20. Bauausschusssitzung vom 24.03.2022

31 Mrz

Folgendes wurde im der 20. Bauausschusssitzung am 24.03.2022 behandelt:

Die Niederschriften der beiden vergangenen Sitzungen konnten genehmigt werden. Anschließend wurden die Bauanträge besprochen.

  • Einem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Büro-Einheit und PKW-Garage in Anhausen konnte noch nicht entsprochen werden. Eine Entscheidung kann erst getroffen werden, wenn zu folgenden Punkten Klarheit hergestellt ist:
  • Besteht noch Gültigkeit der Baubauungszusage aus den 80igern
  • Stellungnahme des Kreisbaumeisters
  • Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes, da sich das Grundstück im/am Überschwemmungsgebiet befindet
  • Kann akzeptiert werden, dass die Bebauung des angefragten Grundstücks gleichzeitig impliziert, dass das zwischenliegende Grundstück zum Altbestand zum Innenbereich wird.

In der Bauausschusssitzung vom 16.11.2021 wurde der Antrag zur Bebauung der gesamten Straßenseite wegen der Lage im Überschwemmungsgebiet und der momentanen Haushaltslage der Marktgemeinde abgelehnt.

  • Bei einem Antrag auf Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten und einem Carport Willishausen konnte der Bauausschuss dem Bauwerber grünes Licht geben, auch wenn das Gebäude 2m höher als im Bebauungsplan zulässig, werden wird. Da das Vorhaben der beabsichtigten Innenraumverdichtung entspricht und die Nachbarschaftsunterschriften vorliegen, kann diese Befreiung gegeben werden. Sofern auch der Kreisbaumeister zustimmt, kann der Bau gestartet werden.
  • Dem Antrag zur nachträglichen Genehmigung eines Balkons Willishausen konnte positiv entsprochen werden, da die Nachbarunterschriften vorliegen. Zudem ist die Angelegenheit bereits vom Landratsamt geprüft worden.
  • Ebenfalls mit positiver Entscheidung konnte der Tekturantrag zur Erweiterung eines Einfamilienhauses zu einem Mehrgenerationenhaus Willishausen entschieden werden. Lediglich wünschte sich der Bauausschuss, dass das geplante Flachdach die Auflage zur Dachbegrünung erhalten solle.
  • In Bauwerber aus Anhausen stellte einen Antrag auf Abbruch einer bestehenden DHH, um auf dem gleichen Grundstück eine neue, größere Doppelhaushälfte mit integriertem Carport zu errichten. Zwar kommt das Gebäude aus der Baulinie heraus und näher zur Straße heran, kann dennoch die geforderte Stellplätze nachweisen und konnte positiv entscheiden werden.
  • Auf dem Gelände des DieZ soll der Lagerschuppen saniert werden und ein Nutzungsänderung hin zum veranstaltungsraum erhalten. Hierfür muss eine Abweichung von der Abstandsfläche erfolgen. Es konnte unter der Vorbedingung, dass eine Nachbarschaftsunterschrift noch eingeholt wird, die Zustimmung erteilt werden.
  • Der formlosen Anfrage zur Errichtung einer Dachterrasse Anhausen zur Südseite konnte die gemeindliche Zustimmung in Aussicht.
  • Abermals stand die formlose Anfrage zur Bebaubarkeit eines Grundstückteils in Willishausen als Tagesordnungspunkt an. Die Gemeinde fragt an, ob man noch bei der Entscheidung bliebe, dass das hintere Grundstück bebaubar sein könnte. Bei den bisherigen anderen Vorschlägen ist der Kreisbaumeister wegen der schwierigen Zufahrt nicht mitgegangen. Das Grundstück befindet sich zudem in einer Hanglage, so dass sich der Bauausschuss nicht vorstellen kann, mehr als ein weiteres Gebäude errichten zu lassen.
  • Ein Bauwerber möchte in Biburg ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage errichten. Da die Nachbarschaft unterschriftlich zustimmt, dass die Gesamtlänge der Bebauung um 1m überschritten wird, konnte auch der Bauausschuss zustimmen.

Zwei Anfragen zur Errichtung einer Einbeziehungssatzung mit unterschiedlicher rechtlicher Situation standen auf der Tagesordnung:

  • Für zwei Flurnummern in Biburg wird die Errichtung einer Einbeziehungssatzung angefragt. Bei den Grundstücken handelt es sich, um bereits bestehende Grundstücke, in dessen hinteren Teil neue Gebäude errichtet werden sollen. Die neu entstehenden Gebäude fügen sich in die Umgebung im Sinne einer Ortsabrundung ein. Daher wurde Empfehlungsbeschluss an den Marktrat gefasst zur Dachgestaltung als Walmdach, zu Einfriedungen ohne Festsetzungen und zu einem Aufstellungsbeschluss für den Marktgemeinderat sobald das Entwässerungskonzept abgestimmt ist.
  • Eine erneute Anfrage für eine Einbeziehungssatzung zweier Flurnummern eines Antragstellers im Außenbereich in Anhausen wurde vorgetragen. Der Antragsteller hatte die Errichtung einer Einbeziehungssatzung 2016 in Betracht gezogen, jedoch keine klare Absage erhalten. Nachdem die Fläche 2019 im Flächennutzungsplan mit aufgenommen wurde, wurde eher das Ziel eines Baugebietes verfolgt, was der Bauausschuss jedoch mit Hinblick auf die Haushaltslage ablehnte. Der Kreisbaumeister sieht, laut Auskunft der Gemeinde, bei diesen Flächen keine Zulässigkeit einer Einbeziehungssatzung, da die beiden Grundstücke sich aus der Ortsabrundung heraus bewegen. Dieser Sachverhalt steht der Genehmigung der anfragten Satzung entgegen.

Anfragen:

– Herr Rittel fragt nach dem Sachstand vom Baugebiet „Schenkental“: Das zuständige Ingenieurbüro habe Kapazitätsprobleme, aber der Prozess sei am Laufen.

– Herr Dressler möchte wissen, ob die extrem hohe Bebauung in der Buchen-/Erlenstraße den Vorschriften entspräche. Hier agieren sowohl Herr Hafner als auch das Landratsamt bereits.

– Bei dem Bautätigkeiten am Heuweg in Biburg zum genehmigten 3-Spänner schreiten voran. Frau Kargl wundert sich, wo die Garagen gesetzt werden sollen. Das Verkehrsaufkommen wird dort dichter werden, weshalb der Bauausschuss zunächst sogar eine Tiefgarage für nötig hielt. Hier wird der Vorgang nochmals geprüft werden.