In der ersten Bauausschusssitzung im neuen Jahr konnten einige Anliegen der Bürger*nnen behandelt werden.
- So wurde der Errichtung einer Werbeanlage in Biburg auf einem Privatgrund zugestimmt.
- Nicht nur dem Antrag zur Errichtung eines Stadels in Willishausen konnte zugestimmt werden, sondern auch dem Antrag zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle in Biburg.
- Den Bauherren von 2 Einfamilienhäusern konnte in Diedorf die Genehmigung von der Marktgemeinde ausgesprochen werden. Dabei wurde jeweils darauf hingewiesen, dass bei den Garagen Flachdachbegrünungen erwünscht sind. Ebenso konnte einem Antrag in Willishausen einstimmig zugestimmt werden.
- Auch der formlose Anfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Diedorf das gemeindliche Einvernehmen zugesichert werden.
- Ein Antrag zur Erneuerung eines Wochenendhauses in Diedorf wurde diskutiert. Da es sich um ein waldnah bestehendes Gebäude handelt und die das Vorhaben rechtlich abgesichert ist, stimmte der Bauausschuss dem Antrag zu. Möchte jedoch gesichert haben, die Haftungsfrage in Katastrophenfällen gesichert ist.
- Einem Tekturantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses in Willishausen, wurde mehrheitlich zugestimmt. Das Bauvorhaben wurde bereits am 05.03.2020 behandelt und erhielt am 23.06.2020 vom Landratsamt die Genehmigung.
- Wiederholt lag ein Antrag zur Errichtung einer Werbetafel in Diedorf vor. Der Bauausschuss lehnte diesen Antrag einstimmig ab und bleibt damit bei seiner vorhergehenden Haltung.
- Nicht eindeutig war, wie mit dem Nachweis der Stellplätze für eine Gaststätte im Zuge eines Pächterwechsels in Diedorf am Rathausplatz umzugehen ist. Von den nachzuweisenden 10 Stellplätze wurden einst, im Zuge eines Umbaus zur Generierung von Restaurantaußenflächen davon abgewichen. Im nun vorgelegtem Stellplatznachweis sind 3 Stellplätze, wegen seiner bautechnischen Art, nur als Mitarbeiterplätze möglich. Letztlich stimmte der Bauausschuss diesem Nachweis mit einer knappen Mehrheit zu, fordert jedoch einen Gesamtstellplatznachweis ein. Damit soll nachgewiesen werden, dass weitere 4 Stellplätze keiner deren Nutzungseinheiten zugeordnet sind.
- Erneut liegt eine formlose Anfrage zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage in Diedorf im Bebauungsplan Nr. 4 „An der Kohlstattstraße“ vor. Dieses Vorhaben sieht 8 Wohneinheiten vor und lag dem Bauausschuss bereits 2020 vor. Nun wurde das 3. Geschoss abgewandelt und erhielt eine kleinere Grundfläche als das darunterliegenden Geschosses. Ebenso wurde ein Flachdach geplant. Einstimmig stellt der Bauausschuss dieser formlosen Anfrage sein gemeindliches Einvernehmen in Aussicht, allerdings mit der Auflage der Dachbegrünung.
- Nach der Vorstellung und Diskussion der Erstentwürfe für den Bebauungsplan Nr. 36 „Südwestlich des Mergelwegs durch die Planerin in der vergangenen Marktratssitzung, konnte die 1. Änderung, der 2 Planungsvarianten vorgestellt werden. Frau Theine setze die dort gefassten Änderungswünsche in der jeweilige Variante um.
Ökologischen Aspekte wurden ebenso beraten wie das Einrichten einer verkehrsberuhigten Zone, die Fassadengestaltung, die Zulässigkeit kein privaten Stellplätze am Straßenrand und die Realisierung dauerhafter Blühstreifen. Die Zielsetzung für das Klientel, welches durch das Baugebiet angezogen werden soll spielte auch eine Rolle in der Diskussion.
Letztlich sprach sich der Bauausschuss dafür aus, nur noch die Planungsvariante 2 mit Einfamilienhäusern weiter zu verfolgen. Dies entspräche dem Trend nach dem Wunsch im eigenem Haus zu wohnen.
- Im Baurecht wird eine neue Satzung zum Abstandsflächenrecht erscheinen. Der Bauausschuss sprach sich dafür aus, die laufenden Anträge noch die alten Regelungen zu behandeln