20. Bauausschusssitzung vom 24.03.2022

31 Mrz

Folgendes wurde im der 20. Bauausschusssitzung am 24.03.2022 behandelt:

Die Niederschriften der beiden vergangenen Sitzungen konnten genehmigt werden. Anschließend wurden die Bauanträge besprochen.

  • Einem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Büro-Einheit und PKW-Garage in Anhausen konnte noch nicht entsprochen werden. Eine Entscheidung kann erst getroffen werden, wenn zu folgenden Punkten Klarheit hergestellt ist:
  • Besteht noch Gültigkeit der Baubauungszusage aus den 80igern
  • Stellungnahme des Kreisbaumeisters
  • Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes, da sich das Grundstück im/am Überschwemmungsgebiet befindet
  • Kann akzeptiert werden, dass die Bebauung des angefragten Grundstücks gleichzeitig impliziert, dass das zwischenliegende Grundstück zum Altbestand zum Innenbereich wird.

In der Bauausschusssitzung vom 16.11.2021 wurde der Antrag zur Bebauung der gesamten Straßenseite wegen der Lage im Überschwemmungsgebiet und der momentanen Haushaltslage der Marktgemeinde abgelehnt.

  • Bei einem Antrag auf Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten und einem Carport Willishausen konnte der Bauausschuss dem Bauwerber grünes Licht geben, auch wenn das Gebäude 2m höher als im Bebauungsplan zulässig, werden wird. Da das Vorhaben der beabsichtigten Innenraumverdichtung entspricht und die Nachbarschaftsunterschriften vorliegen, kann diese Befreiung gegeben werden. Sofern auch der Kreisbaumeister zustimmt, kann der Bau gestartet werden.
  • Dem Antrag zur nachträglichen Genehmigung eines Balkons Willishausen konnte positiv entsprochen werden, da die Nachbarunterschriften vorliegen. Zudem ist die Angelegenheit bereits vom Landratsamt geprüft worden.
  • Ebenfalls mit positiver Entscheidung konnte der Tekturantrag zur Erweiterung eines Einfamilienhauses zu einem Mehrgenerationenhaus Willishausen entschieden werden. Lediglich wünschte sich der Bauausschuss, dass das geplante Flachdach die Auflage zur Dachbegrünung erhalten solle.
  • In Bauwerber aus Anhausen stellte einen Antrag auf Abbruch einer bestehenden DHH, um auf dem gleichen Grundstück eine neue, größere Doppelhaushälfte mit integriertem Carport zu errichten. Zwar kommt das Gebäude aus der Baulinie heraus und näher zur Straße heran, kann dennoch die geforderte Stellplätze nachweisen und konnte positiv entscheiden werden.
  • Auf dem Gelände des DieZ soll der Lagerschuppen saniert werden und ein Nutzungsänderung hin zum veranstaltungsraum erhalten. Hierfür muss eine Abweichung von der Abstandsfläche erfolgen. Es konnte unter der Vorbedingung, dass eine Nachbarschaftsunterschrift noch eingeholt wird, die Zustimmung erteilt werden.
  • Der formlosen Anfrage zur Errichtung einer Dachterrasse Anhausen zur Südseite konnte die gemeindliche Zustimmung in Aussicht.
  • Abermals stand die formlose Anfrage zur Bebaubarkeit eines Grundstückteils in Willishausen als Tagesordnungspunkt an. Die Gemeinde fragt an, ob man noch bei der Entscheidung bliebe, dass das hintere Grundstück bebaubar sein könnte. Bei den bisherigen anderen Vorschlägen ist der Kreisbaumeister wegen der schwierigen Zufahrt nicht mitgegangen. Das Grundstück befindet sich zudem in einer Hanglage, so dass sich der Bauausschuss nicht vorstellen kann, mehr als ein weiteres Gebäude errichten zu lassen.
  • Ein Bauwerber möchte in Biburg ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage errichten. Da die Nachbarschaft unterschriftlich zustimmt, dass die Gesamtlänge der Bebauung um 1m überschritten wird, konnte auch der Bauausschuss zustimmen.

