9. Sitzung des Bauausschusses am 02.03.2021

4 Mrz

Nachdem die Niederschrift der 8. Bauausschusssitzung vom 26.01.20212 genehmigt wurde, konnte mit der Besprechung der Bauanträge begonnen werden.

  • 2 Anträge zur Errichtung eines Einfamilienhauses wurden ebenso genehmigt wie ein Antrag zum Neubau eines Zweifamilienhauses
  • Eine diedorfer Familie kann nun das eigene Grundstück mit einem neuen Gartenzaun abgrenzen.
  • Den Argumenten zur Abweichung von der vorgeschriebenen Heckenart zur Einfriedung eines Grundstückes im Ziegeleigelände konnte gefolgt werden.
  • 3 formlose Bauvoranfragen konnte der Bauausschuss seine gemeindliche Zustimmung in Aussicht stellen. Darunter einer Anfrage zur Errichtung eines Bürogebäudes in Lettenbach sowie zweier Einfamilienhäuser in Diedorf.
  • In Lettenbach kann nach Zustimmung des Bauausschusses ein neuer Wintergarten entstehen.
  • In Anhausen können je eine Familie eine Gartenhütte sowie eine Terrassenüberdachung erstellen.
  • Der Bauamtsleiter stellte den Planungsstand zweier Projekte vor:
    • Die Tekturplanung des Feuerwehrgerätehaus Willishausen: Es ist keine Dachterrasse vorgesehen. Ein Fluchtweg zur Bachseite, ausgehend vom oberen Stockwerk, wird eingerichtet. Außerdem wird eine Bauartänderung von der Holzbauweise zur Fertigbauweise erfolgen. Der Bauausschuss stimmte der Tekturplanung in der vorliegenden Form zu.
    • Die Entwurfsplanung zum Anbau Mehrzweckhalle Anhausen für einen behindertengerechten Verbindungsweg von der Schule zur Halle: Sowohl ein rollstuhlgerechter Weg in entsprechender Breite und Neigung, als auch eine kürzere Treppenanlage sind denkbar. Der Bauausschuss einigte sich darauf, die Planung für den rollstuhlgerechten Weg mit Asphaltierung weiter zu verfolgen. Zudem soll eine Kostenaufstellung für die Treppenanlage beigebracht werden.
  • Im Rahmen der nachbarschaftlichen Beteiligung legte die Stadt Bobingen eine Aufstellung eines Bebauungsplans mit Grünordnung Point V gem. § 13 b BauGB vor. Hiervon nahm der Bauausschuss Kenntnis und konnte einstimmig seine Zustimmung erteilen.
  • Es wurde ein Bericht über die Ergebnisse der Messungen im Baugebiet Nr. 21 „Östlich der Pestalozzistraße“ aus dem 2. Halbjahr 2020 abgeben.
  • Eine Anfrage nach dem Grund, weshalb mitten im Wald Schilder angebracht wurden, die das off-road-Fahren mit Rädern und Mountainbikes im Wald verbieten. Es wurde erklärt, dass es ein Wunsch des Forstamtes zusammen mit Waldbesitzern sei, sich aus dem Haftungsrecht mittels der Hinweisschilder auszunehmen.

Ihre CSU Fraktion