Das Einheimischenmodell kommt in Diedorf

16 Nov.

Wieder einen Schritt weiter: Das Einheimischenmodell kommt in Diedorf

Mit 15 Stimmen aus CSU, BU, FW, den Grünen und der SPD wurde der Antrag angenommen.

Begründung zum Antrag:

Seit Jahren steigen auch in der Marktgemeinde Diedorf die Preise für Baugrundstücke stetig und exorbitant.

Diese Entwicklung macht es immer mehr Einheimischen, und da in erster Linie jungen Familien mit Kindern, unmöglich, in ihrer Heimatgemeinde Baugrund zu erwerben. Der Druck, aus der Gemeinde, in der sie verwurzelt sind, und in welcher sie in gewachsenen Sozialbeziehungen leben, wegzuziehen steigt, je höher die Grundstückspreise sind.

Schon seit vielen Jahren versuchen Kommunen dieser Entwicklung durch Einheimischenmodelle entgegenzuwirken, allerdings stand dies bis 2017 nicht in Einklang mit europäischem Recht. Erst Mitte 2017 erzielte die Bundessregierung gemeinsam mit dem Land Bayern eine Einigung mit der Europäischen Kommission, der EuGH erklärte das Einheimischenmodell für grundsätzlich rechtens, sofern die gemeinsam mit der Europäischen Kommission erarbeiten Leitlinien befolgt werden. Damit konnte auch das seit 2007 in diesem Zusammenhang laufende Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland eingestellt werden.

Somit ist nun, unter Beachtung dieser Leitlinien eine rechtssichere Ausgestaltung eines Einheimischenmodells in Diedorf möglich und sollte in dieser Wahlperiode auch angegangen werden.

Ein Einheimischenmodell ermöglicht nicht nur auch weniger vermögenden ortsansässigen Familien den Erwerb eines Baugrundstückes und damit den Verbleib in ihrer Heimatgemeinde, es verfolgt auch das Ziel einer ausgewogenen Bevölkerungsstruktur, da nicht nur wohlhabende Auswärtige sich den Kauf eines Grundstückes in der  Gemeinde noch leisten können, und fördert dadurch auch den sozialen Zusammenhalt innerhalb dieser Gemeinde. Einer erzwungenen Abwanderung von Einheimischen wird damit entgegengewirkt.

Und damit leistet ein Einheimischenmodell auch einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung von §1 Abs. 6 Satz 2 BauGB:

Mit freundlichen Grüßen

Horst Heinrich

Einheimischenmodell Antrag 2020

Hauptausschusssitzung vom 13. Oktober 2020

25 Okt.

in der Hauptausschusssitzung vom 13. Oktober 2020 wurden folgende Punkte diskutiert:

  • Die Großtagespflege (Weiterentwicklung der Waldspielgruppe) in Biburg wurde von den Initiatorinnen vorgestellt. Damit ist bei uns am Ort ein Angebot in der Natur bereits für Kleinkinder geschaffen.
     Die von der Gemeinde angeschafften Lastenfahrräder wurden so umgebaut, dass mit den beiden Fahrrädern alle betreuten Kinder chauffiert werden können. Auch an die Hygiene ist im Wald gedacht, es werden nur biologisch abbaubare Seifen verwendet und die Kinder bringen ihre Brotzeit in Brotzeitboxen mit, so dass hier kein Abfall entsteht.
     Inhaltlich wird speziell auf den Jahreslauf der Natur eingegangen. Daraus ergeben sich die Themen die mit den Kindern aufgegriffen werden.
  • Die Zuschussrichtlinien wurden von der Verwaltung überarbeitet. Da leider zu viele Fragen offen geblieben sind (warum werden scheinbar einzelne Vereine gegenüber anderen bevorzugt behandelt, wofür wird der Zuschuss an die Jugendfürsorge, oder die Dorfhelfer gezahlt?, …) konnte kein Beschluss gefasst werden und muss inhaltlich nochmals aufgearbeitet werden.
  • Die Zuschüsse für den Schützenverein Diedorf, den Heimatverein Biburg und die TSV Diedorf wurden einstimmig genehmigt.
  • Der Umwidmung des beantragten Zuschusses für den SSV Anhausen wurde ebenfalls einstimmig zugestimmt.
  • Die Verwaltung sieht personelle Engpässe bei der Umsetzung des Beschlusses, überstehende Hecken zu ahnden. Auf Vorschlag der Verwaltung wird jetzt ein externer Dienstleister angefragt.
  • An der Einmündung Forstweg – Dammstraße wird es kein Parkverbot auf dem gemeindeeigenen Platz geben.
  • In der Raiffeisenstraße wird die Geschwindigkeitsbeschränkung mit der Eröffnung des Kindergartens bis zum Holunderweg verlängert.
  • Dem Beitritt zur Verkehrsüberwachung Schwaben Mitte wird einstimmig zugestimmt, ein Mitarbeiter wird die Erfahrungen (Überwachung des ruhenden Verkehrs (Parkverstöße), und des fließenden Verkehrs) aus anderen Kommunen in der nächsten HVA Sitzung vorstellen.
  • Da die Eichenstraße mit der Parksituation exemplarisch für viele Stellen im Ort steht wird es derzeit kort keine neue Anordnung geben, sondern es wird der Bericht der neuen Verkehrsüberwachung abgewartet.
  • Nach Gesprächen mit den Anwohnern und umliegenden Dienstleistern wird die Parksituation im Pappelweg derzeit beobachtet und behindernd parkende Fahrzeuge durch die Polizei angeschrieben
  • In der oberen Latzfonser Straße wird kein Sackgassen Schild angebracht
  • Das in der Willishauser Straße beschlossene, zeitlich begrenzte Halteverbot bleibt derzeit bestehen. Der Zeitraum wird nochmals hinterfragt. 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihre CSU Fraktion
Thomas Rittel, Horst Heinrich, Christoph Schwarzholz, Elisabeth Lohner, Michael Breitsameter, Johanna Jiresch-Spengler, Thomas Wetze

