niederschrift der Sitzung der 24. vom 28.07.202 wurde genehmigt.
  2. Bauangelegenheiten:
  • Formlose Anfragen:
  • Mit der Auflage zur Flachdachbegrünung fand eine Anfrage zur Erweiterung eines bestehenden Einfamilienhauses in Biburg Zustimmung.
  • Auf Grund der zu niedrig ausgewiesenen Stellplatzzahl musste eine Anfrage zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten in Diedorf abgelehnt werden
  • Anträge:
  • Einem Antrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport in Biburg konnte zugestimmt werden genauso wie
  • einem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Diedorf. Ihm wurde die gemeindliche Zustimmung in Aussicht gestellt.
  • Dem Änderungsantrag zur Errichtung eines Bürogebäudes mit Tiefgarage in Diedorf konnte einstimmig zugestimmt werden.
  • Einstimmig zugestimmt wurde dem Antrag zum Um- und Anbau eines Reiheneckhauses mit Errichtung eines Neubaus eines Carports in Diedorf mit den nötigen Befreiungen für die Dachform, die Überschreitung der Baugrenze sowie der Fassadenverkleidung mit Holz.
  • Dem Antrag zur Errichtung eines Doppelhauses in Diedorf konnte wegen der Installation einer PV-Anlage mit der Befreiungen für den Kniestock zugestimmt werden.
  • Auch dem Antrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Biburg wurde einstimmig zugestimmt

Im Rahmen der Beteiligung durch Nachbargemeinden informierte die Gemeinde Gessertshausen über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 51 „SO-Tierklinik“ in der Entwurfsfassung vom 01.08.2022, wobei der Bauausschuss keine Einwände zeigte.

  1. Der Antrag für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Augsburger Straße“ für den Neubau einer Wohnanlage mit 20 WE und Tiefgarage (vier Einzelhäuser mit je 5 WE) in Lettenbach wurde von den Planern vorgestellt. Es soll eine Wohnbebauung auf dem ehemaligen Betriebsgelände der Firma Schüßler errichtet werden. Dazu werden die bestehenden Gebäude abgerissen werden. Anschließend fand eine kontroverse Diskussion statt. Eine zukunftsfähige Wohnbebauung kann mit den bestehenden Festsetzungen aus dem Bebauungsplan nicht ermöglicht werden. Bereits vor der Realsierung des Hochwasserschutzes möchte der Eigentümer abklären, wie gebaut werden kann. Um mögliche Brennpunkte zu eruieren, wurde ein kompletter Bauantrag entwickelt. Der Bauausschuss zeigte sich mit einer Gegenstimme grundsätzlich mit dem Konzept einverstanden.
  2. Von einem Eigentümer in der Gemarkung Biburg, wurde erneuter ein Antrag auf ein Bauleitplanverfahren eingebracht. Anträgen in früheren Sitzungen konnte nicht zugestimmt werden. Nunmehr soll zum Zwecke der Bebauung seines Grundstücks vom Eigentümer ein Rückhaltebecken mit einem Wall errichtet werden, um die Oberwassersituation so zu lösen. Der Bauausschuss sah nun keine Einwände, dass der Eigentümer in dieser Wiese weiter planen kann.
  3. In der Verwaltung wurde der Bauausschuss über den Stand zur Entwicklung eines Baugebiets im Schenkeltal informiert. Am 24.08.22 fand eine Gesprächsrunde mit den Interessenten, Vertretern der Verwaltung und dem zuständigen Architektenbüro statt. Diese führten aus, dass dort keine Lösung der Oberflächenwasserthematik möglich sei. Es sei weder eine Errichtung eines Rückhaltebeckens realisierbar, noch würden Versickerungslösungen auf dem eigenen Grund ausreichen. Zudem stünde der Kanal an seiner Kapazitätsgrenze. Diese Informationen wurden laut Auffassung der Verwaltung von den Interessenten verstanden und gefasst aufgenommen. Auf expliziten Wunsch der Verwaltung wurde mit einer Gegenstimme ein Beschluss gefasst, dass keine weiteren Planungen in diesem Gebiet getätigt werden.
  4. Ein weiterer Tagesordnungspunkt befasste sich mit der Widmung von Ortsstraßen im Baugebiet Nr. 48 „Ehemaliges Ziegeleigelände im Ortsteil Oggenhof.
  5. Die Verwaltung informierte über die Beprobung zum 1. Halbjahr 2022 im Baugebiet Nr. 21 „Östlich der Pestalozzistraße“. Die Ergebnisse lagen alle im normalen Bereich.
  6. Anfragen:

Eine Anfrage wurde zur Stand der Baugebietskontrolle durch das Landratsamt gestellt. Hier sei der Auftrag zur Baubesichtigung im Landratsamt weingegangen jedoch keine weitere Information läge noch nicht vor.

