27. Bauausschusssitzung vom 22.11.2022

24 Nov
  1. Genehmigung der 26. Sitzungsniederschrift vom 20.10.2022
  2. Bauanträge:

Zustimmung fanden folgende Bauanträge

  • Ein Antrag auf Befreiung zur Errichtung einer Einfriedung als Sichtschutz in Diedorf.
  • Ein Antrag zur Errichtung eines Bürogebäudes mit Tiefgarage in Diedorf. Die erneute Vorlage des bereits zugestimmten Antrags vor den Baussauschuss erfolgt, da das Landratsamt richtig gestellt hat, dass es keine Befreiung zur Einfriedung braucht. Hier lag ein Missverständnis vom Planer bzgl. der Aussage des Landratsamtes vor. Somit ist wiederum dem bereits zugestimmten Antrag ohne Befreiung zugestimmt worden.
  • Ein Antrag zur Errichtung einer Überdachung für ein bestehendes Außenschwimmbecken in Diedorf. Die Befreiung erstreckt sich auf die Dachform und das verwendete Material. Die Unterschriften der Nachbarn liegen vor.
  • Ein Antrag zur Erweiterung einer Erdgeschosswohnung an einem Bestandsgebäude in Diedorf. Der Antrag war bereits am 24.5.2022 auf der Sitzung. Die Abstandsflächen waren noch nicht geklärt. Der Erdgeschossanbau wurde verkleinert. Die Anzahl der Wohneinheiten ändert sich nicht, somit auch nicht die Anzahl der Stellplätze.

Dagegen konnte der formlosen Anfrage zur Teilung und weiteren Bebaubarkeit eines Grundstücks im Wochenendgebiet in Diedorf die Zustimmung einstimmig nicht in Aussicht gestellt werden. Der Bauausschuss möchte hier keinen Präzedenzfall schaffen. Zur Bebauung müsste von der Baugrenze und der zulässigen Gebäudegrundzahl abgesehen werden. Zudem ist keine Kanalisation vorhanden. Das angegebene Vergleichsgrundstück sei nicht vergleichbar, da die damalige Anfrage nicht von einer Teilung des Grundstücks ausging und die Gebäudegrundzahl wesentlich höher sei.

Eine weitere formlose Anfrage zur Errichtung eines Wochenendhauses in Diedorf wurde behandelt. Am 30.06.2022 war die formlose Anfrage bereits im Bauausschuss. Der Sachverhalt soll nochmals mit der Teilung von 2011 abgeklärt werden, um danach genauer betrachtet werden zu können.

  1. Beteiligung durch Nachbargemeinden

Die Gemeinde Horgau informierte über die 1. Änderung des BP „Südlich der Augsburger Str. – Neu“, im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonst. Träger öff. Belange. Am Ortseingang von Horgau ist Sondergebiet und soll teilweise zum Gewerbegebiet werden. Hierzu gab es keine Einwände.

Zum Ende des ÖT wurde noch der Hinweis gegeben, dass Am Eingang zur Bücherei in Biburg eine Stufe kaputt sei.