Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Entwicklung

7 Okt

In der letzten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Entwicklung wurden folgende Punkte besprochen:

  • Eine Anpassung der Verordnung über ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten wird bis zum Vorliegen einer Mustersatzung zurück gestellt.
  • Die Bahn hat die Bezuschussung der Erneuerung von Fahrradstellplätzen (auch absperrbare Fahrradgaragen) am Bahnhof bis 2027 verlängert. Von Seiten der Verwaltung werden noch einige Punkte geklärt und anschließend wird im Anschuss eine Entscheidung getroffen, ob wir den Antrag dazu stellen oder darauf verzichten – Es bleibt trotz Zuschuss ein ganz schöner Betrag an Diedorf hängen.
  • Ein Lehrpfad für Waldbesitzer und interessierte Bürger wird im Anhauser Wald (Beginn beim Sportheim) durch die Bayerische Staatsforstverwaltung errichtet. Auf den 10 Lehrtafeln werden Themen wie Altdurchforstung, Saumhieb, Jungbestandpflege aber auch Naturschutz und die Jagd behandelt.
  • Das im Gemeindegebiet bei der Pflege durch den Bauhof entstehende Brennholz wird künftig direkt an Interessenten verkauft. Der aufwändige Transport durch den Bauhof und das Anschichten am Wertstoffhof entfällt damit. Das geplante Verfahren wird im Amtsblatt veröffentlicht.
  • In der nächsten Sitzung soll ein Bericht über den Stand der Umsetzung „Waldkindergarten Diedorf“ gegeben werden.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihre CSU Fraktion
Thomas Rittel, Horst Heinrich, Christoph Schwarzholz, Elisabeth Lohner, Michael Breitsameter, Johanna Jiresch-Spengler, Thomas Wetzel

Die erste Sitzung des Bauausschusses nach der Sommerpause

30 Sep

Die erste Sitzung des Bauausschusses nach der Sommerpause hatte etliche Punkte im öffentlichen Teil

  1. Die Niederschrift der Sitzung der 24. vom 28.07.202 wurde genehmigt.
  2. Bauangelegenheiten:
  • Formlose Anfragen:
  • Mit der Auflage zur Flachdachbegrünung fand eine Anfrage zur Erweiterung eines bestehenden Einfamilienhauses in Biburg Zustimmung.
  • Auf Grund der zu niedrig ausgewiesenen Stellplatzzahl musste eine Anfrage zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten in Diedorf abgelehnt werden
  • Anträge:
  • Einem Antrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport in Biburg konnte zugestimmt werden genauso wie
  • einem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Diedorf. Ihm wurde die gemeindliche Zustimmung in Aussicht gestellt.
  • Dem Änderungsantrag zur Errichtung eines Bürogebäudes mit Tiefgarage in Diedorf konnte einstimmig zugestimmt werden.
  • Einstimmig zugestimmt wurde dem Antrag zum Um- und Anbau eines Reiheneckhauses mit Errichtung eines Neubaus eines Carports in Diedorf mit den nötigen Befreiungen für die Dachform, die Überschreitung der Baugrenze sowie der Fassadenverkleidung mit Holz.
  • Dem Antrag zur Errichtung eines Doppelhauses in Diedorf konnte wegen der Installation einer PV-Anlage mit der Befreiungen für den Kniestock zugestimmt werden.
  • Auch dem Antrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Biburg wurde einstimmig zugestimmt

Im Rahmen der Beteiligung durch Nachbargemeinden informierte die Gemeinde Gessertshausen über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 51 „SO-Tierklinik“ in der Entwurfsfassung vom 01.08.2022, wobei der Bauausschuss keine Einwände zeigte.

