24. Sitzung des Marktgemeinderates am 14.07.2022

18 Jul

An der 24. Sitzung des Marktgemeinderates am 14.07.2022 nahmen außer dem Bürgermeister, den Räten und Mitarbeitern der Verwaltung und auch eine beachtliche Besucherzahl teil.

  • Der Zwischenbericht zum Baustand der Mehrzweckhalle Anhausen musste auf die nächste Sitzung vertagt werde, da der beauftragten Fachplaner die Vorlagen zur Kostenfortschreibung nicht rechtzeitig liefern konnte.
  • Die Planerin Fr. Theiner vom Büro Opla gab einen Sachstandsbericht zum Baugebiet „Südwestl. des Mergelweges“ (BPlan Nr. 36 ). Erst sollte die Umsetzung zum Baugebiet im beschleunigten Verfahren vollzogen werden. 2020 musste dann aber doch ins Regelverfahren gewechselt werden. Aufgrund der zahlreichen eingegangenen Einwände wurden einige Fachgutachten erstellt. In der Sitzung am 14.7.2022 wurde die Abwägung zur ersten Beteiligung vollzogen.

Folgende inhaltliche Änderungen im Plan sind erfolgt:

  • Im Süden ist artenschutzrechtlich eine Streuobstwieseauf gemeindlichen Grund für Fledermäuse mit einem Tümpel herzustellen.  Ob diese Maßnahmen zusammen mit den geplanten Grünflächen im Baugebiet als Ausgleichsfläche ausreichen wird, oder das Ökokonto der Gemeinde zusätzlich hinzugezogen werden muss, entscheidet die Berechnung in der kommenden Woche.
  • Der Textteil wird erweitert zur Ausgleichbilanzierung sowie zum abwehrenden Brand- als auch zum Immissionsschutz.
  • Es folgte eine Neuberechnung der Autos.
  • Der Abstand zur Pferdehaltung im Süden lässt nun mit 37m 33 Pferde zu.

Eine erneute Auslegung im Herbst findet im Rathaus statt. Hier kann die Öffentlichkeit seine Einwände einbringen.

Alle Anregungen aus der Öffentlichkeit wurden besprochen und entsprechend den Gutachten gewürdigt und eingearbeitet.

Mit einer großen Mehrheit wurden allen Abwägungen zugestimmt sowie der Beschlussfassung zur Billigung des Planentwurfs und Beteiligung der Öffentlichkeit.

  • der Einbeziehungssatzung zum „Teilbereich Fl.Nr. 362 und 363 in Biburg“ wurde die Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der TÖB dargestellt. Es sind in jedem Gebäude max. 2 Wohneinheiten zulässig. Das Wasserrecht wird eingebarbeitet werden. Im nördlichen Teilbereich ist eine Heckenbepflanzung vorzusehen. Es muss ein ausreichender brandschutzsichernder Wasserdruck hergestellt werden, sowie Straßenbreitem, die die Müllbeseitigung ermöglichen. Anschließend wurde der Planentwurfs und die Fassung des Satzungsbeschlusses zur Einbeziehungssatzung mit allen Einwänden der TÖB´s einstimmig gebilligt.
  • Der Planer des Bebauungsplans Nr. 8 „Gewerbegebiet südlich der B 300“ (ehem. Südmarktgelände) stellte die 3. Änderung vor. Im Entwurf soll Das Gelände in einen L-förmiger Riegel mit Gewerbeeinheiten (1800 m2) zur B300 hin und einen Wohnbereich 3500 m2) aufgeteilt Die Häuser stehen weit auseinander mit vielen Grünflächen. Geplant ist eine Tiefgarage, die sich den Hang schiebt. An der Schnittstelle zum Gewerbe ist momentan zur Pestalozzistraße eine Ein- und Ausfahrt vorgesehen. Weil für dieses Vorhaben eine Änderung des bestehenden Bebauungsplanes mit der Umwandlung vom Sondergebiet für Einzelhandelsnutzungen in ein Mischgebiet – nötig ist, ist das Votum des Marktgemeinderats grundlegend wichtig. Bei Zustimmung, liegt der nächste Schritt drin, eine schallsichernde evtl. zusätzliche eine verkehrssichernde Untersuchung einzuholen. Dann kann im Okt./Sep. 22 eine weitere Planungsvorstellung erfolgen.

