13. Bauausschusssitzung vom 27.07.2021

29 Jul

Folgende Punkte wurden behandelt:

  • Die Verrohrung der Biber im Bereich Kreppen sorgt immer wieder für Beachtung. So bat dieses Mal der Neuerwerber eines Grundstücks unter dessen Gebäude die Verrohrung momentan verläuft, diese nach vorne ins Grundstück verlegen zu dürfen. Hierfür konnte das baurechtliche Einvernehmen mit dem Zusatz „nach den Vorgaben des Wasserwirtschaftsamtes“ gegeben werden.

Bei den Bauanträgen wurden nachstehende Sachverhalte besprochen:

  • Der Neubau eines Einfamilienhaus mit Carport und einer Einliegerwohnung am Buschelberg konnte genehmigt werden.
  • Eine Errichtung einer Einfriedung in der Nebelhornstraße mit Holz- und Pflanzelementen fand ihre Zustimmung. Generell stellte der Bauausschuss fest, dass bei Einfriedungen mit Hecken bzw. Grünpflanzen ein regelmäßiges Schneiden anfällt, um die angrenzen Grundstücke und Gehwege nicht einzuengen.
  • Abermals lag ein Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Bürogebäudes an der B300 gegenüber der OMV-Tankstelle vor. Nachdem der Bauausschuss im März bereits seine Zustimmung in Aussicht gestellt hatte, nahm der Bauherr Kontakt zum Kreisbaumeister auf und nahm den Vorschlag zur Einhaltung des Mindestabstands zur B300 von 5m in die Planung auf und Rückte das Gebäude tiefer ins Erdreich. Das Landratsamt möchte den Antrag erst nach einem erneuten  Gemeinderatsvorbescheid bzgl. den Änderungen und notwendigen Befreiungen weiter bearbeiten. Dieser konnte erteilt werden.
  • Ein Änderungsantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses in Willishausen konnte zugestimmt werden. Die Änderung bezog sich lediglich auf eine Kniestockerhöhung im Ausgleich mit einer Reduzierung der Dachneigung. Insgesamt wird die Firsthöhe des Gebäudes dadurch um 40cm tiefer.
  • Einem Antrag auf Grundstücksteilung und Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten und 10 Stellplätze, die zur B300 in gehen wurde mit dem Hinweis zugestimmt, dass es mehr Stellplätze geben sollte.
  • Dem Antrag auf Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten und 8 Stellplätzen in Willishausen konnte mit den nötigen Befreiungen und dem Hinweis darauf, dass „künftige Bewohner die Immissionen der angrenzenden Landwirtschaft hinzunehmen haben.“ zugestimmt werden. In diesem besonderem Fall ergeht der Auftrag an die Gemeinde, die Kosten für die dortige noch nicht geteerte Straße zu klären.
  • Nachdem in einer vorangegangenen Sitzung der Antrag auf Errichtung einer Flucht- und Rettungstreppe am Bürgerhaus Wilishausen zu Änderungswünschen geführt hatte, kam nun der angepasste Antrag erneut zur Abstimmung. Als Austrittspunkt dient nunmehr die mittlere Gaube. Die Bauart soll eine Podesttreppe sein. dient als Austritt. Diesem Vorschlag konnte zugestimmt werden.
  • Dem Antrag auf Abweichung zur Errichtung einer Garage und eines Gartenhäuschen in Biburg stimmte der Bauausschuss wegen der Geringfügigkeit zu. Die Überschreitung der Baugrenze bei der geplanten Errichtung einer Gartenhütte ist in der Hauptsache Sache des LRA`s. Daher sprach die der Bauausschuss das gemeindliche Einvernehmen aus und schloss eine Haftung des Marktes Diedorf bei Schäden der angrenzenden Bäume ausEin Bauantrag kam erneut zur Abstimmung, nachdem der Kreisbaumeister Änderungen bzgl. der Giebel und des Treppenhauses eingeräumt hatte. Auch wenn einige Änderungen nicht ganz einleuchten, folgte der Bauausschuss, diesem Antrag, so dass der Bauherr sein Vorhaben starten kann.

Im Rahmen der Beteiligung der Nachbargemeinden nahm der Bauausschuss Kenntnis von zwei Bebauungsplänen (62 Erweiterung des Gewerbegebiets, 74 Ansiedlung von Gastronomie im Gewerbegebiet) aus Bobingen.