  1. Der Antrag für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Augsburger Straße“ für den Neubau einer Wohnanlage mit 20 WE und Tiefgarage (vier Einzelhäuser mit je 5 WE) in Lettenbach wurde von den Planern vorgestellt. Es soll eine Wohnbebauung auf dem ehemaligen Betriebsgelände der Firma Schüßler errichtet werden. Dazu werden die bestehenden Gebäude abgerissen werden. Anschließend fand eine kontroverse Diskussion statt. Eine zukunftsfähige Wohnbebauung kann mit den bestehenden Festsetzungen aus dem Bebauungsplan nicht ermöglicht werden. Bereits vor der Realsierung des Hochwasserschutzes möchte der Eigentümer abklären, wie gebaut werden kann. Um mögliche Brennpunkte zu eruieren, wurde ein kompletter Bauantrag entwickelt. Der Bauausschuss zeigte sich mit einer Gegenstimme grundsätzlich mit dem Konzept einverstanden.
  2. Von einem Eigentümer in der Gemarkung Biburg, wurde erneuter ein Antrag auf ein Bauleitplanverfahren eingebracht. Anträgen in früheren Sitzungen konnte nicht zugestimmt werden. Nunmehr soll zum Zwecke der Bebauung seines Grundstücks vom Eigentümer ein Rückhaltebecken mit einem Wall errichtet werden, um die Oberwassersituation so zu lösen. Der Bauausschuss sah nun keine Einwände, dass der Eigentümer in dieser Wiese weiter planen kann.
  3. In der Verwaltung wurde der Bauausschuss über den Stand zur Entwicklung eines Baugebiets im Schenkeltal informiert. Am 24.08.22 fand eine Gesprächsrunde mit den Interessenten, Vertretern der Verwaltung und dem zuständigen Architektenbüro statt. Diese führten aus, dass dort keine Lösung der Oberflächenwasserthematik möglich sei. Es sei weder eine Errichtung eines Rückhaltebeckens realisierbar, noch würden Versickerungslösungen auf dem eigenen Grund ausreichen. Zudem stünde der Kanal an seiner Kapazitätsgrenze. Diese Informationen wurden laut Auffassung der Verwaltung von den Interessenten verstanden und gefasst aufgenommen. Auf expliziten Wunsch der Verwaltung wurde mit einer Gegenstimme ein Beschluss gefasst, dass keine weiteren Planungen in diesem Gebiet getätigt werden.
  4. Ein weiterer Tagesordnungspunkt befasste sich mit der Widmung von Ortsstraßen im Baugebiet Nr. 48 „Ehemaliges Ziegeleigelände im Ortsteil Oggenhof.
  5. Die Verwaltung informierte über die Beprobung zum 1. Halbjahr 2022 im Baugebiet Nr. 21 „Östlich der Pestalozzistraße“. Die Ergebnisse lagen alle im normalen Bereich.
  6. Anfragen:

Eine Anfrage wurde zur Stand der Baugebietskontrolle durch das Landratsamt gestellt. Hier sei der Auftrag zur Baubesichtigung im Landratsamt weingegangen jedoch keine weitere Information läge noch nicht vor.

Das Tor links beim Anbau des FFW-Hauses in Willishausen ist deswegen höher gesetzt, damit ein Gabelstapler direkt rein heben kann.   

Weshalb die Spielgeräte am Bürgerpark wieder eingezäunt sind, konnte von der Verwaltung nicht direkt beantwortet werden.

 

24. Sitzung des Marktgemeinderates am 14.07.2022

18 Jul

An der 24. Sitzung des Marktgemeinderates am 14.07.2022 nahmen außer dem Bürgermeister, den Räten und Mitarbeitern der Verwaltung und auch eine beachtliche Besucherzahl teil.

  • Der Zwischenbericht zum Baustand der Mehrzweckhalle Anhausen musste auf die nächste Sitzung vertagt werde, da der beauftragten Fachplaner die Vorlagen zur Kostenfortschreibung nicht rechtzeitig liefern konnte.
  • Die Planerin Fr. Theiner vom Büro Opla gab einen Sachstandsbericht zum Baugebiet „Südwestl. des Mergelweges“ (BPlan Nr. 36 ). Erst sollte die Umsetzung zum Baugebiet im beschleunigten Verfahren vollzogen werden. 2020 musste dann aber doch ins Regelverfahren gewechselt werden. Aufgrund der zahlreichen eingegangenen Einwände wurden einige Fachgutachten erstellt. In der Sitzung am 14.7.2022 wurde die Abwägung zur ersten Beteiligung vollzogen.

Folgende inhaltliche Änderungen im Plan sind erfolgt:

  • Im Süden ist artenschutzrechtlich eine Streuobstwieseauf gemeindlichen Grund für Fledermäuse mit einem Tümpel herzustellen.  Ob diese Maßnahmen zusammen mit den geplanten Grünflächen im Baugebiet als Ausgleichsfläche ausreichen wird, oder das Ökokonto der Gemeinde zusätzlich hinzugezogen werden muss, entscheidet die Berechnung in der kommenden Woche.
  • Der Textteil wird erweitert zur Ausgleichbilanzierung sowie zum abwehrenden Brand- als auch zum Immissionsschutz.
  • Es folgte eine Neuberechnung der Autos.
  • Der Abstand zur Pferdehaltung im Süden lässt nun mit 37m 33 Pferde zu.