Während einige Räte dem Projekt äußerst skeptisch gegenüberstehen, da sie die wenigen gewerblichen Flächen nicht weiter verringern möchten und zudem die Kanal- wie auch Verkehrssituation dort für ein Wohngebiet als ungeeignet erachten, heben andere Räte den Nutzen dieser Maßnahme hervor. Sie sehen die Realsierung von dringend benötigtem Wohnraum positiv und verweisen sowohl auf die Stellungnahme der Bundesstraßenbaubehörde, sowie darauf, dass die anteilige Aufteilung in Gewerbe und Wohnraum noch variabel sei. Das Verkehrsaufkommen in der Pestalozzistraße  – unter Hinzunahme des zu erwarteten den Verkehrsaufkommens aus dem Baugebiet in der Lindenstraße – sei bereits durch die Bochamper Straße gedrosselt.

Generell müsse Gewerbe und Wohnraum entwickelt werden. Was fehlt ist, das notwendige Ortsentwicklungskonzept. Letztlich ging die Entscheidung, mit 13:7 Gegenstimmen positiv dafür aus, mit den Planungen weiter fortfahren zu können.

  • Der Bauamtsleiter berichtete, dass der Kindergartenneubau in Willishausen auf Grund des Wasserschadens in den kommenden Wochen komplett saniert werden muss. Da der Schaden durch ein fehlerhaft verbautes Abflussrohr entstanden ist und alle 9 Feuchtigkeitsmesser im Estrich funktioniert hatten, wird es zum Rechtsstreit mit der Versicherung kommen. Die Kost<en des Abrisses sind bekannt, die des Neubaus werden noch geliefert.
  • Ein Bausachstandsbericht zum Erschließungsleistungsstand durch die“ Deutsche Glasfaser“ ergab positive Rückmeldungen von Bürgern.
  • Der Bedarfsanerkennung eines Hortes in Anhausen für ca. 21 Kinder unter Trägerschaft des KKE e.V. wurde einstimmig zugestimmt.
  • Die Kindergrippengruppe Pippilotta kann nach Zustimmung des Rates wieder mit 12 Plätzen im Turnraum der Kindertagesstätte Villa Kunterbunt reaktiviert werden. Nach heutigen Grundsätzen ist nur noch eine Belegung für 12 Kinde zulässig. Vor der Reaktivierung wird eine 2. Fluchtmöglichkeit ein gerichtet sowie die Brandschutzsituation gelöst.
  • Der Bürgermeister übermittelte die Einladung der biburger Ortsvereinen zum Dorffest am Samstag 23.7.-24.7.
  • Seit dem 13.07.2022 ist die neuen Webside „Marktgemeinde Diedorf Landkreis Augsburg“ online.

Zum Schluss wurden noch eingegangene Anfragen beantwortet:

