Folgende Tagesordnungspunkte wurden behandelt:
- Genehmigung der 20. Sitzungsniederschrift vom 24.03.2022
- Bauanträge:
- In zwei Fällen, lag von biburger Eigentümern der Wunsch vor, das bestehende Gebäude zu erweitern. In einem Fall soll ein Dachgeschosses zur Errichtung von zwei Kinderzimmern mit Bad und Küche im Genehmigungsfreistellungsverfahren errichtet werden. Hierzu musste kein Beschluss gefasst werden.
Im anderen Fall soll ein Einfamilienhauses zu einem Zweifamilienhaus erweitert werden, wozu der Bauausschuss seine Zustimmung erteilte.
- Ebenso in zwei Fällen, soll ein Einfamilienhaus errichtet werden. So wurde dem Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Biburg zugestimmt, wie auch dem Antrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses in Diedorf.
- Für drei bereits behandelte Bauanträgen lag jeweils ein Tekturantrag vor. Einmal beim zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Anhausen. Wegen des Wegfalls der Förderung der KfW-Häuser, wurde der Plan geändert und verkleinert.
Der andere Tekturantrag betraf den Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und zweiter Wohneinheit in Willishausen. Die Veränderung zum ursprünglichen Bauantrag liegt in die Höhenlage des Nullpunkts, wodurch sich auch die Oberkante des Carports um einige Zentimeter erhöhte.
Beim dritten Tekturantrag handelt es sich um das Vorhaben zur Errichtung eines Reitplatzes, Reithalle, Pferdeboxen, Maschinenhalle, Hofladen, überdachte Führanlage und Mistlegeauf in Diedorf. Der Tekturantrag wurde wegen der Veränderung und Positionierung einzelner Gebäudeteile nötig. Das gemeindliche Einvernehmen wurde dazu erteilt, aber noch kein Bescheid ausgestellt.
- Bei einer formlose Anfrage zur Bebauung eines Grundstücks mit Wohngebäuden in Anhausen wurden 2 Alternativen vorgelegt: Eine Doppelhausbebauung oder eine Einzelhausbebauung. Es geht hauptsächlich um die Befreiung zur Überschreitung der Baugrenze. Wegen der Grundstücksgröße und dem Aufkommen der Fahrzeuge, stimmte der Bauausschuss mehrheitlich für die Einzelhausbebauung.
- Weiterhin wurde dem Antrag auf isolierte Befreiung bzgl. der Baugrenze zur Errichtung eines Carports in Biburg zugestimmt und der Markt Diedorf wurde als baurechtlicher Nachbar zur Errichtung einer Grenzgarage in Diedorf beteiligt. Der Vorgang wurde durch die Beschwerde eines Nachbarn im Landratsamt gemeldet. Die Garage überschreitet die zulässige Grenzbebauung um 2cm. Da das Landratsamt selbst keinen Handlungsbedarf sieht, ist die Gemeinde gefordert Stellung zu beziehen. Der Bauausschuss einigte sich darauf, der dem Vorgehen des Landratsamts zu folgen.
- Bekanntgaben
- In der Sitzung am 24.03.2022 wurde die Verwaltung gebeten, die baurechtliche Zulässigkeit eines hohen Gebäudes in der Erlenstraße in Willishausen zu prüfen. Bzgl. des Abfangens des Hanges hat das Landratsamt hat vorgeschlagen, den Hang mit L-Steinen abzufangen. Weil die Nachbarn ihr Grundstück dadurch nicht ausreichend geschützt sehen, liegt der Vorgang momentan (wieder) bei der Bauaufsicht.
- Im Heuweg in Biburg sind die Bautätigkeiten für den Dreispänner im Gange. Augenscheinlich fällt schwer, nachzuvollziehen, an welcher Stelle die vorgesehene Anzahl an Garagen/Stellplätzen errichtet werden soll. Herr Gleixner wird der Sache nochmals nachgehen.
- Anfragen
Auf die Frage, weshalb der Fußweg in Anhausen vom kurzen Weg in die Mühlenstraße geschlossen ist, wurden die derzeitigen Bauarbeiten des anliegenden Neubaus ursächlich aufgeführt.
Die Frage, ob in der MZH in Anhausen Wasser eindringe, konnte Herr Jüngst verneinen. Das Er meinte, dass vor Monaten, zwischen Alt- und Neubaukurzfristig Wasser eingedrungen sei, doch das ist behoben worden.
Zum Sachstand bzgl. des Neubaugebiets im Schenkental konnte keine neue Aktivität
Ihre CSU Fraktion
Thomas Rittel, Horst Heinrich, Christoph Schwarzholz, Elisabeth Lohner, Michael Breitsameter, Johanna Jiresch-Spengler, Thomas Wetzel