Eine erneute Auslegung im Herbst findet im Rathaus statt. Hier kann die Öffentlichkeit seine Einwände einbringen.

Alle Anregungen aus der Öffentlichkeit wurden besprochen und entsprechend den Gutachten gewürdigt und eingearbeitet.

Mit einer großen Mehrheit wurden allen Abwägungen zugestimmt sowie der Beschlussfassung zur Billigung des Planentwurfs und Beteiligung der Öffentlichkeit.

  • der Einbeziehungssatzung zum „Teilbereich Fl.Nr. 362 und 363 in Biburg“ wurde die Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der TÖB dargestellt. Es sind in jedem Gebäude max. 2 Wohneinheiten zulässig. Das Wasserrecht wird eingebarbeitet werden. Im nördlichen Teilbereich ist eine Heckenbepflanzung vorzusehen. Es muss ein ausreichender brandschutzsichernder Wasserdruck hergestellt werden, sowie Straßenbreitem, die die Müllbeseitigung ermöglichen. Anschließend wurde der Planentwurfs und die Fassung des Satzungsbeschlusses zur Einbeziehungssatzung mit allen Einwänden der TÖB´s einstimmig gebilligt.
  • Der Planer des Bebauungsplans Nr. 8 „Gewerbegebiet südlich der B 300“ (ehem. Südmarktgelände) stellte die 3. Änderung vor. Im Entwurf soll Das Gelände in einen L-förmiger Riegel mit Gewerbeeinheiten (1800 m2) zur B300 hin und einen Wohnbereich 3500 m2) aufgeteilt Die Häuser stehen weit auseinander mit vielen Grünflächen. Geplant ist eine Tiefgarage, die sich den Hang schiebt. An der Schnittstelle zum Gewerbe ist momentan zur Pestalozzistraße eine Ein- und Ausfahrt vorgesehen. Weil für dieses Vorhaben eine Änderung des bestehenden Bebauungsplanes mit der Umwandlung vom Sondergebiet für Einzelhandelsnutzungen in ein Mischgebiet – nötig ist, ist das Votum des Marktgemeinderats grundlegend wichtig. Bei Zustimmung, liegt der nächste Schritt drin, eine schallsichernde evtl. zusätzliche eine verkehrssichernde Untersuchung einzuholen. Dann kann im Okt./Sep. 22 eine weitere Planungsvorstellung erfolgen.

Während einige Räte dem Projekt äußerst skeptisch gegenüberstehen, da sie die wenigen gewerblichen Flächen nicht weiter verringern möchten und zudem die Kanal- wie auch Verkehrssituation dort für ein Wohngebiet als ungeeignet erachten, heben andere Räte den Nutzen dieser Maßnahme hervor. Sie sehen die Realsierung von dringend benötigtem Wohnraum positiv und verweisen sowohl auf die Stellungnahme der Bundesstraßenbaubehörde, sowie darauf, dass die anteilige Aufteilung in Gewerbe und Wohnraum noch variabel sei. Das Verkehrsaufkommen in der Pestalozzistraße  – unter Hinzunahme des zu erwarteten den Verkehrsaufkommens aus dem Baugebiet in der Lindenstraße – sei bereits durch die Bochamper Straße gedrosselt.

Generell müsse Gewerbe und Wohnraum entwickelt werden. Was fehlt ist, das notwendige Ortsentwicklungskonzept. Letztlich ging die Entscheidung, mit 13:7 Gegenstimmen positiv dafür aus, mit den Planungen weiter fortfahren zu können.

  • Der Bauamtsleiter berichtete, dass der Kindergartenneubau in Willishausen auf Grund des Wasserschadens in den kommenden Wochen komplett saniert werden muss. Da der Schaden durch ein fehlerhaft verbautes Abflussrohr entstanden ist und alle 9 Feuchtigkeitsmesser im Estrich funktioniert hatten, wird es zum Rechtsstreit mit der Versicherung kommen. Die Kost<en des Abrisses sind bekannt, die des Neubaus werden noch geliefert.
  • Ein Bausachstandsbericht zum Erschließungsleistungsstand durch die“ Deutsche Glasfaser“ ergab positive Rückmeldungen von Bürgern.
  • Der Bedarfsanerkennung eines Hortes in Anhausen für ca. 21 Kinder unter Trägerschaft des KKE e.V. wurde einstimmig zugestimmt.
  • Die Kindergrippengruppe Pippilotta kann nach Zustimmung des Rates wieder mit 12 Plätzen im Turnraum der Kindertagesstätte Villa Kunterbunt reaktiviert werden. Nach heutigen Grundsätzen ist nur noch eine Belegung für 12 Kinde zulässig. Vor der Reaktivierung wird eine 2. Fluchtmöglichkeit ein gerichtet sowie die Brandschutzsituation gelöst.
  • Der Bürgermeister übermittelte die Einladung der biburger Ortsvereinen zum Dorffest am Samstag 23.7.-24.7.
  • Seit dem 13.07.2022 ist die neuen Webside „Marktgemeinde Diedorf Landkreis Augsburg“ online.

