Einige Bauanträge wurden besprochen und genehmigt. Darunter:
- zwei Anträge zur Errichtung jeweils einer Doppelhaushälfte mit Garage in Biburg „Am Asang“
- einer Nutzungsänderung zur Erweiterung eines Einfamilienhauses in Diedorf
- ein Antrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses in Anhausen
Daneben wurde eine Anfrage zur Errichtung einer Werbetafel mit Ersatzvorschlägen für die abgebaute Werbetafel vom Kirchenweg diskutiert. Die Bauauschussmitglieder stimmten einstimmig dafür, wie in der Vergangenheit, nicht an Anfragen dieser Art mitzuwirken.
Dem Antrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren zum Neubau eines Einfamilienhauses in Diedorf am „Fuchsberg“ konnte entsprochen werden.
Abgelehnt wurde der Tekturantrag zum Umbau und Nutzungsänderung der Gaststätte „Zur alten Post“ in Biburg. Der Bauausschuss empfand die Anzahl der Wohnungen sowie die daraus resultierende Menge an Parkplätzen für zu viel.
Ebenso wurde ein wiederholt gestellter Antrag auf Befreiung zur Errichtung einer Einfriedung „westlich der Höhenstraße“ diskutiert. Die Einfriedung übersteigt die im Bebauungsplan zulässige Höhe weitaus. Nach der endgültigen Ablehnung dieser Einfriedungshöhe, schlug der Eigentümer nun einen teilweisen Rückbau vor. Dieser Höhenreduzierung an der Höhenstraße auf das geforderte Maß mit anschließender stufenweise Anpassung auf die bestehende Endhöhe stimmte der Bauausschuss zu.
Die Gemeinde Gessertshausen informierte im Rahmen der Nachbarschaftsbeteiligung über 2 Sachverhalte:
- die Teiländerung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 45 in der 2. Änderung und Erweiterung „Am Bucher Weg“, gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie über
- die Teiländerung des FNP „Tierklinik Gessertshausen“, gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Beiden Änderungen wurde einvernehmlich zugestimmt.
Stark diskutiert wurde der Antrag eines Eigentümers auf Entziehung der Widmung des beschränkt-öffentlichen Wegs „Fußweg im Winkel“ vom „Kurzen Weg“ bis zur Mühlenstraße in Anhausen. Dieser Antrag wurde bereits im März 2020 gestellt, im Juli 2020 im Bauausschuss mit dem Ergebnis nochmals behandelt, zunächst die Rechtsaufsicht zu befragen. Nach ergebnisloser Vorstellung der Sachlage im Landratsamt, wurde letztlich eine rechtliche Stellungnahme der Kanzlei Meidert & Kollegen eingeholt. Diese ergab, dass eine die rechtlichen Grundlagen zur Entziehung der Widmung derzeit nicht gegeben seien, da der urkundlich gewidmete Weg noch unter Benutzung steht.
Der Bauausschuss folgte in seiner Abstimmung dieser Rechtsansicht mit einer Gegenstimme.
Bekanntgaben sowie Anfragen im öffentlichen Teil gab es keine.
Ihre CSU Fraktion
Thomas Rittel, Horst Heinrich, Christoph Schwarzholz, Elisabeth Lohner, Michael Breitsameter, Johanna Jiresch-Spengler, Thomas Wetzel