  • Das Verfahren zur LED-Beleuchtung des Marktes Diedorf ist zurückgestellt, weil der Mitarbeiter im Krankenstand ist. Im Herbst erfolgt dazu jedoch eine Ausschreibung. Bis zum allgemeinen Beleuchtungswechsel, wird jede einzelne ausfallende Lampe mit LED versorgt. DA die Zahlen, in wie weit die Marktgemeinde bereits jetzt schon mit LED ausgerüstet ist zwischen 16%. Und 70% variiert, wird dies nochmals eruiert werden.
  • Im Herbst werden Kosten für das Bauprojekt der FFW Diedorf zur Errichtung eines Nebengebäudes zum Bestandsgebäude vorgelegt. Von einer Notwendigkeit zur Änderung des Bebauungsplanes muss ausgegangen werden, da dieser am Standort wohl eine Wohnbebauung vor sieht, obwohl das FFW-Haus dort seit Jahren steht.
  • Ein größerer Stromausfall könnte im Markt nicht flächendeckend kompensiert werden. Es besteht jedoch zur Abwasserkanalbetätigung eine Kompensationsmöglichkeit durch die Gemeindewerke.
  • Ein Ortsentwicklungskonzept ist noch nicht auf der TOP gewesen, aber  Die Marktgemeinde hat sich nun bei der Region Augsburg A3 beworben. Die Projekte werden im Herbst starten. Die Region A3 berät kostenfrei.
  • Der Fußweg vom kurzen Weg in Anhausen ist wieder begehbar.
  • Die korrekte neu beschlossene Satzung des Jugendrates wird schnellst möglich veröffentlicht werden.
  • Der Kindergarten „Anna und Jakob“ kann mit beiden Gruppen und dem nötigen personal im September geöffnet werden. Jedoch können aus Personalmangel nicht alle neun Grippenkinder aufgenommen werden. Gestartet wird mit 4-5 Kindern und der weiterem Suche nach Personal. Für Härtefälle werden individuelle Lösungen ersucht. (Im Landkreis Augsburg können über 760 Plätze personell bedingt nicht aufrecht erhalten werden.)
  • Der Waldkindergarten ist weder ablehnt noch beantragt. Auch dafür existiert leider kein Personal.

 

21. Sitzung des Hauptausschusses vom 5.7.2022

11 Jul
  1. Genehmigung der 20. Sitzungsniederschrift vom 31.05.2022 -ö.T.-:
  2. Zuschussangelegenheiten: Der SSV Anhausen beantragte eine 50%tige Bezuschussung für die Nutzung der Gymnasiumhalle in 2022.Diesem wurde zugestimmt. Der SSV erhält 568,00€.
  3. Ortsrecht: Die biburger Ortsvereine beantragten, die Nutzung des Gemeindewappens der ehemaligen selbständigen Gemeinde Biburg. Das Wappen soll im Rahmen des Ortsfeste am 23./24.07.2022 auf T-Shirts für Helfer und auch Besucher gedruckt werden. Dies konnte ohne Einwände befürwortet werden.
  4. Auf die Frage nach dem Stand der Nutzungsordnung für die öffentlichen Gebäude in Folge der Vertagung der Angelegenheit vom 14.09.2021 in den HVA, antwortete der Bürgermeister Herr Högg, dass dies demnächst wieder behandelt werden würde.

Es wurde gefragt, was aus der Beschaffung der Kleinfeldtore in Willishausen geworden ist. Die Kleinfeldtore werden nächste Woche geliefert.

Eine weitere Anfrage bezog sich auf das weitere Vorgehen bzgl. des Friedhofsweges in Willishausen. Dort wird weiter gemäht und der Sandsackwall bleibt bestehen. Eine Änderung wird sich nach den dortigen Grundstückstauschen ergeben.

Es wird angeregt, dass ein Hinweis auf das Schneiden der Hecken ins Amtsblatt gesetzt wird.

Zudem wird sich ein Tagesordnungspunkt in der kommenden Sitzung mit dem Reinhalten der Straßen durch die Anwohner befassen.

23. Bauausschusssitzung vom 30.06.2022

8 Jul

Im öffentlichen Teil der 23. Bauausschusssitzung am 30.06.2022 wurden nachstehende Entscheidungen getroffen:

Wiederholt kamen folgende Anträge zur Abstimmung. Ihnen konnte wiederum zugestimmt werden:

  • Ein Antrag zur Errichtung eines Wintergartens als Anbau an eine bestehende DHH in Diedorf. Es sind Änderungen eingetreten bzgl. der Dachform und der Eindeckung des Wintergartens mit Glas
  • Ein Antrag zur Errichtung einer Dachterrasse und zur Aufteilung der bestehenden Wohneinheit zu einer zweiten Wohneinheit in Anhausen.
  • Ein Antrag zur Errichtung zweier Carports war bereits in der Sitzung am 24.5.2022 behandelt worden. Die Zustimmung wurde unter der Auflage gegeben, dass die Errichtung der Carports um 1,5m zurückzusetzen seien. Da das Landratsamt die Verkehrssituation unkritisch sieht und die Nachbarunterschriften vorliegen wurde nun in der geplanten Form zugestimmt.

