An der 24. Sitzung des Marktgemeinderates am 14.07.2022 nahmen außer dem Bürgermeister, den Räten und Mitarbeitern der Verwaltung und auch eine beachtliche Besucherzahl teil.
- Der Zwischenbericht zum Baustand der Mehrzweckhalle Anhausen musste auf die nächste Sitzung vertagt werde, da der beauftragten Fachplaner die Vorlagen zur Kostenfortschreibung nicht rechtzeitig liefern konnte.
- Die Planerin Fr. Theiner vom Büro Opla gab einen Sachstandsbericht zum Baugebiet „Südwestl. des Mergelweges“ (BPlan Nr. 36 ). Erst sollte die Umsetzung zum Baugebiet im beschleunigten Verfahren vollzogen werden. 2020 musste dann aber doch ins Regelverfahren gewechselt werden. Aufgrund der zahlreichen eingegangenen Einwände wurden einige Fachgutachten erstellt. In der Sitzung am 14.7.2022 wurde die Abwägung zur ersten Beteiligung vollzogen.
Folgende inhaltliche Änderungen im Plan sind erfolgt:
- Im Süden ist artenschutzrechtlich eine Streuobstwieseauf gemeindlichen Grund für Fledermäuse mit einem Tümpel herzustellen. Ob diese Maßnahmen zusammen mit den geplanten Grünflächen im Baugebiet als Ausgleichsfläche ausreichen wird, oder das Ökokonto der Gemeinde zusätzlich hinzugezogen werden muss, entscheidet die Berechnung in der kommenden Woche.
- Der Textteil wird erweitert zur Ausgleichbilanzierung sowie zum abwehrenden Brand- als auch zum Immissionsschutz.
- Es folgte eine Neuberechnung der Autos.
- Der Abstand zur Pferdehaltung im Süden lässt nun mit 37m 33 Pferde zu.
Eine erneute Auslegung im Herbst findet im Rathaus statt. Hier kann die Öffentlichkeit seine Einwände einbringen.
Alle Anregungen aus der Öffentlichkeit wurden besprochen und entsprechend den Gutachten gewürdigt und eingearbeitet.
Mit einer großen Mehrheit wurden allen Abwägungen zugestimmt sowie der Beschlussfassung zur Billigung des Planentwurfs und Beteiligung der Öffentlichkeit.
- der Einbeziehungssatzung zum „Teilbereich Fl.Nr. 362 und 363 in Biburg“ wurde die Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der TÖB dargestellt. Es sind in jedem Gebäude max. 2 Wohneinheiten zulässig. Das Wasserrecht wird eingebarbeitet werden. Im nördlichen Teilbereich ist eine Heckenbepflanzung vorzusehen. Es muss ein ausreichender brandschutzsichernder Wasserdruck hergestellt werden, sowie Straßenbreitem, die die Müllbeseitigung ermöglichen. Anschließend wurde der Planentwurfs und die Fassung des Satzungsbeschlusses zur Einbeziehungssatzung mit allen Einwänden der TÖB´s einstimmig gebilligt.
- Der Planer des Bebauungsplans Nr. 8 „Gewerbegebiet südlich der B 300“ (ehem. Südmarktgelände) stellte die 3. Änderung vor. Im Entwurf soll Das Gelände in einen L-förmiger Riegel mit Gewerbeeinheiten (1800 m2) zur B300 hin und einen Wohnbereich 3500 m2) aufgeteilt Die Häuser stehen weit auseinander mit vielen Grünflächen. Geplant ist eine Tiefgarage, die sich den Hang schiebt. An der Schnittstelle zum Gewerbe ist momentan zur Pestalozzistraße eine Ein- und Ausfahrt vorgesehen. Weil für dieses Vorhaben eine Änderung des bestehenden Bebauungsplanes mit der Umwandlung vom Sondergebiet für Einzelhandelsnutzungen in ein Mischgebiet – nötig ist, ist das Votum des Marktgemeinderats grundlegend wichtig. Bei Zustimmung, liegt der nächste Schritt drin, eine schallsichernde evtl. zusätzliche eine verkehrssichernde Untersuchung einzuholen. Dann kann im Okt./Sep. 22 eine weitere Planungsvorstellung erfolgen.
