Bauausschusssitzung vom 24.05.

29 Mai

In der 22. Sitzung des Bauausschusses vom 24.05.2022 konnten eine Reihe an Anliegen behandelt werden.

Wegen fehlender Informationen mussten folgende Anträge zurückgestellt werden:

  • Der Antrag des Marktes Diedorf zur Errichtung eines WC-Anbaus am Bürgerhaus Diedorf am Europaplatz:

Herr Högg erklärt, dass im Bürgerhaus eine Lösung für die bestehenden Sanitäranlagen und deren Doppelnutzung nötig werden wird. Er sieht die vorerst angedachte Stelle des Anbaus als fragwürdig.

  • Eine formlose Anfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses Biburg. Zwar werden die Stellplätze werden nachgewiesen, aber es würden bei der Errichtung der geplanten Doppelhaushälfte etliche Befreiungen nötig werden, welche später gleichzeitig Vorschriften für die 2. Hälfte werden würden.
  • Der Antrag auf Bauleitplanung südlich des Friedhofs in Anhausen. Es konnte kein Sachstandsbericht zu den Untersuchungen, sowie die Vorstellung und Beratung der ersten Planentwürfe erfolgen. Diese wie auch die die Besprechung zur weiteren Vorgehensweise wird in der Sitzung am 30.06.2022 erfolgen.
  • Auch der Sachstandsbericht zu den beauftragten Untersuchungen, wie auch das weitere Vorgehen zum Antrag auf Bauleitplanung am westlichen Ortsrand von Willishausen (Schenkental) wird erst auf Wunsch der Marktverwaltung am 30.6.2022 behandelt werden.

Folgende Anträge konnten positiv bewertet und somit konnte ihnen zugestimmt werden:

  • Ein Antrag zur Errichtung einer Außentreppe zum Keller und Obergeschoß mit Carport Willishausen. Hier lagen die Nachbarunterschriften vollständig vor. Der Bauausschuss forderte bei der ersten Anfrage eine Rücksetzung eines Pfostens, sowie des gesamten Bauwerkes. Da nach Vorlage beim Landratsamt keine Rücksetzungen ersichtlich sind, wiederholt der Bauausschuss einstimmig die Rücksetzungen.
  • Ein Antrag zur Sanierung und Umbau eines Einfamilienhauses Diedorf, „Diedorf – Ost am Fuchsberg“. Am 15.02.2022 wurde der formlosen Anfrage die gemeindliche Zustimmung in Aussicht gestellt mit den notwendigen Befreiungen z.B. für die Abweichung der Dachform (Flachdach).

Sollte bei der Voranfrage die Dachbegrünung des Flachdaches aufgenommen worden sein, wird dies nun auch vorgeschrieben werden.

  • Unproblematisch konnte dem Antrag zur Errichtung eines unterkellerten Einfamilienhauses mit Fertigteilgarage in Anhausen zugestimmt werden.
  • Dem Antrag zur Erweiterung einer EG-Wohnung an einem Bestandsgebäude in Diedorf, konnte wie folgt zugestimmt werden: Der BA stimmt Antrag incl. der beantragten Befreiung der Dachform, sowie der Abstandsflächenübernahme in der vorliegenden Form zu. Auflage, das Flachdach ist zu begrünen.
  • Auch die formlose Anfrage auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Sichtschutzes in Diedorf in der Lindenstraße konnte die gemeindliche Zustimmung in Aussicht gestellt werden. Da die Höhe des Sichtschutzes 2m übersteigt, muss ein normaler Bauantrag gestellt werden. Das Gremium bittet darum, dass bei dem regulären Antrag darauf geachtet wird, dass die genaue Höhe festgestellt wird. Eine verkehrstechnische Behinderung ist nicht zu erkennen.
  • Ein Tekturantrag von der Firma Success Wohnbau GmbH zur Kellererweiterung und Grundrissänderung einer DHH in Biburg. Es existiert ein Bescheid vom 26.07.2017. Nun liegt ein Tekturantrag bzgl. der

Änderungen im Grundriss im südlichen Kellergeschoss, wie auch im Erd- und im Obergeschoss. Die Größe wie auch die Wohneinheiten bleiben gleich.

  • Ein Antrag des Marktes Diedorf zur Errichtung eines Anbaus am Bürgerhaus Willishausen zur Erweiterung des Kindergartens Willishausen in der Deubacher Straße.

Ablehnen musste der Bauausschuss nachfolgende Anliegen:

  • Ein Tekturantrag von der Firma Success Wohnbau GmbH zum Totalabbruch der Gaststätte „Zur Alten Post“ und Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 17 WE und Duplexparker Biburg. In der Sitzung vom 16.12.2021 wurde das Vorhaben in der vorliegenden Form behandelt und wegen der neuen Stellplatzsatzung abgelehnt. Nun liegt ein Antrag auf Abweichung der Stellplatzsatzung vor. Das Gremium wird um Stellungnahme gebeten. Nachdem keine Änderung (Erhöhung der Stellplätze, Verringerung der Wohneinheiten) vorgenommen wurde, lehnte der Bauausschuss den Tekturantrag erneut ab.
  • Ein Antrag der Firma Imovial GmbH auf Umbau eines Einfamilienhauses mit Ladeneinheiten in ein Dreifamilienhaus in Biburg musste wegen fehlender Stellplätze abgelehnt werden.

Aus den vergangenen Sitzungen waren Antworten von Anfragen offen:

  • Herr Gleixner zeigte an Hand des Planes des Bauvorhabens am Heuweg in Biburg, wo die 6 Stellplätze vorgesehen sind. Es werden in Form von 3 Garagen und 3 Stellplätzen die erforderlichen Parkmöglichkeiten errichtet werden.
  • Die Sperrung des Bürgermeister-Erlinger-Weges in Anhausen geht noch bis zum Ende der angrenzenden Baumaßnahme, längstens jedoch bis zum 30.06.2022.
  • Herr Gleixner führt zum Sachstandsbericht der Bauvoranfrage in Anhausen in der Mühlenstraße aus, dass zum Zeitpunkt der vergangenen Sitzung noch keine Stellungnahme des Landratsamts bzgl. der Rage, ob es sich um einen Außen- oder Innenbereich handelt, vor lag. Zwischenzeitlich besprach sich Herr Bürgermeister Högg mit dem Bauwerber. Laut dem Kreisbaumeister sind folgende Punkte fest zuhalten:
    • es handelt sich um einen Außenbereich. Die Bebauung endet auf 1/7.
    • die Hochwassersituation wiederspräche einer Einbeziehungssatzung
    • es müsste eine Bauleitplanung erfolgen

Nachdem die Situation – aus heutiger Betrachtung – nicht einfach zu bewerten ist und eine erneute Bebauung in dieser Bereich grundsätzlich denkbar wäre, gilt zu prüfen, in wie ferne eine einfache Bauleitplanung oder eine Ortsabrundungssatzung zulässig ist.