in der Hauptausschusssitzung vom 24. November 2020 wurden folgende Punkte diskutiert:
- Zunächst wurden noch zwei Tagesordnungspunkte aufgenommen. Dies war rechtlich einwandfrei möglich, da alle Mitglieder des Hauptverwaltungsausschusses anwesend waren und dem zugestimmt haben.
- Eine zusätzliche Querungshilfe über die B300 im Bereich der Abzweigung nach Anhausen wird in absehbarer Zeit nicht kommen.
- Vor einigen Sitzungen wurde der Beschluss gefasst, überstehende Hecken anzumahnen und gegebenenfalls durch den Bauhof zu schneiden. Dies wurde auch bereits im Amtsblatt angekündigt. Da die Verwaltung derzeit keine Kapazitäten dafür hat, wird jetzt eine externe Firma damit beauftragt.
- An einigen Stellen im Ortsgebiet werden Zick-Zack-Linien auf der Straße angebracht, um das dort bestehende Halteverbot zu verdeutlichen.
- Der Antrag, den Fliederweg in eine Spielstraße umzuwidmen wurde abgelehnt.
- Ein analoger Antrag liegt für die St. Moritz Straße in Biburg vor. Hier wurde von ortskundigen die Aussage getroffen, dass dies dort bereits so beschildert sei. Der Antrag wurde verschoben und die Örtlichkeiten nochmals geprüft.
- Das Parkverbot auf der Wendeplatte am Mergelweg bleibt bis zur Aufstellung des Bebauungsplanes der angrenzenden Grundstücke als provisorische Beschilderung bestehen.
- Kreuzung B300, Frühlingstraße, Bahnhofstraße: Es wurde von Bürgern angemerkt, dass es immer wieder zu kritischen Situationen mit radfahrenden Schülern auf dem Bürgersteig kommt. Zivilpolizisten konnten dies nicht bestätigen, trotzdem wird auf Anregung der CSU geprüft, ob es eine technische Möglichkeit gibt, einen Anforderungsknopf für die Fußgängerampel im Bereich der Frühlingstraße zu installieren. Damit könnten radelnde Schulkinder diesen betätigen und müssten damit nicht verkehrswidrig auf dem Fußweg radeln.
- Der Antrag auf eine Geschwindigkeitsbeschränkung im Karl-Hübsch-Weg wurde abgelehnt
- Am Ende des Radweges in Biburg von Horgau kommend wird ein Gefahrenschild mit der Zusatzbezeichnung „Radwegende“ angebracht.
- Am Holunderweg in Hausen wurde Zone 30 beschlossen
- Die Freigabe des Fahrradverkehrs auf dem Bürgersteig entlang der B300 wurde durch die zuständige Verkehrsbehörde für Bundesstraßen abgelehnt. In diesem Zusammenhang hat Thomas Rittel angeregt, dass es wichtig ist, eine Beschilderung für Fahrradfahrer an den Zufahrten zu Diedorf anzubringen auf der aufgezeigt wird, wie Radler sicher auf verkehrsberuhigten Wegen durch Diedorf kommen.
- Im Zusammenhang mit der ab April in Diedorf tätigen Verkehrsüberwachung wird eine sogenannte Verkehrsschau aller Straßen durchgeführt. Dabei muss ermittelt werden, ob Schilder ausgetauscht werden müssen, neue Schilder angebracht oder falsche abgebaut werden können. Erst wenn Situationen für Verkehrsteilnehmer eindeutig sind kann die Verkehrsüberwachung Verstöße sowohl im ruhenden als auch fließenden Verkehr ahnden.
- Leider kommt es immer noch zu illegalen Müllablagerungen im Bereich des Sportheims Biburg. Dies verursacht erhebliche Kosten, da der Bauhof mehrmals wöchentlich den Müll entsorgen muss. Zur Verfolgung wird eine Videoüberwachung installiert. Die Genehmigung liegt bereits beim Datenschutzbeauftragten des Landratsamtes.
- Biburger Marktgemeinderäte haben ihren Unmut über die unkooperative Haltung des SV Biburg in Bezug auf die Anzahl der Papiercontainer und damit einhergehende Probleme geäußert. Damit werden sie regelmäßig in Gesprächen mit Bürgern konfrontiert.
- Die Übernahme des Personalkostendefizits für den Kindergarten Willishausen wurde genehmigt.
- Die Umwandlung eines Antrages des SSV Anhausen in einen Zuschuss für die Versenkberegnung im Nebenspielfeld wurde einstimmig genehmigt.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihre CSU Fraktion
Thomas Rittel, Horst Heinrich, Christoph Schwarzholz, Elisabeth Lohner, Michael Breitsameter, Johanna Jiresch-Spengler, Thomas Wetzel