Während einige Räte dem Projekt äußerst skeptisch gegenüberstehen, da sie die wenigen gewerblichen Flächen nicht weiter verringern möchten und zudem die Kanal- wie auch Verkehrssituation dort für ein Wohngebiet als ungeeignet erachten, heben andere Räte den Nutzen dieser Maßnahme hervor. Sie sehen die Realsierung von dringend benötigtem Wohnraum positiv und verweisen sowohl auf die Stellungnahme der Bundesstraßenbaubehörde, sowie darauf, dass die anteilige Aufteilung in Gewerbe und Wohnraum noch variabel sei. Das Verkehrsaufkommen in der Pestalozzistraße – unter Hinzunahme des zu erwarteten den Verkehrsaufkommens aus dem Baugebiet in der Lindenstraße – sei bereits durch die Bochamper Straße gedrosselt.
Generell müsse Gewerbe und Wohnraum entwickelt werden. Was fehlt ist, das notwendige Ortsentwicklungskonzept. Letztlich ging die Entscheidung, mit 13:7 Gegenstimmen positiv dafür aus, mit den Planungen weiter fortfahren zu können.
- Der Bauamtsleiter berichtete, dass der Kindergartenneubau in Willishausen auf Grund des Wasserschadens in den kommenden Wochen komplett saniert werden muss. Da der Schaden durch ein fehlerhaft verbautes Abflussrohr entstanden ist und alle 9 Feuchtigkeitsmesser im Estrich funktioniert hatten, wird es zum Rechtsstreit mit der Versicherung kommen. Die Kost<en des Abrisses sind bekannt, die des Neubaus werden noch geliefert.
- Ein Bausachstandsbericht zum Erschließungsleistungsstand durch die“ Deutsche Glasfaser“ ergab positive Rückmeldungen von Bürgern.
- Der Bedarfsanerkennung eines Hortes in Anhausen für ca. 21 Kinder unter Trägerschaft des KKE e.V. wurde einstimmig zugestimmt.
- Die Kindergrippengruppe Pippilotta kann nach Zustimmung des Rates wieder mit 12 Plätzen im Turnraum der Kindertagesstätte Villa Kunterbunt reaktiviert werden. Nach heutigen Grundsätzen ist nur noch eine Belegung für 12 Kinde zulässig. Vor der Reaktivierung wird eine 2. Fluchtmöglichkeit ein gerichtet sowie die Brandschutzsituation gelöst.
- Der Bürgermeister übermittelte die Einladung der biburger Ortsvereinen zum Dorffest am Samstag 23.7.-24.7.
- Seit dem 13.07.2022 ist die neuen Webside „Marktgemeinde Diedorf Landkreis Augsburg“ online.
Zum Schluss wurden noch eingegangene Anfragen beantwortet:
- Das Verfahren zur LED-Beleuchtung des Marktes Diedorf ist zurückgestellt, weil der Mitarbeiter im Krankenstand ist. Im Herbst erfolgt dazu jedoch eine Ausschreibung. Bis zum allgemeinen Beleuchtungswechsel, wird jede einzelne ausfallende Lampe mit LED versorgt. DA die Zahlen, in wie weit die Marktgemeinde bereits jetzt schon mit LED ausgerüstet ist zwischen 16%. Und 70% variiert, wird dies nochmals eruiert werden.
- Im Herbst werden Kosten für das Bauprojekt der FFW Diedorf zur Errichtung eines Nebengebäudes zum Bestandsgebäude vorgelegt. Von einer Notwendigkeit zur Änderung des Bebauungsplanes muss ausgegangen werden, da dieser am Standort wohl eine Wohnbebauung vor sieht, obwohl das FFW-Haus dort seit Jahren steht.
- Ein größerer Stromausfall könnte im Markt nicht flächendeckend kompensiert werden. Es besteht jedoch zur Abwasserkanalbetätigung eine Kompensationsmöglichkeit durch die Gemeindewerke.
- Ein Ortsentwicklungskonzept ist noch nicht auf der TOP gewesen, aber Die Marktgemeinde hat sich nun bei der Region Augsburg A3 beworben. Die Projekte werden im Herbst starten. Die Region A3 berät kostenfrei.
- Der Fußweg vom kurzen Weg in Anhausen ist wieder begehbar.
- Die korrekte neu beschlossene Satzung des Jugendrates wird schnellst möglich veröffentlicht werden.
- Der Kindergarten „Anna und Jakob“ kann mit beiden Gruppen und dem nötigen personal im September geöffnet werden. Jedoch können aus Personalmangel nicht alle neun Grippenkinder aufgenommen werden. Gestartet wird mit 4-5 Kindern und der weiterem Suche nach Personal. Für Härtefälle werden individuelle Lösungen ersucht. (Im Landkreis Augsburg können über 760 Plätze personell bedingt nicht aufrecht erhalten werden.)
- Der Waldkindergarten ist weder ablehnt noch beantragt. Auch dafür existiert leider kein Personal.