Das Tor links beim Anbau des FFW-Hauses in Willishausen ist deswegen höher gesetzt, damit ein Gabelstapler direkt rein heben kann.   

Weshalb die Spielgeräte am Bürgerpark wieder eingezäunt sind, konnte von der Verwaltung nicht direkt beantwortet werden.

 

24. Sitzung des Marktgemeinderates am 14.07.2022

18 Jul

An der 24. Sitzung des Marktgemeinderates am 14.07.2022 nahmen außer dem Bürgermeister, den Räten und Mitarbeitern der Verwaltung und auch eine beachtliche Besucherzahl teil.

  • Der Zwischenbericht zum Baustand der Mehrzweckhalle Anhausen musste auf die nächste Sitzung vertagt werde, da der beauftragten Fachplaner die Vorlagen zur Kostenfortschreibung nicht rechtzeitig liefern konnte.
  • Die Planerin Fr. Theiner vom Büro Opla gab einen Sachstandsbericht zum Baugebiet „Südwestl. des Mergelweges“ (BPlan Nr. 36 ). Erst sollte die Umsetzung zum Baugebiet im beschleunigten Verfahren vollzogen werden. 2020 musste dann aber doch ins Regelverfahren gewechselt werden. Aufgrund der zahlreichen eingegangenen Einwände wurden einige Fachgutachten erstellt. In der Sitzung am 14.7.2022 wurde die Abwägung zur ersten Beteiligung vollzogen.

Folgende inhaltliche Änderungen im Plan sind erfolgt:

  • Im Süden ist artenschutzrechtlich eine Streuobstwieseauf gemeindlichen Grund für Fledermäuse mit einem Tümpel herzustellen.  Ob diese Maßnahmen zusammen mit den geplanten Grünflächen im Baugebiet als Ausgleichsfläche ausreichen wird, oder das Ökokonto der Gemeinde zusätzlich hinzugezogen werden muss, entscheidet die Berechnung in der kommenden Woche.
  • Der Textteil wird erweitert zur Ausgleichbilanzierung sowie zum abwehrenden Brand- als auch zum Immissionsschutz.
  • Es folgte eine Neuberechnung der Autos.
  • Der Abstand zur Pferdehaltung im Süden lässt nun mit 37m 33 Pferde zu.

Eine erneute Auslegung im Herbst findet im Rathaus statt. Hier kann die Öffentlichkeit seine Einwände einbringen.

Alle Anregungen aus der Öffentlichkeit wurden besprochen und entsprechend den Gutachten gewürdigt und eingearbeitet.

Mit einer großen Mehrheit wurden allen Abwägungen zugestimmt sowie der Beschlussfassung zur Billigung des Planentwurfs und Beteiligung der Öffentlichkeit.

  • der Einbeziehungssatzung zum „Teilbereich Fl.Nr. 362 und 363 in Biburg“ wurde die Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der TÖB dargestellt. Es sind in jedem Gebäude max. 2 Wohneinheiten zulässig. Das Wasserrecht wird eingebarbeitet werden. Im nördlichen Teilbereich ist eine Heckenbepflanzung vorzusehen. Es muss ein ausreichender brandschutzsichernder Wasserdruck hergestellt werden, sowie Straßenbreitem, die die Müllbeseitigung ermöglichen. Anschließend wurde der Planentwurfs und die Fassung des Satzungsbeschlusses zur Einbeziehungssatzung mit allen Einwänden der TÖB´s einstimmig gebilligt.
  • Der Planer des Bebauungsplans Nr. 8 „Gewerbegebiet südlich der B 300“ (ehem. Südmarktgelände) stellte die 3. Änderung vor. Im Entwurf soll Das Gelände in einen L-förmiger Riegel mit Gewerbeeinheiten (1800 m2) zur B300 hin und einen Wohnbereich 3500 m2) aufgeteilt Die Häuser stehen weit auseinander mit vielen Grünflächen. Geplant ist eine Tiefgarage, die sich den Hang schiebt. An der Schnittstelle zum Gewerbe ist momentan zur Pestalozzistraße eine Ein- und Ausfahrt vorgesehen. Weil für dieses Vorhaben eine Änderung des bestehenden Bebauungsplanes mit der Umwandlung vom Sondergebiet für Einzelhandelsnutzungen in ein Mischgebiet – nötig ist, ist das Votum des Marktgemeinderats grundlegend wichtig. Bei Zustimmung, liegt der nächste Schritt drin, eine schallsichernde evtl. zusätzliche eine verkehrssichernde Untersuchung einzuholen. Dann kann im Okt./Sep. 22 eine weitere Planungsvorstellung erfolgen.

