Bauausschusssitzung vom 16.11.

23 Nov

am 16.11.2021 startete die 16. Bauausschusssitzung mit der Genehmigung der 14. Sitzungsniederschrift vom 14.09.2021, da die geplante 15. Sitzung ausgefallen war.

 

  • Erfreulicherweise konnte nun dem erneut vorgetragenen Antrag zur Errichtung von 3 Reihenhäusern mit Garagen in Diedorf zugestimmt werden. Da zunächst zu wenige Stellplätze ausgewiesen waren, musste der Antrag bei seiner ersten Einreichung abgelehnt werden.
  • Ebenfalls wiederholt kam ein Antrag zur isolierten Befreiung zur Errichtung einer Einfriedung „Lettenbach“ zur Abstimmung. Die Eigentümerin bittet darum, den vorgeschriebenen Zaun aus WBC-Platten anstelle von Holz errichten zu dürfen- Diesem Antrag konnte zugestimmt werden.
  • Auch ein Antrag auf Grundstücksteilung und Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten und 10 Stellplätzen in Diedorf wurde bereits in einer vorhergehenden Sitzung behandelt. Planungsänderungen verrückten nun das Gebäude um ca. 92cm von der Straße weg. Da der Antrag erstmalig vor der Stellplatzsatzungsänderung eingereicht wurde, greift noch die alte Satzung.
  • Der Antrag auf isolierte Abweichung von der Stellplatzsatzung bzgl. einer genehmigungsfeien, bereits errichteten Doppelgarage in Willishausen, sorgte für Diskussion. Während einige Ausschussmitglieder eine vertretbare Verkehrssituation sahen, der den Verkehr nicht behindere, äußerten andere durchaus sicherheitstechnische Bedenken. Da lediglich die Abweichung von den Abstandsflächen genehmigungspflichtig ist, wurden folgende Sicherheitsvorkehrungen als Auflagen festgesetzt:
    1. Es soll ein Spiegel sowie
    2. ein Warnschild für den Verkehr als auch
    3. eine Prüfung verkehrstechnischen Situation durch das Landratsamt auferlegt.
  • Dem Antrag zur Errichtung von 3 Wohneinheiten und einer Maschinenhalle mit Werkstatt in Diedorf wurde entsprochen. Der Bauwerber wird Brandschutzwände realisieren. Zudem liegen dem Landratsamt Unterschriften der Nachbarn die den Brandschutzabstand betreffen vor.
  • Erstmalig wurde eine Anfrage zur Errichtung eines Doppelhauses in Biburg zur planungsrechtlichen Prüfung vorgetragen. Es soll auf einer landwirtschaftlichen Fläche errichtet werden. Der Bauausschuss hat grundsätzlich keine Einwände, soweit die Erschließung und Entwässerung usw. geklärt sind.
  • Es wird bekannt gegeben, dass ein Holzgartenhaus als Wochenendhaus im Genehmigungsfreistellungsverfahren in Diedorf errichtet werden soll. Die Grundfläche von 50qm wird nicht überschritten. Da keine Aussagen über sanitäre Anlagen vorhanden sind, wird vorgeschlagen, dass das Landratsamt die Auflage erteilt, dass an private Kläranlagen zu denken sei, sollte sanitäre Anlagen geplant werden.
  • Zur formlosen Anfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in Anhausen, kann das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt werden.

Die Gemeinde Gessertshausen gibt im Rahmen der Beteiligung der Nachbargemeinden bekannt, dass die Tierklinik Gessertshausen ihr Gebiet weiter ausweiten möchte.

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