In der Sitzung des Hauptverwaltungsausschusses wurden folgende Punkte besprochen:
– Aktuell werden die zwei/drei Parkplätze bei der St. Bartholomäus Kirche die teilweise in Kirchen- und teilweise in Gemeindeeigentum sind von Anwohnern genutzt. Der HVA sieht aktuell keinen Handlungsbedarf.
– An der Einmündung Sudetenstraße/Böhmerwaldstraße wird kein Halteverbot angebracht. In schmalen Straßen gilt an Einmündungen und gegenüber von Grundstücksausfahrten nach StVO ohnehin ein Halteverbot (Restfahrbahnbreite mindestens 3,05 m).
– Das provisorische Halteverbot zwischen Anhauser- und Allgäuer Straße wird dauerhaft angeordnet.
– In der Lindenstraße auf Höhe der Apotheke wird der bereits beschlossene Zebrastreifen schnellst möglich angebracht.
– Für den Häckselplatz muss nach Alternativen gesucht werden, da der Vertrag gekündigt wurde.
– In Anhausen sind in dem vom Landratsamt angemieteten Haus inzwischen zwei ukrainische Familien eingezogen.
– Unter Anfragen ging es um freie Standplätz beim Herbstmarkt, parkende Fahrzeuge auf der „Teerplatte“ Anhausen und den Blitzer in der Anhauser Straße.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihre CSU Fraktion
Thomas Rittel, Horst Heinrich, Christoph Schwarzholz, Elisabeth Lohner, Michael Breitsameter, Johanna Jiresch-Spengler, Thomas Wetzel