Während einige Räte dem Projekt äußerst skeptisch gegenüberstehen, da sie die wenigen gewerblichen Flächen nicht weiter verringern möchten und zudem die Kanal- wie auch Verkehrssituation dort für ein Wohngebiet als ungeeignet erachten, heben andere Räte den Nutzen dieser Maßnahme hervor. Sie sehen die Realsierung von dringend benötigtem Wohnraum positiv und verweisen sowohl auf die Stellungnahme der Bundesstraßenbaubehörde, sowie darauf, dass die anteilige Aufteilung in Gewerbe und Wohnraum noch variabel sei. Das Verkehrsaufkommen in der Pestalozzistraße  – unter Hinzunahme des zu erwarteten den Verkehrsaufkommens aus dem Baugebiet in der Lindenstraße – sei bereits durch die Bochamper Straße gedrosselt.

Generell müsse Gewerbe und Wohnraum entwickelt werden. Was fehlt ist, das notwendige Ortsentwicklungskonzept. Letztlich ging die Entscheidung, mit 13:7 Gegenstimmen positiv dafür aus, mit den Planungen weiter fortfahren zu können.

  • Der Bauamtsleiter berichtete, dass der Kindergartenneubau in Willishausen auf Grund des Wasserschadens in den kommenden Wochen komplett saniert werden muss. Da der Schaden durch ein fehlerhaft verbautes Abflussrohr entstanden ist und alle 9 Feuchtigkeitsmesser im Estrich funktioniert hatten, wird es zum Rechtsstreit mit der Versicherung kommen. Die Kost<en des Abrisses sind bekannt, die des Neubaus werden noch geliefert.
  • Ein Bausachstandsbericht zum Erschließungsleistungsstand durch die“ Deutsche Glasfaser“ ergab positive Rückmeldungen von Bürgern.
  • Der Bedarfsanerkennung eines Hortes in Anhausen für ca. 21 Kinder unter Trägerschaft des KKE e.V. wurde einstimmig zugestimmt.
  • Die Kindergrippengruppe Pippilotta kann nach Zustimmung des Rates wieder mit 12 Plätzen im Turnraum der Kindertagesstätte Villa Kunterbunt reaktiviert werden. Nach heutigen Grundsätzen ist nur noch eine Belegung für 12 Kinde zulässig. Vor der Reaktivierung wird eine 2. Fluchtmöglichkeit ein gerichtet sowie die Brandschutzsituation gelöst.
  • Der Bürgermeister übermittelte die Einladung der biburger Ortsvereinen zum Dorffest am Samstag 23.7.-24.7.
  • Seit dem 13.07.2022 ist die neuen Webside „Marktgemeinde Diedorf Landkreis Augsburg“ online.

Zum Schluss wurden noch eingegangene Anfragen beantwortet:

  • Das Verfahren zur LED-Beleuchtung des Marktes Diedorf ist zurückgestellt, weil der Mitarbeiter im Krankenstand ist. Im Herbst erfolgt dazu jedoch eine Ausschreibung. Bis zum allgemeinen Beleuchtungswechsel, wird jede einzelne ausfallende Lampe mit LED versorgt. DA die Zahlen, in wie weit die Marktgemeinde bereits jetzt schon mit LED ausgerüstet ist zwischen 16%. Und 70% variiert, wird dies nochmals eruiert werden.
  • Im Herbst werden Kosten für das Bauprojekt der FFW Diedorf zur Errichtung eines Nebengebäudes zum Bestandsgebäude vorgelegt. Von einer Notwendigkeit zur Änderung des Bebauungsplanes muss ausgegangen werden, da dieser am Standort wohl eine Wohnbebauung vor sieht, obwohl das FFW-Haus dort seit Jahren steht.
  • Ein größerer Stromausfall könnte im Markt nicht flächendeckend kompensiert werden. Es besteht jedoch zur Abwasserkanalbetätigung eine Kompensationsmöglichkeit durch die Gemeindewerke.
  • Ein Ortsentwicklungskonzept ist noch nicht auf der TOP gewesen, aber  Die Marktgemeinde hat sich nun bei der Region Augsburg A3 beworben. Die Projekte werden im Herbst starten. Die Region A3 berät kostenfrei.
  • Der Fußweg vom kurzen Weg in Anhausen ist wieder begehbar.
  • Die korrekte neu beschlossene Satzung des Jugendrates wird schnellst möglich veröffentlicht werden.
  • Der Kindergarten „Anna und Jakob“ kann mit beiden Gruppen und dem nötigen personal im September geöffnet werden. Jedoch können aus Personalmangel nicht alle neun Grippenkinder aufgenommen werden. Gestartet wird mit 4-5 Kindern und der weiterem Suche nach Personal. Für Härtefälle werden individuelle Lösungen ersucht. (Im Landkreis Augsburg können über 760 Plätze personell bedingt nicht aufrecht erhalten werden.)
  • Der Waldkindergarten ist weder ablehnt noch beantragt. Auch dafür existiert leider kein Personal.