Eine formlose Anfrage zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 7 Wohnungen und Tiefgarage in Diedorf musste nach einer Diskussion um die dortige Wasser- sowie die Wandhöhenproblematik zurückgestellt werden. Es soll vorerst u.a. die Stellungnahme des Landratsamtes eingeholt werden.

Einer weiteren formlosen Anfrage zur Errichtung eines Wochenendhauses in Diedorf konnte zugestimmt werden. Beide vorm Bauwerber vorgeschlagene Varianten kann sich der Bauausschuss vorstellen.

Zustimmung im Bauausschuss fanden ebenso ein Antrag auf Neubau eines Wohnhauses mit drei Wohneinheiten, Garage und Carport in Biburg, mit Abbruch des bestehenden Hauses. Ob das Dachgeschoss ein Vollgeschoss zu werten sei, soll eine Beurteilung durch den Kreisbaumeisters bestimmt werden.

Keine Zustimmung fanden die beiden Anträge zur Errichtung  je einer Doppelhaushälfte in Diedorf. Im FFN-Plan ist die Fläche zwar als Wohngebiet benannt, liegt aber im Außenbereich. Der Bauausschuss sieht dort erhebliche Bedenken wegen der Hochwassersituation. Daher sind  Stellungnahmen des Kreisbaumeisters, des Bund Naturschutzes, des Wasserwirtschaftsamtes usw. unabdingbar.

Einem Eigentümer, der einen Antrag auf Nutzungsänderung eines Einfamilienhauses in eine Flüchtlingsunterkunft in Anhausen stellte, konnte mit der zeitlichen Begrenzung der Nutzungsänderung auf 2 Jahre entgegen gekommen werden.

Dem Antrag auf Vorbescheid der Firma UWA Betreuungs- und Bauträgergesellschaft zur Errichtung von 5 Reihenhäusern mit Garagen und Stellplätzen in Biburg konnte trotz 2er Gegenstimmen die Zustimmung in Aussicht gestellt werden.

Auch der Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Holz- Gartenhauses in Diedorf, welches ein Walmdach statt dem vorgeschriebenen Satteldach erhalten soll und zudem vom Neigungsgrad abweichen soll, wurde grünes Licht gegeben.

Im Zuge der Einholung des nachbargemeindlichen Einverständnisses wurde der Bauausschuss darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Gemeinde Kutzenhausen eine 1. Änderung des Bebauungsplanses Nr. 24 „Nördlicher Ortsrand von Kutzenhausen“ vornehmen möchte. Das Gebiet verschiebt sich im Allgemeinen etwas. Dagegen gab es keine Einwände.

Im Bereich des Bebauungsplans Nr. 8 „Gewerbegebiet südlich der B 300“ auf dem ehemaligen Geländes des Südmarktes könnte eine Neugestaltung vorgenommen werden. Der Eigentümer stellte mit seinem Planer eine mögliche Bebauung vor, die eine Zweiteilung vorsieht: Der an der B300 liegende Teil soll darin als Gewerbeeinheit und der dahinterliegende größere Teil eine Wohnbebauung mit dazwischenliegenden Grünflächen werden. Vorgehesen sei zudem eine Tiefgaragenregelung. Da für diese Variante der Bebauungsplan angepasst werden müsste, sei es notwendig zunächst zu wissen, ob der Bauausschuss das Projekt in der beabsichtigten Weise mittragen könnte. Diskutiert wurde sowohl die Wohnqualität der beabsichtigten Wohnräume in der Nachbarschaft des höher liegenden Bauhofes, sowie das weitere Verkehrsaufkommen, speziell die Ausfahrtregelung aus der Tiefgarage. Letztlich waren die Bauausschussmitglieder mit 7 Stimmen mehrheitlich vom Vorhaben u.v. der Aktivierung von Flächen innerorts zur dringend benötigten Wohnraumgestaltung im mittleren Preisniveau überzeugt. Das Projekt kann grundsätzlich in der Form weiter geplant werden, wenn auch Details noch Verbessrungsfähig sind.