Zwei Anfragen zur Errichtung einer Einbeziehungssatzung mit unterschiedlicher rechtlicher Situation standen auf der Tagesordnung:

  • Für zwei Flurnummern in Biburg wird die Errichtung einer Einbeziehungssatzung angefragt. Bei den Grundstücken handelt es sich, um bereits bestehende Grundstücke, in dessen hinteren Teil neue Gebäude errichtet werden sollen. Die neu entstehenden Gebäude fügen sich in die Umgebung im Sinne einer Ortsabrundung ein. Daher wurde Empfehlungsbeschluss an den Marktrat gefasst zur Dachgestaltung als Walmdach, zu Einfriedungen ohne Festsetzungen und zu einem Aufstellungsbeschluss für den Marktgemeinderat sobald das Entwässerungskonzept abgestimmt ist.
  • Eine erneute Anfrage für eine Einbeziehungssatzung zweier Flurnummern eines Antragstellers im Außenbereich in Anhausen wurde vorgetragen. Der Antragsteller hatte die Errichtung einer Einbeziehungssatzung 2016 in Betracht gezogen, jedoch keine klare Absage erhalten. Nachdem die Fläche 2019 im Flächennutzungsplan mit aufgenommen wurde, wurde eher das Ziel eines Baugebietes verfolgt, was der Bauausschuss jedoch mit Hinblick auf die Haushaltslage ablehnte. Der Kreisbaumeister sieht, laut Auskunft der Gemeinde, bei diesen Flächen keine Zulässigkeit einer Einbeziehungssatzung, da die beiden Grundstücke sich aus der Ortsabrundung heraus bewegen. Dieser Sachverhalt steht der Genehmigung der anfragten Satzung entgegen.

Anfragen:

– Herr Rittel fragt nach dem Sachstand vom Baugebiet „Schenkental“: Das zuständige Ingenieurbüro habe Kapazitätsprobleme, aber der Prozess sei am Laufen.

– Herr Dressler möchte wissen, ob die extrem hohe Bebauung in der Buchen-/Erlenstraße den Vorschriften entspräche. Hier agieren sowohl Herr Hafner als auch das Landratsamt bereits.

– Bei dem Bautätigkeiten am Heuweg in Biburg zum genehmigten 3-Spänner schreiten voran. Frau Kargl wundert sich, wo die Garagen gesetzt werden sollen. Das Verkehrsaufkommen wird dort dichter werden, weshalb der Bauausschuss zunächst sogar eine Tiefgarage für nötig hielt. Hier wird der Vorgang nochmals geprüft werden.

 

Hauptverwaltungsausschusses vom 24.02.2022

2 Mrz

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Sitzung des Hauptverwaltungsausschusses am 24.02.2022 wurden folgende Punkte besprochen:

  • Es wird versucht, den Ökomarkt zu reaktivieren. Hierzu erhält er den Namen „Diedorfer Wochenmarkt“, findet künftig von 13.00 – 17.00 Uhr statt und es wurden bereits Markthändler angeschrieben die Interesse bekundet haben.
  • Der Markt Diedorf wird bald auf den sozialen Medien Facebook und Instagram zu finden sein.
  • Am Sandsacklager in der Schmutterstraße  wird das Halteverbot so angebracht, dass auch Ladetätigkeiten erfolgen können.
  • Die beantragten Zick-Zack-Linien gegenüber Grundstückausfahrten werden nicht angebracht.  
  • Im Bereich von Hausen, Willishausen und Oggenhof ist sich der HVA einig, dass die Geschwindigkeiten so angeordnet werden müssen, dass dies für alle Verkehrsteilnehmer schützend ist, die Kraftfahrzeugfahrer aber nicht über Gebühr eingeschränkt werden. Deshalb wird im Bereich der Bushaltestelle in Hausen die vorgesehene 50 km/h Vorgabe nochmals mit der Polizei besprochen und der Beschluss in der nächsten Sitzung gefasst.
  • An der Schule in Anhausen wird die Beschilderung an der Buswendeschleife so aktualisiert, dass Mitglieder des Gartenbauvereins ohne gegen Anordnungen zu verstoßen zu ihrem Lager fahren können.
  • Grünanlagensatzung: Alle Fraktionen haben ihre Anmerkungen geliefert. Die Synopse wird nochmals an die Fraktionen zur Diskussion gegeben.
  • Der Zustand und die Menge an Altpapiercontainern im Bereich des Sportheims Biburg gibt immer wieder Grund zu Diskussionen und Anfragen durch Bürger. Leider wird dort enorm viel Müll abgelagert. Dies soll mit dem Aufsteller der Container, dem SSV Biburg geklärt werden.
  • Für die Nutzung der Sporthalle am Gymnasium übernimmt der Markt Diedorf 50 % der Kosten für die vergangene Wintersaison.
  • Der Markt Diedorf hat sich auch in diesem Jahr für das Stadtradeln angemeldet. Termin: 14. Mai bis 03. Juni
  • Die Schlaglöcher in der Verbindungsstraße Biburg – Willishausen werden ausgebessert.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihre CSU Fraktion
Thomas Rittel, Horst Heinrich, Christoph Schwarzholz, Elisabeth Lohner, Michael Breitsameter, Johanna Jiresch-Spengler, Thomas Wetzel

Bauausschusssitzung vom 15.02.2022

26 Feb

Zu Beginn der Bauausschusssitzung am 15.02.2022 konnte die 18. Sitzungsniederschrift ohne Einwände genehmigt werden.