 

21. Sitzung des Hauptausschusses vom 5.7.2022

11 Jul
  1. Genehmigung der 20. Sitzungsniederschrift vom 31.05.2022 -ö.T.-:
  2. Zuschussangelegenheiten: Der SSV Anhausen beantragte eine 50%tige Bezuschussung für die Nutzung der Gymnasiumhalle in 2022.Diesem wurde zugestimmt. Der SSV erhält 568,00€.
  3. Ortsrecht: Die biburger Ortsvereine beantragten, die Nutzung des Gemeindewappens der ehemaligen selbständigen Gemeinde Biburg. Das Wappen soll im Rahmen des Ortsfeste am 23./24.07.2022 auf T-Shirts für Helfer und auch Besucher gedruckt werden. Dies konnte ohne Einwände befürwortet werden.
  4. Auf die Frage nach dem Stand der Nutzungsordnung für die öffentlichen Gebäude in Folge der Vertagung der Angelegenheit vom 14.09.2021 in den HVA, antwortete der Bürgermeister Herr Högg, dass dies demnächst wieder behandelt werden würde.

Es wurde gefragt, was aus der Beschaffung der Kleinfeldtore in Willishausen geworden ist. Die Kleinfeldtore werden nächste Woche geliefert.

Eine weitere Anfrage bezog sich auf das weitere Vorgehen bzgl. des Friedhofsweges in Willishausen. Dort wird weiter gemäht und der Sandsackwall bleibt bestehen. Eine Änderung wird sich nach den dortigen Grundstückstauschen ergeben.

Es wird angeregt, dass ein Hinweis auf das Schneiden der Hecken ins Amtsblatt gesetzt wird.

Zudem wird sich ein Tagesordnungspunkt in der kommenden Sitzung mit dem Reinhalten der Straßen durch die Anwohner befassen.

23. Bauausschusssitzung vom 30.06.2022

8 Jul

Im öffentlichen Teil der 23. Bauausschusssitzung am 30.06.2022 wurden nachstehende Entscheidungen getroffen:

Wiederholt kamen folgende Anträge zur Abstimmung. Ihnen konnte wiederum zugestimmt werden:

  • Ein Antrag zur Errichtung eines Wintergartens als Anbau an eine bestehende DHH in Diedorf. Es sind Änderungen eingetreten bzgl. der Dachform und der Eindeckung des Wintergartens mit Glas
  • Ein Antrag zur Errichtung einer Dachterrasse und zur Aufteilung der bestehenden Wohneinheit zu einer zweiten Wohneinheit in Anhausen.
  • Ein Antrag zur Errichtung zweier Carports war bereits in der Sitzung am 24.5.2022 behandelt worden. Die Zustimmung wurde unter der Auflage gegeben, dass die Errichtung der Carports um 1,5m zurückzusetzen seien. Da das Landratsamt die Verkehrssituation unkritisch sieht und die Nachbarunterschriften vorliegen wurde nun in der geplanten Form zugestimmt.

Eine formlose Anfrage zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 7 Wohnungen und Tiefgarage in Diedorf musste nach einer Diskussion um die dortige Wasser- sowie die Wandhöhenproblematik zurückgestellt werden. Es soll vorerst u.a. die Stellungnahme des Landratsamtes eingeholt werden.

Einer weiteren formlosen Anfrage zur Errichtung eines Wochenendhauses in Diedorf konnte zugestimmt werden. Beide vorm Bauwerber vorgeschlagene Varianten kann sich der Bauausschuss vorstellen.

