23. Bauausschusssitzung vom 30.06.2022

8 Jul

Im öffentlichen Teil der 23. Bauausschusssitzung am 30.06.2022 wurden nachstehende Entscheidungen getroffen:

Wiederholt kamen folgende Anträge zur Abstimmung. Ihnen konnte wiederum zugestimmt werden:

  • Ein Antrag zur Errichtung eines Wintergartens als Anbau an eine bestehende DHH in Diedorf. Es sind Änderungen eingetreten bzgl. der Dachform und der Eindeckung des Wintergartens mit Glas
  • Ein Antrag zur Errichtung einer Dachterrasse und zur Aufteilung der bestehenden Wohneinheit zu einer zweiten Wohneinheit in Anhausen.
  • Ein Antrag zur Errichtung zweier Carports war bereits in der Sitzung am 24.5.2022 behandelt worden. Die Zustimmung wurde unter der Auflage gegeben, dass die Errichtung der Carports um 1,5m zurückzusetzen seien. Da das Landratsamt die Verkehrssituation unkritisch sieht und die Nachbarunterschriften vorliegen wurde nun in der geplanten Form zugestimmt.

Eine formlose Anfrage zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 7 Wohnungen und Tiefgarage in Diedorf musste nach einer Diskussion um die dortige Wasser- sowie die Wandhöhenproblematik zurückgestellt werden. Es soll vorerst u.a. die Stellungnahme des Landratsamtes eingeholt werden.

Einer weiteren formlosen Anfrage zur Errichtung eines Wochenendhauses in Diedorf konnte zugestimmt werden. Beide vorm Bauwerber vorgeschlagene Varianten kann sich der Bauausschuss vorstellen.

Zustimmung im Bauausschuss fanden ebenso ein Antrag auf Neubau eines Wohnhauses mit drei Wohneinheiten, Garage und Carport in Biburg, mit Abbruch des bestehenden Hauses. Ob das Dachgeschoss ein Vollgeschoss zu werten sei, soll eine Beurteilung durch den Kreisbaumeisters bestimmt werden.

Keine Zustimmung fanden die beiden Anträge zur Errichtung  je einer Doppelhaushälfte in Diedorf. Im FFN-Plan ist die Fläche zwar als Wohngebiet benannt, liegt aber im Außenbereich. Der Bauausschuss sieht dort erhebliche Bedenken wegen der Hochwassersituation. Daher sind  Stellungnahmen des Kreisbaumeisters, des Bund Naturschutzes, des Wasserwirtschaftsamtes usw. unabdingbar.

Einem Eigentümer, der einen Antrag auf Nutzungsänderung eines Einfamilienhauses in eine Flüchtlingsunterkunft in Anhausen stellte, konnte mit der zeitlichen Begrenzung der Nutzungsänderung auf 2 Jahre entgegen gekommen werden.

Dem Antrag auf Vorbescheid der Firma UWA Betreuungs- und Bauträgergesellschaft zur Errichtung von 5 Reihenhäusern mit Garagen und Stellplätzen in Biburg konnte trotz 2er Gegenstimmen die Zustimmung in Aussicht gestellt werden.

Auch der Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Holz- Gartenhauses in Diedorf, welches ein Walmdach statt dem vorgeschriebenen Satteldach erhalten soll und zudem vom Neigungsgrad abweichen soll, wurde grünes Licht gegeben.

Im Zuge der Einholung des nachbargemeindlichen Einverständnisses wurde der Bauausschuss darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Gemeinde Kutzenhausen eine 1. Änderung des Bebauungsplanses Nr. 24 „Nördlicher Ortsrand von Kutzenhausen“ vornehmen möchte. Das Gebiet verschiebt sich im Allgemeinen etwas. Dagegen gab es keine Einwände.

Im Bereich des Bebauungsplans Nr. 8 „Gewerbegebiet südlich der B 300“ auf dem ehemaligen Geländes des Südmarktes könnte eine Neugestaltung vorgenommen werden. Der Eigentümer stellte mit seinem Planer eine mögliche Bebauung vor, die eine Zweiteilung vorsieht: Der an der B300 liegende Teil soll darin als Gewerbeeinheit und der dahinterliegende größere Teil eine Wohnbebauung mit dazwischenliegenden Grünflächen werden. Vorgehesen sei zudem eine Tiefgaragenregelung. Da für diese Variante der Bebauungsplan angepasst werden müsste, sei es notwendig zunächst zu wissen, ob der Bauausschuss das Projekt in der beabsichtigten Weise mittragen könnte. Diskutiert wurde sowohl die Wohnqualität der beabsichtigten Wohnräume in der Nachbarschaft des höher liegenden Bauhofes, sowie das weitere Verkehrsaufkommen, speziell die Ausfahrtregelung aus der Tiefgarage. Letztlich waren die Bauausschussmitglieder mit 7 Stimmen mehrheitlich vom Vorhaben u.v. der Aktivierung von Flächen innerorts zur dringend benötigten Wohnraumgestaltung im mittleren Preisniveau überzeugt. Das Projekt kann grundsätzlich in der Form weiter geplant werden, wenn auch Details noch Verbessrungsfähig sind.

Ein weiterer Antrag zweier Eigentümer auf Bauleitplanung südlich des Friedhofs in Anhausen zeichnete sich durch größeren Diksussionsbedarf aus. Dieses Gebiet liegt im Außenbereich. Es lagen von den beiden Eigentümern 3 erstellte Planungsvarianten vor. Nach den Ergebnissen der Bodenuntersuchungen , sei die Entwässerung zu lösen. Einige Bauausschussmitglieder begrüßten die Variante 1 und 2, die eine geringere Baudichte beinhaltete als die 3 Variante, andere sahen das Eröffnen eines weiteren Baugebietes außerorts als vernünftig realisierbar an, wenn dieses in ein Ortsentwicklungskonzept eingebettet ist. Da Kriterien zur Ausgestaltung  des Gebiets mit einem städtebaulichen Vertrag regelbar wären, fiel die Abstimmung letztlich mit 7:2 Gegenstimmen für die Variante 1 oder 2 aus.