Markt Diedorf: Abkochgebot – Beendigung der Chlorung ab Dienstag, 04.02.2020

30 Jan

Marktgemeinde Diedorf informiert:

Abkochgebot – Beendigung der Chlorung ab Dienstag, 04.02.2020

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

seit 05.09.2018 wird auf Anordnung des Gesundheitsamtes im Landratsamt unser Trinkwasser mit Chlor desinfiziert. Die zugesetzte Chlorkonzentration entsprach den gesetzlichen Werten der Trinkwasserverordnung. Das Wasser war somit für die Gesundheit vollkommen unbedenklich und hatte Trinkwasserqualität. Alle gemeinsam festgelegten Maßnahmen wurden in der Zwischenzeit durchgeführt und vom Gesundheitsamt abgenommen.

Am 30.01.2020 haben wir die Aufhebung der Netzchloranordnung des Gesundheitsamtes vom 11.09.2018 erhalten.

Aus den Erfahrungen anderer Wasserversorger und der Empfehlung des Gesundheitsamtes spricht der Markt Diedorf ein erneutes Abkochgebot für alle Ortsteile ab Dienstag, den 04.02.2020 aus. Grund des erneuten Abkochgebotes ist der Umstand, dass es direkt nach der Beendigung der Chlorung zu einer kurzfristigen Aufkeimung im Netz kommen kann. Ein genauer Zeitrahmen für die Dauer des Abkochgebots kann leider nicht genannt werden. Wir gehen von ca. 2 – 3 Wochen aus.

Sobald das Abkochgebot aufgehoben wird, werden wir Sie wieder schriftlich (mit einer blauen Benachrichtigung im Briefkasten sowie über Presse und Homepage) informieren.

Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter, damit sich diese Nachricht schnellstmöglich verbreitet.

Wir bedauern den Vorfall und die Ihnen dadurch entstandenen Unannehmlichkeiten sehr und bedanken uns bei Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Geduld.

Falls Sie noch Fragen haben, erreichen Sie uns unter folgender Telefonnummer:
Markt Diedorf – Gemeindewerke: 08238/3004-49

 

Abkochgebot

Das sollten Sie beachten:

Zum Abtöten von Krankheitserregern muss Trinkwasser sprudelnd für drei Minuten am besten mit aufliegendem Deckel aufgekocht und langsam über mindestens zehn Minuten abgekühlt werden.

Dies ist insbesondere in folgenden Fällen notwendig:

  • Trinken, Getränkezubereitung (z. B. Eiswürfel)
  • Zubereiten von Lebensmitteln
  • Waschen von Obst, Gemüse, Salat oder anderen Lebensmitteln
  • Medizinische Zwecke (z. B. Wundreinigung, Nasenspülung)
  • Zähne putzen
  • Geschirrabwasch von Hand
  • Trinkwasser für empfindliche Haustiere

Eine Alternative zu abgekochtem Trinkwasser ist die Versorgung mit Flaschenwasser aus dem Handel.