Zustimmung im Bauausschuss fanden ebenso ein Antrag auf Neubau eines Wohnhauses mit drei Wohneinheiten, Garage und Carport in Biburg, mit Abbruch des bestehenden Hauses. Ob das Dachgeschoss ein Vollgeschoss zu werten sei, soll eine Beurteilung durch den Kreisbaumeisters bestimmt werden.

Keine Zustimmung fanden die beiden Anträge zur Errichtung  je einer Doppelhaushälfte in Diedorf. Im FFN-Plan ist die Fläche zwar als Wohngebiet benannt, liegt aber im Außenbereich. Der Bauausschuss sieht dort erhebliche Bedenken wegen der Hochwassersituation. Daher sind  Stellungnahmen des Kreisbaumeisters, des Bund Naturschutzes, des Wasserwirtschaftsamtes usw. unabdingbar.

Einem Eigentümer, der einen Antrag auf Nutzungsänderung eines Einfamilienhauses in eine Flüchtlingsunterkunft in Anhausen stellte, konnte mit der zeitlichen Begrenzung der Nutzungsänderung auf 2 Jahre entgegen gekommen werden.

Dem Antrag auf Vorbescheid der Firma UWA Betreuungs- und Bauträgergesellschaft zur Errichtung von 5 Reihenhäusern mit Garagen und Stellplätzen in Biburg konnte trotz 2er Gegenstimmen die Zustimmung in Aussicht gestellt werden.

Auch der Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Holz- Gartenhauses in Diedorf, welches ein Walmdach statt dem vorgeschriebenen Satteldach erhalten soll und zudem vom Neigungsgrad abweichen soll, wurde grünes Licht gegeben.

Im Zuge der Einholung des nachbargemeindlichen Einverständnisses wurde der Bauausschuss darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Gemeinde Kutzenhausen eine 1. Änderung des Bebauungsplanses Nr. 24 „Nördlicher Ortsrand von Kutzenhausen“ vornehmen möchte. Das Gebiet verschiebt sich im Allgemeinen etwas. Dagegen gab es keine Einwände.

Im Bereich des Bebauungsplans Nr. 8 „Gewerbegebiet südlich der B 300“ auf dem ehemaligen Geländes des Südmarktes könnte eine Neugestaltung vorgenommen werden. Der Eigentümer stellte mit seinem Planer eine mögliche Bebauung vor, die eine Zweiteilung vorsieht: Der an der B300 liegende Teil soll darin als Gewerbeeinheit und der dahinterliegende größere Teil eine Wohnbebauung mit dazwischenliegenden Grünflächen werden. Vorgehesen sei zudem eine Tiefgaragenregelung. Da für diese Variante der Bebauungsplan angepasst werden müsste, sei es notwendig zunächst zu wissen, ob der Bauausschuss das Projekt in der beabsichtigten Weise mittragen könnte. Diskutiert wurde sowohl die Wohnqualität der beabsichtigten Wohnräume in der Nachbarschaft des höher liegenden Bauhofes, sowie das weitere Verkehrsaufkommen, speziell die Ausfahrtregelung aus der Tiefgarage. Letztlich waren die Bauausschussmitglieder mit 7 Stimmen mehrheitlich vom Vorhaben u.v. der Aktivierung von Flächen innerorts zur dringend benötigten Wohnraumgestaltung im mittleren Preisniveau überzeugt. Das Projekt kann grundsätzlich in der Form weiter geplant werden, wenn auch Details noch Verbessrungsfähig sind.

Ein weiterer Antrag zweier Eigentümer auf Bauleitplanung südlich des Friedhofs in Anhausen zeichnete sich durch größeren Diksussionsbedarf aus. Dieses Gebiet liegt im Außenbereich. Es lagen von den beiden Eigentümern 3 erstellte Planungsvarianten vor. Nach den Ergebnissen der Bodenuntersuchungen , sei die Entwässerung zu lösen. Einige Bauausschussmitglieder begrüßten die Variante 1 und 2, die eine geringere Baudichte beinhaltete als die 3 Variante, andere sahen das Eröffnen eines weiteren Baugebietes außerorts als vernünftig realisierbar an, wenn dieses in ein Ortsentwicklungskonzept eingebettet ist. Da Kriterien zur Ausgestaltung  des Gebiets mit einem städtebaulichen Vertrag regelbar wären, fiel die Abstimmung letztlich mit 7:2 Gegenstimmen für die Variante 1 oder 2 aus.