Zu Beginn der Bauausschusssitzung am 15.02.2022 konnte die 18. Sitzungsniederschrift ohne Einwände genehmigt werden.
Anschließend wurde im Beisein einer Reihe von interessierten Bürger und Bürgerinnen der öffentliche Teil der Sitzung beginnend mit den formlosen Anfragen für Bauvorhaben durchgeführt.
Folgenden formlosen Anfragen konnte die gemeindliche Zustimmung in Aussicht gestellt werden:
Der Errichtung….
- einer Dachgaube in Diedorf mit einer Befreiungen zur Dachform
- eines eingeschossigen Anbaus mit Pultdach an ein bestehendes Einfamilienhaus in Anhausen mit einer Befreiungen zur Dachform und der geringfügigen Überschreitung der Baugrenze
- eines unterkellerten Wochenendhauses in Diedorf im Sonnenweg. Erstmalig zieht der Bauausschuss eine Zustimmung zur Überschreitung der überbauten Grundfläche sowie eine Abweichung von der Dachform bei der Garage zur begrünten Dachform in diesem Gebiet in Betracht
- eines Windfangs und eines Carports mit flach-geneigtem Pultdach in Diedorf. Befreiungen für die Überschreitung der straßenseitigen Baugrenze und die Dachform sind beim geplanten Vorhaben nötig.
Des Ausbaus….
- eines Dachgeschosses über einer Garage mit Errichtung einer Gaube.
Der Sanierung und des Umbaus …
- eines Einfamilienhauses in Diedorf in der Beethovenstr. Geplant werden ein Anbau, ein Erker, eine Zwerchgaube im Dachgeschoss, eine Doppelgarage sowie ein Pool an ein bestehendes Einfamilienhaus.
Unter den eingereichten Bauanträgen wurde folgende behandelt und zugestimmt:
- Ein Antrag auf Errichtung von drei Dachgauben im Genehmigungsfreistellungsverfahren in Biburg. Das Vorhaben befindet sich im unbeplanten Innebereich und muss sich demzufolge in die umliegende Bebauung einfügen. Das Vorhaben wäre auch im Genehmigungsfreistellungsverfahren möglich.
- Ein Antrag des Markt Diedorfs zur Errichtung einer Waldkindergartengruppe mit WC-Anlage in Containerbauweise auf Fl.-Nr. 148/3. “ mit 5 Stellplätzen. Auch dieses Vorhaben ist im unbeplanten Innebereich.
- Ein Antrag der Firma Freiraum immobilien Management ohg zur Erweiterung des Verwaltungsgebäudes in Diedorf. Hier soll auf der Ebene 4 die Terrasse überbaut werden. Die erforderlichen 16 Stellplätze werden bereits nachgewiesen.
- Ein Antrag auf Errichtung einer Lärm- und Sichtschutzwand in Diedorf-Lettenbach wurde unter der Prämisse zugestimmt, dass die Einfriedung nicht in der beabsichtigten Höhe von 1.90m, sondern max. in der Höhe von 1.60m errichte werden wird.
Im Anschluss an die Bauanträge wurde ein Sachstandsbericht zum Bebauungsplan Nr. 36 „Südwestlich des Mergelwegs (W21) gegeben. Auf eingereichte Einwände der Bürger und Bürgerinnen wurde mit Gutachten eingegangen, welche mit den jeweiligen Stellen besprochen wurden und in die Planungen eingearbeitet wurden.
Aus Planersicht, liegt die wichtigste momentane Änderung in der Überführung des Verfahrens aus dem beschleunigten Verfahren ins Regelverfahren.
Der Zeitplan sieht vor im September 22 einen Satzungsbeschluss vorzulegen.
Sowohl der Empfehlung zur Fassung eines ergänzenden Aufstellungsbeschlusses für die Überleitung vom beschleunigten Verfahren als auch zur Billigung des Vorentwurfs und Beauftragung der Verwaltung zur frühzeitigen Beteiligung konnte mit den Informationen zugestimmt werden.
Im Rahmen der Beteiligung der Nachbargemeinden informierte die Gemeinde Gessertshausen über die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 für das Gebiet „Straßäckerweg“ in Kutzenhausen im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB. Dies wurde vom Bauausschuss Ohne Einwände zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung berichtete zur Altlast im Baugebiet Nr. 21 „Östlich der Pestalozzistr.“ Und gibt den halbjährlichen Untersuchungsbericht – 2. HJ. 2021 –bekannt.
Auf eine Anfrage, Wann die Bevölkerung zum Zeitplan des Baugebietes im Mergelweg informiert werden wird bzw. wann dort vergeben werden wird, lautet die Antwort: Frühestens September 22