Bauausschuss 08.10.2020

11 Okt.

Einige Bauanträge wurden besprochen und genehmigt. Darunter:

  • zwei Anträge zur Errichtung jeweils einer Doppelhaushälfte mit Garage in Biburg „Am Asang“
  • einer Nutzungsänderung zur Erweiterung eines Einfamilienhauses in Diedorf
  • ein Antrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses in Anhausen

Daneben wurde eine Anfrage zur Errichtung einer Werbetafel mit Ersatzvorschlägen für die abgebaute Werbetafel vom Kirchenweg diskutiert. Die Bauauschussmitglieder stimmten einstimmig dafür, wie in der Vergangenheit, nicht an Anfragen dieser Art mitzuwirken.

Dem Antrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren zum Neubau eines Einfamilienhauses in Diedorf am „Fuchsberg“ konnte entsprochen werden.

Abgelehnt wurde der Tekturantrag zum Umbau und Nutzungsänderung der Gaststätte „Zur alten Post“ in Biburg. Der Bauausschuss empfand die Anzahl der Wohnungen sowie die daraus resultierende Menge an Parkplätzen für zu viel.

Ebenso wurde ein wiederholt gestellter Antrag auf Befreiung zur Errichtung einer Einfriedung „westlich der Höhenstraße“ diskutiert. Die Einfriedung übersteigt die im Bebauungsplan zulässige Höhe weitaus. Nach der endgültigen Ablehnung dieser Einfriedungshöhe, schlug der Eigentümer nun einen teilweisen Rückbau vor. Dieser Höhenreduzierung an der Höhenstraße auf das geforderte Maß mit anschließender stufenweise Anpassung auf die bestehende Endhöhe stimmte der Bauausschuss zu.

Die Gemeinde Gessertshausen informierte im Rahmen der Nachbarschaftsbeteiligung über 2 Sachverhalte:

  • die Teiländerung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 45 in der 2. Änderung und Erweiterung „Am Bucher Weg“, gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie über
  • die Teiländerung des FNP „Tierklinik Gessertshausen“, gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Beiden Änderungen wurde einvernehmlich zugestimmt.

Stark diskutiert wurde der Antrag eines Eigentümers auf Entziehung der Widmung des beschränkt-öffentlichen Wegs „Fußweg im Winkel“ vom „Kurzen Weg“ bis zur Mühlenstraße in Anhausen. Dieser Antrag wurde bereits im März 2020 gestellt, im Juli 2020 im Bauausschuss mit dem Ergebnis nochmals behandelt, zunächst die Rechtsaufsicht zu befragen. Nach ergebnisloser Vorstellung der Sachlage im Landratsamt, wurde letztlich eine rechtliche Stellungnahme der Kanzlei Meidert & Kollegen eingeholt. Diese ergab, dass eine die rechtlichen Grundlagen zur Entziehung der Widmung derzeit nicht gegeben seien, da der urkundlich gewidmete Weg noch unter Benutzung steht.

Der Bauausschuss folgte in seiner Abstimmung dieser Rechtsansicht mit einer Gegenstimme.

Bekanntgaben sowie Anfragen im öffentlichen Teil gab es keine.

Ihre CSU Fraktion
Thomas Rittel, Horst Heinrich, Christoph Schwarzholz, Elisabeth Lohner, Michael Breitsameter, Johanna Jiresch-Spengler, Thomas Wetzel