Ein weiterer Antrag zweier Eigentümer auf Bauleitplanung südlich des Friedhofs in Anhausen zeichnete sich durch größeren Diksussionsbedarf aus. Dieses Gebiet liegt im Außenbereich. Es lagen von den beiden Eigentümern 3 erstellte Planungsvarianten vor. Nach den Ergebnissen der Bodenuntersuchungen , sei die Entwässerung zu lösen. Einige Bauausschussmitglieder begrüßten die Variante 1 und 2, die eine geringere Baudichte beinhaltete als die 3 Variante, andere sahen das Eröffnen eines weiteren Baugebietes außerorts als vernünftig realisierbar an, wenn dieses in ein Ortsentwicklungskonzept eingebettet ist. Da Kriterien zur Ausgestaltung  des Gebiets mit einem städtebaulichen Vertrag regelbar wären, fiel die Abstimmung letztlich mit 7:2 Gegenstimmen für die Variante 1 oder 2 aus.

Bauausschusssitzung vom 24.05.

29 Mai

In der 22. Sitzung des Bauausschusses vom 24.05.2022 konnten eine Reihe an Anliegen behandelt werden.

Wegen fehlender Informationen mussten folgende Anträge zurückgestellt werden:

  • Der Antrag des Marktes Diedorf zur Errichtung eines WC-Anbaus am Bürgerhaus Diedorf am Europaplatz:

Herr Högg erklärt, dass im Bürgerhaus eine Lösung für die bestehenden Sanitäranlagen und deren Doppelnutzung nötig werden wird. Er sieht die vorerst angedachte Stelle des Anbaus als fragwürdig.

  • Eine formlose Anfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses Biburg. Zwar werden die Stellplätze werden nachgewiesen, aber es würden bei der Errichtung der geplanten Doppelhaushälfte etliche Befreiungen nötig werden, welche später gleichzeitig Vorschriften für die 2. Hälfte werden würden.
  • Der Antrag auf Bauleitplanung südlich des Friedhofs in Anhausen. Es konnte kein Sachstandsbericht zu den Untersuchungen, sowie die Vorstellung und Beratung der ersten Planentwürfe erfolgen. Diese wie auch die die Besprechung zur weiteren Vorgehensweise wird in der Sitzung am 30.06.2022 erfolgen.
  • Auch der Sachstandsbericht zu den beauftragten Untersuchungen, wie auch das weitere Vorgehen zum Antrag auf Bauleitplanung am westlichen Ortsrand von Willishausen (Schenkental) wird erst auf Wunsch der Marktverwaltung am 30.6.2022 behandelt werden.

Folgende Anträge konnten positiv bewertet und somit konnte ihnen zugestimmt werden:

  • Ein Antrag zur Errichtung einer Außentreppe zum Keller und Obergeschoß mit Carport Willishausen. Hier lagen die Nachbarunterschriften vollständig vor. Der Bauausschuss forderte bei der ersten Anfrage eine Rücksetzung eines Pfostens, sowie des gesamten Bauwerkes. Da nach Vorlage beim Landratsamt keine Rücksetzungen ersichtlich sind, wiederholt der Bauausschuss einstimmig die Rücksetzungen.
  • Ein Antrag zur Sanierung und Umbau eines Einfamilienhauses Diedorf, „Diedorf – Ost am Fuchsberg“. Am 15.02.2022 wurde der formlosen Anfrage die gemeindliche Zustimmung in Aussicht gestellt mit den notwendigen Befreiungen z.B. für die Abweichung der Dachform (Flachdach).

Sollte bei der Voranfrage die Dachbegrünung des Flachdaches aufgenommen worden sein, wird dies nun auch vorgeschrieben werden.

