Hauptausschuss 16.02.2023

26 Feb

In der Sitzung des Hauptausschusses am 16.02.2023 ereignete sich Folgendes:

  1. DieZ:

Die Leiterin des DieZ, Frau Thum-Köglowitz, gab einen Jahresrückblick 2022 sowie einen Ausblick auf 2023. Erwähnenswert sind u.a. die 2022 erfolgreich ausgeführten Sanierungsarbeiten des Stadels zur Schaffung weiterer Räumlichkeiten mit der finanziellen Unterstützung der Sternstunden e.V., Ikea und weiteren Spendern. Insbesondere habe der herausragende Einsatz der vielen freiwilligen Helfern zum Erfolg des Projekts geführt. So mussten keine weiteren finanziellen Mittel aufgebracht werden.

Am 9.3.2023 können die neuen Räumlichkeiten eingeweiht und ihrer Funktion übergeben werden.

Weiterhin berichtete Frau Thum-Köglowitz, dass sich die Zahl der Nutzer des DieZ bzw. des konfessionslosen Begegnungszentrums von 2018 bis 2022 mehr als verdoppelt hat. Dies spiegelt sich in der Zunahme der Angebote wider.

Stets und meist erfolgreich, geht das DieZ auf die Suche nach Förder- und Spendengeldern. So bewilligte z.B. das Lagfa (Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen/-Zentren) Fördergelder für 2023, welche in das Café Repair fließen.

  1. Jugendarbeit:

In einem Bericht aus der Jugendarbeit erfuhren die Mitglieder des Hauptausschusses Eckpunkte aus dem Jahr 2022 sowie Planungsideen für 2023. Der Jugendtreff wird nach Aufhebung der meisten coronabedingten Maßnahmen sehr stark besucht und kommt gerade freitags an seine räumlichen Grenzen. 2022 fanden 2 Partys statt, wie auch eine größer angelegte Veranstaltung als Schnitzeljagd mit einem Preis für teilnehmende Gruppen und Vereine. U.a. soll 2023 eine ähnlich geartete Veranstaltung passieren. Zudem erhofft sich der gemeindliche Jugendpfleger einen Jugendrat aufleben lassen zu können, wie auch die U18-Wahl zur Landtagswahl im Jugendtreff durchzuführen. Für die Pfingstferien ist ein Japantag geplant.

  1.  Obdachlosigkeit:

Die diedorfer Unterkünfte für wohnungslose Mitbürger sind alle vollbelegt. Es müssen einfache Wohnräume gestellt werden, ohne z.B. Internet, Glasfaser usw. Es ist anzunehmen, dass 2023 weitere Menschen aus Diedorf wohnungslos werden. Da der Marktgemeinde aktuell kein Wohnraum zur Verfügung steht, müssen Containern oder Hotelzimmer angemietet werden. Eine Steigerung der Obdachlosenzahlen ist auch in den umliegenden Kommunen zu verzeichnen.

Gersthofen und Neusäß beschäftigen für dieses Aufgabengebiet offenbar erfolgreich einen Sozialarbeiter. Dort nehmen die Zahlen weniger stark zu. Daher erkundigt sich die Verwaltung dort über deren Handhabung.

  1. In zwei Fällen ging es um Anträge im Zusammenhang mit Grabstellen.

So befand der Ausschuss in einem Fall darüber, ob es bereits zu Lebzeiten möglich wäre, eine Grabstelle im diedorfer Friedhof für Menschen mit diedorfer Bezug erwerben zu können. Momentan sei dies nicht möglich. Die Ausschussmitglieder meinten jedoch, so lange es ausreichend Grabstallen gäbe, sollte dies ermöglicht werden. Dazu bedarf es jedoch eine Satzungsänderung die insbesondere spezifiziert, was ausreichend bedeutet.

In einem weiteren Fall wurde der Antrag auf Auflösung einer Grabstelle vor Ablauf der Ruhezeit von 25 Jahren im Friedhof Willishausen gebeten. Vorschläge der Verwaltung einen Friedhofsdienst mit der Pflege zu beauftragen bzw. eine Grabplatte zu installieren, wurden vom Antragsteller abgelehnt.

Diesem Antrag leistete der Ausschuss so nicht Folge, sondern entschied sich dafür, dass dem Antragsteller unterbreitet wird, den Grabstein stehen zu lassen und die Fläche zu begrünen. Die Gebühren bleiben bis zum Ablauf der Ruhezeit zu entrichten. Sollte ein Mähen durch die Gemeinde gewünscht werden, existiert ein Haftungsausschluss.

  1. Zuständigkeit Straßenverkehrsamt.

Aktuell wird nicht rechtskonform agiert, wenn Straßenverkehrs-angelegenheiten durch den Hauptausschuss beschlossen werden, die eindeutig sind. Dies kann rein das Straßenverkehrsamt anordnen.

Strittige Angelegenheiten müssten dennoch als Beschlussvorschlag im Hauptausschuss vorgelegt werden.

  1. Sperrung Feld- und Waldwege entlang der Schenkental- und Deubacher Straße

Bei Feldwegen müssen zusätzlich zu den 3,5m Breite noch nochmal 0,5m seitlich Rangierbreite frei bleiben. Besagte Wege werden regelmäßig mit Privatautos zugeparkt.

  1. Verkehrsrechtliche Anordnung – Hauptstraße 23, Einrichtung Kurzparkzone.

Dort waren 2 Stunden als Kurzparkzone beantragt, da dort Dauerparker beobachtet wurden. Das Landratsamt hat die Kurzparkzone mit 1 Stunde es angeordnet. 

  1. Bekanntgaben:

Anfragen aus der vergangenen Sitzung:

  • Beleuchtung Anhausen Teerplatte: Im Rahmen der Sanierung wird die Beleuchtung auf die neuen Begebenheiten angepasst ausgeführt.
  • Beleuchtung Anhauser Kirchturm: Aufgrund der Energiesparmaßnahmen wurde die Beleuchtung von der Pfarrkirchenstiftung abgeschaltet. Die Zuständigkeit liegt nicht bei der Gemeinde.
  • Anfrage bzgl. der Möglichkeit zur Errichtung von Ladestationen im Gewerbegebiet ist geklärt: Die Gewerbetreibenden haben wegen der zu hohen Investitionskosten kein Interesse. Dort sind keine öffentlichen Flächen vorhanden.