Anschließend wurde im Beisein einer Reihe von interessierten Bürger und Bürgerinnen der öffentliche Teil der Sitzung beginnend mit den formlosen Anfragen für Bauvorhaben durchgeführt.

Folgenden formlosen Anfragen konnte die gemeindliche Zustimmung in Aussicht gestellt werden:

Der Errichtung….

  • einer Dachgaube in Diedorf mit einer Befreiungen zur Dachform
  • eines eingeschossigen Anbaus mit Pultdach an ein bestehendes Einfamilienhaus in Anhausen mit einer Befreiungen zur Dachform und der geringfügigen Überschreitung der Baugrenze
  • eines unterkellerten Wochenendhauses in Diedorf im Sonnenweg. Erstmalig zieht der Bauausschuss eine Zustimmung zur Überschreitung der überbauten Grundfläche sowie eine Abweichung von der Dachform bei der Garage zur begrünten Dachform in diesem Gebiet in Betracht
  • eines Windfangs und eines Carports mit flach-geneigtem Pultdach in Diedorf. Befreiungen für die Überschreitung der straßenseitigen Baugrenze und die Dachform sind beim geplanten Vorhaben nötig.

Des Ausbaus….

  • eines Dachgeschosses über einer Garage mit Errichtung einer Gaube.

Der Sanierung und des Umbaus …

  • eines Einfamilienhauses in Diedorf in der Beethovenstr. Geplant werden ein Anbau, ein Erker, eine Zwerchgaube im Dachgeschoss, eine Doppelgarage sowie ein Pool an ein bestehendes Einfamilienhaus.

Unter den eingereichten Bauanträgen wurde folgende behandelt und zugestimmt:

  • Ein Antrag auf Errichtung von drei Dachgauben im Genehmigungsfreistellungsverfahren in Biburg. Das Vorhaben befindet sich im unbeplanten Innebereich und muss sich demzufolge in die umliegende Bebauung einfügen. Das Vorhaben wäre auch im Genehmigungsfreistellungsverfahren möglich.
  • Ein Antrag des Markt Diedorfs zur Errichtung einer Waldkindergartengruppe mit WC-Anlage in Containerbauweise auf Fl.-Nr. 148/3. “ mit 5 Stellplätzen. Auch dieses Vorhaben ist im unbeplanten Innebereich.
  • Ein Antrag der Firma Freiraum immobilien Management ohg zur Erweiterung des Verwaltungsgebäudes in Diedorf. Hier soll auf der Ebene 4 die Terrasse überbaut werden. Die erforderlichen 16 Stellplätze werden bereits nachgewiesen.
  • Ein Antrag auf Errichtung einer Lärm- und Sichtschutzwand in Diedorf-Lettenbach wurde unter der Prämisse zugestimmt, dass die Einfriedung nicht in der beabsichtigten Höhe von 1.90m, sondern max. in der Höhe von 1.60m errichte werden wird.

Im Anschluss an die Bauanträge wurde ein Sachstandsbericht zum Bebauungsplan Nr. 36 „Südwestlich des Mergelwegs (W21) gegeben. Auf eingereichte Einwände der Bürger und Bürgerinnen wurde mit Gutachten eingegangen, welche mit den jeweiligen Stellen besprochen wurden und in die Planungen eingearbeitet wurden.

Aus Planersicht, liegt die wichtigste momentane Änderung in der Überführung des Verfahrens aus dem beschleunigten Verfahren ins Regelverfahren.

Der Zeitplan sieht vor im September 22 einen Satzungsbeschluss vorzulegen.

Sowohl der Empfehlung zur Fassung eines ergänzenden Aufstellungsbeschlusses für die Überleitung vom beschleunigten Verfahren als auch zur Billigung des Vorentwurfs und Beauftragung der Verwaltung zur frühzeitigen Beteiligung konnte mit den Informationen zugestimmt werden.

Im Rahmen der Beteiligung der Nachbargemeinden informierte die Gemeinde Gessertshausen  über die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 für das Gebiet „Straßäckerweg“ in Kutzenhausen im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB. Dies wurde vom Bauausschuss Ohne Einwände zur Kenntnis genommen.

Die Verwaltung berichtete zur Altlast im Baugebiet Nr. 21 „Östlich der Pestalozzistr.“ Und gibt den halbjährlichen Untersuchungsbericht – 2. HJ. 2021 –bekannt.

Auf eine Anfrage, Wann die Bevölkerung zum Zeitplan des Baugebietes im Mergelweg informiert werden wird bzw. wann dort vergeben werden wird, lautet die Antwort: Frühestens September 22