  • Unproblematisch konnte dem Antrag zur Errichtung eines unterkellerten Einfamilienhauses mit Fertigteilgarage in Anhausen zugestimmt werden.
  • Dem Antrag zur Erweiterung einer EG-Wohnung an einem Bestandsgebäude in Diedorf, konnte wie folgt zugestimmt werden: Der BA stimmt Antrag incl. der beantragten Befreiung der Dachform, sowie der Abstandsflächenübernahme in der vorliegenden Form zu. Auflage, das Flachdach ist zu begrünen.
  • Auch die formlose Anfrage auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Sichtschutzes in Diedorf in der Lindenstraße konnte die gemeindliche Zustimmung in Aussicht gestellt werden. Da die Höhe des Sichtschutzes 2m übersteigt, muss ein normaler Bauantrag gestellt werden. Das Gremium bittet darum, dass bei dem regulären Antrag darauf geachtet wird, dass die genaue Höhe festgestellt wird. Eine verkehrstechnische Behinderung ist nicht zu erkennen.
  • Ein Tekturantrag von der Firma Success Wohnbau GmbH zur Kellererweiterung und Grundrissänderung einer DHH in Biburg. Es existiert ein Bescheid vom 26.07.2017. Nun liegt ein Tekturantrag bzgl. der

Änderungen im Grundriss im südlichen Kellergeschoss, wie auch im Erd- und im Obergeschoss. Die Größe wie auch die Wohneinheiten bleiben gleich.

  • Ein Antrag des Marktes Diedorf zur Errichtung eines Anbaus am Bürgerhaus Willishausen zur Erweiterung des Kindergartens Willishausen in der Deubacher Straße.

Ablehnen musste der Bauausschuss nachfolgende Anliegen:

  • Ein Tekturantrag von der Firma Success Wohnbau GmbH zum Totalabbruch der Gaststätte „Zur Alten Post“ und Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 17 WE und Duplexparker Biburg. In der Sitzung vom 16.12.2021 wurde das Vorhaben in der vorliegenden Form behandelt und wegen der neuen Stellplatzsatzung abgelehnt. Nun liegt ein Antrag auf Abweichung der Stellplatzsatzung vor. Das Gremium wird um Stellungnahme gebeten. Nachdem keine Änderung (Erhöhung der Stellplätze, Verringerung der Wohneinheiten) vorgenommen wurde, lehnte der Bauausschuss den Tekturantrag erneut ab.
  • Ein Antrag der Firma Imovial GmbH auf Umbau eines Einfamilienhauses mit Ladeneinheiten in ein Dreifamilienhaus in Biburg musste wegen fehlender Stellplätze abgelehnt werden.

Aus den vergangenen Sitzungen waren Antworten von Anfragen offen:

  • Herr Gleixner zeigte an Hand des Planes des Bauvorhabens am Heuweg in Biburg, wo die 6 Stellplätze vorgesehen sind. Es werden in Form von 3 Garagen und 3 Stellplätzen die erforderlichen Parkmöglichkeiten errichtet werden.
  • Die Sperrung des Bürgermeister-Erlinger-Weges in Anhausen geht noch bis zum Ende der angrenzenden Baumaßnahme, längstens jedoch bis zum 30.06.2022.
  • Herr Gleixner führt zum Sachstandsbericht der Bauvoranfrage in Anhausen in der Mühlenstraße aus, dass zum Zeitpunkt der vergangenen Sitzung noch keine Stellungnahme des Landratsamts bzgl. der Rage, ob es sich um einen Außen- oder Innenbereich handelt, vor lag. Zwischenzeitlich besprach sich Herr Bürgermeister Högg mit dem Bauwerber. Laut dem Kreisbaumeister sind folgende Punkte fest zuhalten:
    • es handelt sich um einen Außenbereich. Die Bebauung endet auf 1/7.
    • die Hochwassersituation wiederspräche einer Einbeziehungssatzung
    • es müsste eine Bauleitplanung erfolgen

Nachdem die Situation – aus heutiger Betrachtung – nicht einfach zu bewerten ist und eine erneute Bebauung in dieser Bereich grundsätzlich denkbar wäre, gilt zu prüfen, in wie ferne eine einfache Bauleitplanung oder eine Ortsabrundungssatzung zulässig ist.