27. Bauausschusssitzung vom 22.11.2022

24 Nov
  1. Genehmigung der 26. Sitzungsniederschrift vom 20.10.2022
  2. Bauanträge:

Zustimmung fanden folgende Bauanträge

  • Ein Antrag auf Befreiung zur Errichtung einer Einfriedung als Sichtschutz in Diedorf.
  • Ein Antrag zur Errichtung eines Bürogebäudes mit Tiefgarage in Diedorf. Die erneute Vorlage des bereits zugestimmten Antrags vor den Baussauschuss erfolgt, da das Landratsamt richtig gestellt hat, dass es keine Befreiung zur Einfriedung braucht. Hier lag ein Missverständnis vom Planer bzgl. der Aussage des Landratsamtes vor. Somit ist wiederum dem bereits zugestimmten Antrag ohne Befreiung zugestimmt worden.
  • Ein Antrag zur Errichtung einer Überdachung für ein bestehendes Außenschwimmbecken in Diedorf. Die Befreiung erstreckt sich auf die Dachform und das verwendete Material. Die Unterschriften der Nachbarn liegen vor.
  • Ein Antrag zur Erweiterung einer Erdgeschosswohnung an einem Bestandsgebäude in Diedorf. Der Antrag war bereits am 24.5.2022 auf der Sitzung. Die Abstandsflächen waren noch nicht geklärt. Der Erdgeschossanbau wurde verkleinert. Die Anzahl der Wohneinheiten ändert sich nicht, somit auch nicht die Anzahl der Stellplätze.

Dagegen konnte der formlosen Anfrage zur Teilung und weiteren Bebaubarkeit eines Grundstücks im Wochenendgebiet in Diedorf die Zustimmung einstimmig nicht in Aussicht gestellt werden. Der Bauausschuss möchte hier keinen Präzedenzfall schaffen. Zur Bebauung müsste von der Baugrenze und der zulässigen Gebäudegrundzahl abgesehen werden. Zudem ist keine Kanalisation vorhanden. Das angegebene Vergleichsgrundstück sei nicht vergleichbar, da die damalige Anfrage nicht von einer Teilung des Grundstücks ausging und die Gebäudegrundzahl wesentlich höher sei.

Eine weitere formlose Anfrage zur Errichtung eines Wochenendhauses in Diedorf wurde behandelt. Am 30.06.2022 war die formlose Anfrage bereits im Bauausschuss. Der Sachverhalt soll nochmals mit der Teilung von 2011 abgeklärt werden, um danach genauer betrachtet werden zu können.

  1. Beteiligung durch Nachbargemeinden

Die Gemeinde Horgau informierte über die 1. Änderung des BP „Südlich der Augsburger Str. – Neu“, im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonst. Träger öff. Belange. Am Ortseingang von Horgau ist Sondergebiet und soll teilweise zum Gewerbegebiet werden. Hierzu gab es keine Einwände.

Zum Ende des ÖT wurde noch der Hinweis gegeben, dass Am Eingang zur Bücherei in Biburg eine Stufe kaputt sei.

Sitzungen vom 26.10.2022

1 Nov

Aus den Sitzungen des Marktgemeinderates sind folgende Themen/Punkte zu berichten:

  • als neuer Marktgemeinderat wurde Christoph Bihl von Bündnis 90 / Die Grünen vereidigt
  • ein Aufstellungsbeschlusses für die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 „Augsburger Straße“ für den Neubau einer Wohnanlage mit Tiefgarage wurde mit Auflagen zum Hochwasserschutz beschlossen
  • ein Bebauungsplan am westlichen Ortsrand von Willishausen zwischen Deubacher Straße und Schenkentalstraße wurde mangels technischer und kostenmäßiger Umsetzbarkeit abgelehnt
  • die Termine für Veranstaltungen der Kindertagesstätten in Diedorf wurden bekanntgegeben
  • derzeit sind 53 ukrainische Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften in der Bahnhofstr. und in Anhausen untergebracht, zusätzlich sind ca. 120 Menschen bei Privatpersonen aufgenommen worden. Die Zahl schwankt annähernd täglich
  • ein Wasserschaden in der KITA Villa Kunterbunt Lettenbach wird bearbeitet. Die Betreuung der Kinder ist nicht gefährdet

Bauanträge

  • 5 Bauanträge konnten genehmigt werden
  • Gegen die durch das Landratsamt ersetzte Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens mit dem Bauprojekt Alte Post in Diedorf soll seitens des Marktes Diedorf geklagt werden. Grund ist die Nichteinhaltung der notwendigen Stellplätze aus der gemeindlichen Stellplatzverordnung.
  • Ein weiterer Bauantrag in Biburg wurde auch wegen Nichterfüllung der notwendigen Stellplätze abgelehnt

Ihre Fraktion

Sitzung des Hauptverwaltungsausschusses

22 Okt

In der Sitzung des Hauptverwaltungsausschusses wurden folgende Punkte besprochen:

– Aktuell werden die zwei/drei Parkplätze bei der St. Bartholomäus Kirche die teilweise in Kirchen- und teilweise in Gemeindeeigentum sind von Anwohnern genutzt. Der HVA sieht aktuell keinen Handlungsbedarf.
– An der Einmündung Sudetenstraße/Böhmerwaldstraße wird kein Halteverbot angebracht. In schmalen Straßen gilt an Einmündungen und gegenüber von Grundstücksausfahrten nach StVO ohnehin ein Halteverbot (Restfahrbahnbreite mindestens 3,05 m).
– Das provisorische Halteverbot zwischen Anhauser- und Allgäuer Straße wird dauerhaft angeordnet.
– In der Lindenstraße auf Höhe der Apotheke wird der bereits beschlossene Zebrastreifen schnellst möglich angebracht.
– Für den Häckselplatz muss nach Alternativen gesucht werden, da der Vertrag gekündigt wurde.
– In Anhausen sind in dem vom Landratsamt angemieteten Haus inzwischen zwei ukrainische Familien eingezogen.
– Unter Anfragen ging es um freie Standplätz beim Herbstmarkt, parkende Fahrzeuge auf der „Teerplatte“ Anhausen und den Blitzer in der Anhauser Straße.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihre CSU Fraktion
Thomas Rittel, Horst Heinrich, Christoph Schwarzholz, Elisabeth Lohner, Michael Breitsameter, Johanna Jiresch-Spengler, Thomas Wetzel

Kurzbericht zum Werkausschuss vom 27.09.2022

13 Okt

– Der neue Tiefbrunnen Anhausen ist nun endlich wasserrechtlich genehmigt, damit kann mit dem Ausbau begonnen werden; Fertigstellung voraussichtlich Mitte 2023. Damit ist die Wasserversorgung in Diedorf auf hohem Niveau langfristig gesichert

– Der Halbjahresbericht der Werkleitung zeigt eine gute finanzielle Entwicklung im Rahmen des Haushaltsplanes.

– Die Notstromversorgung der Wasserversorgung ist durch mobile Notstromgeräte gesichert.

– Etwas zur Wasserzählerablesung: 1000 Selbstableser, 500 Anrufer, 2000 müssen durch Mitarbeiter der Gemeindewerke abgelesen werden

– Der Werkausschuss gab grünes Licht zur Sanierung der Abwasserkanäle in Anhausen.