Die erste Sitzung des Bauausschusses nach der Sommerpause hatte etliche Punkte im öffentlichen Teil
- Die Niederschrift der Sitzung der 24. vom 28.07.202 wurde genehmigt.
- Bauangelegenheiten:
- Formlose Anfragen:
- Mit der Auflage zur Flachdachbegrünung fand eine Anfrage zur Erweiterung eines bestehenden Einfamilienhauses in Biburg Zustimmung.
- Auf Grund der zu niedrig ausgewiesenen Stellplatzzahl musste eine Anfrage zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten in Diedorf abgelehnt werden
- Anträge:
- Einem Antrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport in Biburg konnte zugestimmt werden genauso wie
- einem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Diedorf. Ihm wurde die gemeindliche Zustimmung in Aussicht gestellt.
- Dem Änderungsantrag zur Errichtung eines Bürogebäudes mit Tiefgarage in Diedorf konnte einstimmig zugestimmt werden.
- Einstimmig zugestimmt wurde dem Antrag zum Um- und Anbau eines Reiheneckhauses mit Errichtung eines Neubaus eines Carports in Diedorf mit den nötigen Befreiungen für die Dachform, die Überschreitung der Baugrenze sowie der Fassadenverkleidung mit Holz.
- Dem Antrag zur Errichtung eines Doppelhauses in Diedorf konnte wegen der Installation einer PV-Anlage mit der Befreiungen für den Kniestock zugestimmt werden.
- Auch dem Antrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Biburg wurde einstimmig zugestimmt
Im Rahmen der Beteiligung durch Nachbargemeinden informierte die Gemeinde Gessertshausen über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 51 „SO-Tierklinik“ in der Entwurfsfassung vom 01.08.2022, wobei der Bauausschuss keine Einwände zeigte.
- Der Antrag für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Augsburger Straße“ für den Neubau einer Wohnanlage mit 20 WE und Tiefgarage (vier Einzelhäuser mit je 5 WE) in Lettenbach wurde von den Planern vorgestellt. Es soll eine Wohnbebauung auf dem ehemaligen Betriebsgelände der Firma Schüßler errichtet werden. Dazu werden die bestehenden Gebäude abgerissen werden. Anschließend fand eine kontroverse Diskussion statt. Eine zukunftsfähige Wohnbebauung kann mit den bestehenden Festsetzungen aus dem Bebauungsplan nicht ermöglicht werden. Bereits vor der Realsierung des Hochwasserschutzes möchte der Eigentümer abklären, wie gebaut werden kann. Um mögliche Brennpunkte zu eruieren, wurde ein kompletter Bauantrag entwickelt. Der Bauausschuss zeigte sich mit einer Gegenstimme grundsätzlich mit dem Konzept einverstanden.
- Von einem Eigentümer in der Gemarkung Biburg, wurde erneuter ein Antrag auf ein Bauleitplanverfahren eingebracht. Anträgen in früheren Sitzungen konnte nicht zugestimmt werden. Nunmehr soll zum Zwecke der Bebauung seines Grundstücks vom Eigentümer ein Rückhaltebecken mit einem Wall errichtet werden, um die Oberwassersituation so zu lösen. Der Bauausschuss sah nun keine Einwände, dass der Eigentümer in dieser Wiese weiter planen kann.
- In der Verwaltung wurde der Bauausschuss über den Stand zur Entwicklung eines Baugebiets im Schenkeltal informiert. Am 24.08.22 fand eine Gesprächsrunde mit den Interessenten, Vertretern der Verwaltung und dem zuständigen Architektenbüro statt. Diese führten aus, dass dort keine Lösung der Oberflächenwasserthematik möglich sei. Es sei weder eine Errichtung eines Rückhaltebeckens realisierbar, noch würden Versickerungslösungen auf dem eigenen Grund ausreichen. Zudem stünde der Kanal an seiner Kapazitätsgrenze. Diese Informationen wurden laut Auffassung der Verwaltung von den Interessenten verstanden und gefasst aufgenommen. Auf expliziten Wunsch der Verwaltung wurde mit einer Gegenstimme ein Beschluss gefasst, dass keine weiteren Planungen in diesem Gebiet getätigt werden.
- Ein weiterer Tagesordnungspunkt befasste sich mit der Widmung von Ortsstraßen im Baugebiet Nr. 48 „Ehemaliges Ziegeleigelände im Ortsteil Oggenhof.
- Die Verwaltung informierte über die Beprobung zum 1. Halbjahr 2022 im Baugebiet Nr. 21 „Östlich der Pestalozzistraße“. Die Ergebnisse lagen alle im normalen Bereich.
- Anfragen:
Eine Anfrage wurde zur Stand der Baugebietskontrolle durch das Landratsamt gestellt. Hier sei der Auftrag zur Baubesichtigung im Landratsamt weingegangen jedoch keine weitere Information läge noch nicht vor.
Das Tor links beim Anbau des FFW-Hauses in Willishausen ist deswegen höher gesetzt, damit ein Gabelstapler direkt rein heben kann.
Weshalb die Spielgeräte am Bürgerpark wieder eingezäunt sind, konnte von der Verwaltung nicht direkt beantwortet werden.