Zum Schluss wurden noch eingegangene Anfragen beantwortet:

  • Das Verfahren zur LED-Beleuchtung des Marktes Diedorf ist zurückgestellt, weil der Mitarbeiter im Krankenstand ist. Im Herbst erfolgt dazu jedoch eine Ausschreibung. Bis zum allgemeinen Beleuchtungswechsel, wird jede einzelne ausfallende Lampe mit LED versorgt. DA die Zahlen, in wie weit die Marktgemeinde bereits jetzt schon mit LED ausgerüstet ist zwischen 16%. Und 70% variiert, wird dies nochmals eruiert werden.
  • Im Herbst werden Kosten für das Bauprojekt der FFW Diedorf zur Errichtung eines Nebengebäudes zum Bestandsgebäude vorgelegt. Von einer Notwendigkeit zur Änderung des Bebauungsplanes muss ausgegangen werden, da dieser am Standort wohl eine Wohnbebauung vor sieht, obwohl das FFW-Haus dort seit Jahren steht.
  • Ein größerer Stromausfall könnte im Markt nicht flächendeckend kompensiert werden. Es besteht jedoch zur Abwasserkanalbetätigung eine Kompensationsmöglichkeit durch die Gemeindewerke.
  • Ein Ortsentwicklungskonzept ist noch nicht auf der TOP gewesen, aber  Die Marktgemeinde hat sich nun bei der Region Augsburg A3 beworben. Die Projekte werden im Herbst starten. Die Region A3 berät kostenfrei.
  • Der Fußweg vom kurzen Weg in Anhausen ist wieder begehbar.
  • Die korrekte neu beschlossene Satzung des Jugendrates wird schnellst möglich veröffentlicht werden.
  • Der Kindergarten „Anna und Jakob“ kann mit beiden Gruppen und dem nötigen personal im September geöffnet werden. Jedoch können aus Personalmangel nicht alle neun Grippenkinder aufgenommen werden. Gestartet wird mit 4-5 Kindern und der weiterem Suche nach Personal. Für Härtefälle werden individuelle Lösungen ersucht. (Im Landkreis Augsburg können über 760 Plätze personell bedingt nicht aufrecht erhalten werden.)
  • Der Waldkindergarten ist weder ablehnt noch beantragt. Auch dafür existiert leider kein Personal.

 

21. Sitzung des Hauptausschusses vom 5.7.2022

11 Jul
  1. Genehmigung der 20. Sitzungsniederschrift vom 31.05.2022 -ö.T.-:
  2. Zuschussangelegenheiten: Der SSV Anhausen beantragte eine 50%tige Bezuschussung für die Nutzung der Gymnasiumhalle in 2022.Diesem wurde zugestimmt. Der SSV erhält 568,00€.
  3. Ortsrecht: Die biburger Ortsvereine beantragten, die Nutzung des Gemeindewappens der ehemaligen selbständigen Gemeinde Biburg. Das Wappen soll im Rahmen des Ortsfeste am 23./24.07.2022 auf T-Shirts für Helfer und auch Besucher gedruckt werden. Dies konnte ohne Einwände befürwortet werden.
  4. Auf die Frage nach dem Stand der Nutzungsordnung für die öffentlichen Gebäude in Folge der Vertagung der Angelegenheit vom 14.09.2021 in den HVA, antwortete der Bürgermeister Herr Högg, dass dies demnächst wieder behandelt werden würde.

Es wurde gefragt, was aus der Beschaffung der Kleinfeldtore in Willishausen geworden ist. Die Kleinfeldtore werden nächste Woche geliefert.

Eine weitere Anfrage bezog sich auf das weitere Vorgehen bzgl. des Friedhofsweges in Willishausen. Dort wird weiter gemäht und der Sandsackwall bleibt bestehen. Eine Änderung wird sich nach den dortigen Grundstückstauschen ergeben.

Es wird angeregt, dass ein Hinweis auf das Schneiden der Hecken ins Amtsblatt gesetzt wird.

Zudem wird sich ein Tagesordnungspunkt in der kommenden Sitzung mit dem Reinhalten der Straßen durch die Anwohner befassen.