Markt Diedorf: Abkochgebot – Beendigung der Chlorung ab Dienstag, 04.02.2020
Marktgemeinde Diedorf informiert:
Abkochgebot – Beendigung der Chlorung ab Dienstag, 04.02.2020
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
seit 05.09.2018 wird auf Anordnung des Gesundheitsamtes im Landratsamt unser Trinkwasser mit Chlor desinfiziert. Die zugesetzte Chlorkonzentration entsprach den gesetzlichen Werten der Trinkwasserverordnung. Das Wasser war somit für die Gesundheit vollkommen unbedenklich und hatte Trinkwasserqualität. Alle gemeinsam festgelegten Maßnahmen wurden in der Zwischenzeit durchgeführt und vom Gesundheitsamt abgenommen.
Am 30.01.2020 haben wir die Aufhebung der Netzchloranordnung des Gesundheitsamtes vom 11.09.2018 erhalten.
Aus den Erfahrungen anderer Wasserversorger und der Empfehlung des Gesundheitsamtes spricht der Markt Diedorf ein erneutes Abkochgebot für alle Ortsteile ab Dienstag, den 04.02.2020 aus. Grund des erneuten Abkochgebotes ist der Umstand, dass es direkt nach der Beendigung der Chlorung zu einer kurzfristigen Aufkeimung im Netz kommen kann. Ein genauer Zeitrahmen für die Dauer des Abkochgebots kann leider nicht genannt werden. Wir gehen von ca. 2 – 3 Wochen aus.
Sobald das Abkochgebot aufgehoben wird, werden wir Sie wieder schriftlich (mit einer blauen Benachrichtigung im Briefkasten sowie über Presse und Homepage) informieren.
Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter, damit sich diese Nachricht schnellstmöglich verbreitet.
Wir bedauern den Vorfall und die Ihnen dadurch entstandenen Unannehmlichkeiten sehr und bedanken uns bei Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Geduld.
Falls Sie noch Fragen haben, erreichen Sie uns unter folgender Telefonnummer:
Markt Diedorf – Gemeindewerke: 08238/3004-49
Abkochgebot
Das sollten Sie beachten:
Zum Abtöten von Krankheitserregern muss Trinkwasser sprudelnd für drei Minuten am besten mit aufliegendem Deckel aufgekocht und langsam über mindestens zehn Minuten abgekühlt werden.
Dies ist insbesondere in folgenden Fällen notwendig:
- Trinken, Getränkezubereitung (z. B. Eiswürfel)
- Zubereiten von Lebensmitteln
- Waschen von Obst, Gemüse, Salat oder anderen Lebensmitteln
- Medizinische Zwecke (z. B. Wundreinigung, Nasenspülung)
- Zähne putzen
- Geschirrabwasch von Hand
- Trinkwasser für empfindliche Haustiere
Eine Alternative zu abgekochtem Trinkwasser ist die Versorgung mit Flaschenwasser aus dem Handel.
AZ – Diedorf sucht den Maulwurf aus dem Gemeinderat
Wie kam ein Bericht des Diedorfer Rechnungsprüfungsausschusses in die Zeitung? Keiner will’s gewesen sein. Der neue Vorsitzende nennt die Situation „affig“.
…Der Inhalt ist inzwischen aber bekannt – und enttäuschend zugleich: Weder Zahlen noch Namen und auch keine klaren Verantwortlichkeiten für die fehlgeschlagenen Planungen werden genannt, viel mehr als allgemeine Formulierungen finden sich in dem Text nicht. Seit 2017 liegt die Pressemitteilung in den Schubladen – und sollte dort wohl nicht länger bleiben: Die CSU hatte in den vergangenen Wochen wiederholt daran erinnert, dass der Text nie veröffentlicht wurde. So kam das Thema….
Zusammenfassung Marktgemeinderat vom 28.01. und Stellungnahme zum Zeitungsbericht vom 28.01. in der AZ
Zusammenfassung Marktgemeinderat vom 28.01. und Stellungnahme zum Zeitungsbericht vom 28.01. in der AZ
Der Haushalt von 2020 wurde mit 11:8 Stimmen angenommen.
Die CSU lehnte den Haushalt mit folgenden Begründungen ab:
- Eine geplante pro Kopf Verschuldung von 1.956 Euro bis zum Jahr 2022 liegt im Schnitt um das Dreifache höher als die Verschuldung der anderen Kommunen in unserer Größenordnung im Landkreis Augsburg.
- Eine nachhaltige Strategie zum Abbau der Schulden liegt aus unserer Sicht nicht vor.
- Eine Priorisierung der Bauprojekte durch den Rat müsste dringend vorgenommen werden.
Der Bebauungsplan an der Lindenstraße geht in die nächste, nochmalige Auslegung.
Zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses wurde Alexander Neff (SPD) gewählt.
Die Plakate zur Kommunalwahl durften ohne zeitliche Befristung aufgehängt werden. Unser Plakateteam wurde deshalb zu Unrecht angegangen.
In der AZ-Ausgabe vom 28.01. wurde die Reduzierung des Hausener Spielplatzes und die Fällung zweier Bäume thematisiert.
Auf der aktuellen Sitzung folgte nun der komplette, korrekte Sachverhalt.
Durch die Aufstellung des neuen Bebauungsplans wurde entschieden das Spielplatzgelände um einen Streifen zu reduzieren und diesen dem Nachbargrundstück zuzuschlagen. Das wurde in Form der Vermessung umgesetzt. Die Bäume fielen somit dem neuen Erwerber des Nachbargrundstücks zu. Dieser äußerte den Wunsch, dass die Gemeinde die beiden Bäume fällt. Der Bürgermeister erklärte, dass die Marktgemeinde verpflichtet war die Bäume zu fällen um das Grundstück lastenfrei übergeben zu können und lies dies im Bauausschuss entscheiden. Der Vorwurf, die CSU würde ohne vorherige Absprache nun einen Baum spenden und pflanzen, konnte entkräftet werden. Es liegt der Email-Verkehr vor, aus dem zu ersehen ist, dass bereits am 21.01. die Baumpflanzaktion von der Gemeinde als positiv und begrüßenswert erachtet wurde, der Bürgermeister war hier in „CC“ gesetzt.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, sprechen Sie uns einfach an.
Ihre CSU Fraktion
Thomas Rittel, Horst Heinrich, Stefan Mittermeier, Erwin Stein